Wien (OTS) – Die AK hat zahlreiche Klauseln in den Telekomverträgen
von Magenta (T
-Mobile) geklagt – mit einem ersten Erfolg: Magenta hat sich in einem
gerichtlichen Teilvergleich verpflichtet, viele Klauseln nicht mehr
zu verwenden und sich auch nicht mehr darauf zu berufen: Für
Konsument:innen heißt das künftig mehr Klarheit in den Verträgen –
Rückforderungsansprüche können bestehen!
Insgesamt sind 16 Klauseln betroffen. Für Kund:innen sind vor
allem die überhöhten Verzugszinsen, unzulässigen Rücklastgebühren,
Bearbeitungsentgelte für die Zuordnung von Zahlungen sowie Mahnspesen
wesentlich.
Die bedeutendsten unzulässigen Klauseln :
+ Überhöhte Verzugszinsen : Magenta verlangte von Kund:innen
zwölf Prozent Verzugszinsen bei Zahlungsverzug. Das übersteigt die
gesetzlichen Verzugszinsen von vier Prozent.
+ Rücklastgebühren von bis zu 20 Euro : Wenn der Zahlungseinzug
nicht durchgeführt werden konnte Magenta ein pauschales
Bearbeitungsentgelt von bis zu 20 Euro verrechnen.
+ 20 Euro-Spesen für nicht zugeordnete Zahlungen : Wenn eine
Zahlung nicht automatisch zugeordnet werden konnte, sahen die
Klauseln von Magenta ein Bearbeitungsentgelt von 20 Euro für die
manuelle Zuordnung. Ein Beispiel: ein Tippfehler beim Ausfüllen der
Referenznummer am Überweisungsantrag.
+ Pauschale Mahnspesen bis zu rund 17 Euro : In den beanstandeten
Klauseln wurden für Mahnungen Pauschalbeträge verlangt, ohne die
Angemessenheit der Mahnspesen im Verhältnis zur offenen Forderung zu
berücksichtigen. So stellte Magenta pauschale Mahnspesen von 17,44
Euro bzw. Mahnkosten von 4,90 Euro für die erste Zahlungserinnerung
sowie zehn Euro für jede weitere Zahlungserinnerung in Rechnung. Für
einen Mahnstopp wurden Kund:innen fünf Euro angelastet.
Was heißt das für Betroffene?
Magenta hat sich verpflichtet, die Klauseln künftig nicht mehr zu
verwenden und sich bei bestehenden Verträgen nicht mehr darauf zu
berufen. Für Konsument:innen können Rückforderungsansprüche bestehen.
Die AK empfiehlt Kund:innen, ihre Abrechnungen im Hinblick auf diese
Spesen, Entgelte und Gebühren zu kontrollieren und sich mit
Rückforderungsansprüchen direkt an Magenta zu wenden. Ein AK
Musterbrief hilft!
SERVICE: Den Unterlassungsvergleich und Musterbrief finden Sie
unter https://wien.arbeiterkammer.at/magenta .