Ärztinnen- und Ärztekammer NÖ appelliert an Termintreue

Wien (OTS) – Die Ärztinnen- und Ärztekammer für Niederösterreich
folgt dem
Beispiel der Ärztekammern Oberösterreich und Steiermark und spricht
sich in einer Kurienversammlung der niedergelassenen Ärztinnen und
Ärzte für die Möglichkeit eines Ausfallshonorars bei nicht
eingehaltenen Arztterminen aus. Das Ausfallhonorar kann, muss aber
nicht eingehoben werden, Voraussetzung ist, dass es im Vorfeld
angekündigt wird und in angemessener Höhe erfolgt.

„Wir möchten dafür sensibilisieren, dass es sich bei Arztterminen um
knappe Ressourcen handelt. Patientinnen und Patienten, die einen
Termin nicht einhalten, blockieren diesen für andere, die ihn
dringend gebraucht hätten, und verlängern damit die Wartezeiten für
alle. Es ist offenbar noch nicht bei allen angekommen, dass gerade
kassenärztliche Leistungen nicht unbegrenzt und kostenlos zur
Verfügung stehen“, sagt Dr. Eva Maria Hochstöger, Mitglied des
Vorstands und der Kurienversammlung der Ärztinnen- und Ärztekammer
für Niederösterreich.

Arzttermine sind rar und eine knappe Ressource
Die Kremser Fachärztin für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde erlebt in
ihrer Kassenordination immer wieder Terminausfälle, die – trotz
großer Bemühungen des Ordinationsteams – nur schwer kurzfristig durch
Patientinnen und Patienten auf der Warteliste nachbesetzt werden
können. Dadurch verlängern sich die Wartezeiten auf Termine und es
entsteht erheblicher Mehraufwand sowie ein finanzieller Ausfall für
die Ordinationen. Aus Sicht der niedergelassenen Kurie der Ärztinnen-
und Ärztekammer Niederösterreich sind daher Fairness und eine
verstärkte Sensibilisierung für das Thema Termintreue geboten.

Begleitende Informationen und Ausfallhonorare sollen die Termintreue
erhöhen
Mit einer geplanten Awareness-Kampagne möchte die Ärztinnen- und
Ärztekammer NÖ zur Aufklärung und Information der Patientinnen und
Patienten beitragen. Werden Arzttermine nicht wahrgenommen und nicht
rechtzeitig storniert, empfiehlt die Kurie die Verrechnung eines
Ausfallshonorars. Sollte dieses nicht bezahlt werden, besteht die
Möglichkeit einer Mahnung und in weiterer Folge einer gerichtlichen
Geltendmachung der Forderung. Die entstehenden Kosten trägt in diesem
Fall die säumige Person.

Ärzteschaft zieht mit anderen Berufsgruppen nach
Gerade Fachärztinnen und Fachärzte vergeben Termine oft Wochen bis
Monate im Voraus. Während es in Hotels und Spitzenrestaurants
selbstverständlich ist, dass bei Nichterscheinen ohne rechtzeitige
Stornierung eine Gebühr fällig wird, ist dieses Vorgehen
kassenärztlichen Arztpraxen noch neu, aber im Sinne der
Sensibilisierung notwendig. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass
Patientinnen und Patienten im Vorfeld über die Möglichkeit eines
Ausfallshonorars informiert werden – sei es durch einen Aushang,
durch einen Hinweis auf der Website oder bereits bei der
Terminvereinbarung.

Ausfallshonorar muss angemessen sein
Zur Höhe des Ausfallshonorars gibt es von der Kurie keine Empfehlung,
die Festlegung liegt im Ermessen der Ärztinnen und Ärzte, muss jedoch
angemessen sein. Kann ein Termin kurzfristig nachbesetzt werden,
sollte dies bei der Höhe berücksichtigt werden.

„Notarinnen und Notare, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie
Steuerberaterinnen und Steuerberater haben dieses Vorgehen längst
etabliert. Wir Ärztinnen und Ärzte ziehen aus Gründen der Fairness
nach – sowohl gegenüber den Patientinnen und Patienten, die den
ausgefallenen Termin dringend benötigt hätten, als auch in unserem
eigenen Interesse, da uns dadurch ein finanzieller Ausfall entsteht
“, sagt Dr. Eva Maria Hochstöger.

Im Idealfall Termintreue oder rechtzeitige Absage
Die Fachärztin setzt bereits auf ein Ausfallshonorar und hat damit
gute Erfahrungen gemacht: „ Ich stoße damit in der Regel auf
Verständnis und erlebe durch die Information über das mögliche
Einheben eines Ausfallshonorars mehr Bewusstsein für Termintreue.
Eine faire und transparente Vorgehensweise ist wichtig: Wir versuchen
immer, Termine nachzubesetzen, gelingt dies nicht, stellen wir das
Ausfallshonorar noch am selben Tag in Rechnung. So wird der
Zusammenhang zwischen dem versäumten Termin und dem Honorar klar
ersichtlich. Im Idealfall werden Termine aber eingehalten oder
zumindest rechtzeitig storniert – dann braucht es kein
Ausfallshonorar und die Wartezeiten verkürzen sich “, so Dr. Eva
Maria Hochstöger.

Dringender Appell: OP-Termine unbedingt wahrnehmen oder rechtzeitig
absagen
Besonders problematisch ist mangelnde Verlässlichkeit bei
Operationsterminen. „ Immer wieder erscheinen Patientinnen und
Patienten nicht zu vereinbarten OPs – das ist für uns äußerst
frustrierend, zumal wir um die langen Wartezeiten auf dringende
Eingriffe, etwa bei Hautkrebspatient:innen, wissen“, betont Dr.
Krista Ainedter-Samide, Fachärztin für Haut- und
Geschlechtskrankheiten sowie Fachgruppenobfrau der Ärztinnen- und
Ärztekammer für Niederösterreich und stellvertretende Obfrau der
Bundesfachgruppe Dermatologie. Eingriffe im niedergelassenen Bereich
entlasten die Spitäler erheblich – vorausgesetzt, die Operation
findet auch tatsächlich statt.