AK: Nullsteuer auf Frauenhygieneartikel, Preise oft gleich

Redaktion

Die AK Oberösterreich zeigt am 23. Jänner 2026: Trotz Nullsteuer auf Frauenhygieneartikel geben nicht alle Händler die Preissenkung vollständig weiter. Seit dem Jahreswechsel sind Tampons und Binden umsatzsteuerfrei – ein wichtiger Schritt, der Frauen finanziell entlasten und den Zugang zu grundlegender Hygiene erleichtern soll. Doch die aktuelle Preisbeobachtung der AK Oberösterreich macht deutlich, dass die Entlastung an der Kassa nicht überall ankommt. In Oberösterreich wurden seit Februar 2025 die Preise in großen Drogerie- und Lebensmittelketten systematisch erfasst. Das Ergebnis: Während einige Händler die Entlastung korrekt weitergeben, kompensieren andere sie durch frühere oder spätere Preisanpassungen. Für Konsumentinnen und Konsumenten in ganz Österreich ist das brisant, denn der Erfolg der Steuermaßnahme entscheidet darüber, ob der Alltag wirklich günstiger wird und ob die Inflation spürbar gedämpft werden kann. Dieser Artikel ordnet die Ergebnisse ein, erklärt die wichtigsten Begriffe für Laien, zeigt konkrete Auswirkungen auf Haushalte und vergleicht die Situation mit Deutschland und der Schweiz. Zudem werden die rechtlichen Forderungen der Arbeiterkammer an die Bundeswettbewerbsbehörde erläutert und Wege aufgezeigt, wie man Preise transparent vergleichen kann.

AK-Preisbeobachtung: Was bei Frauenhygieneartikeln wirklich passiert

Seit 1. Jänner 2026 gilt in Österreich: Tampons und Binden sind umsatzsteuerfrei. Zuvor lag der Satz für diese Produkte bei 10 Prozent. Dieser Schritt wurde politisch mit zwei Zielen verbunden: Erstens sollten Frauen direkt entlastet werden, zweitens sollte das allgemeine Preisniveau durch geringere Konsumausgaben tendenziell sinken. Die AK Oberösterreich hat die reale Entwicklung bereits ab Februar 2025 beobachtet, um ein Vorher-Nachher-Bild zu erhalten. Analysiert wurden die Preise bei großen Ketten in Österreich: DM, Bipa, Müller, Spar, Billa und Hofer.

Die Ergebnisse sind gemischt. Einzelne Händler geben die Steuerreduktion vollständig weiter oder haben sogar zusätzliche Preissenkungen umgesetzt. Andere haben die Preise im Jahresverlauf 2025 erhöht oder Aktionspreise gewählt, die im Jänner wieder nach oben korrigiert wurden. Im Klartext: Die gesetzlich mögliche Preissenkung kommt nicht in allen Regalen an. Das ist nicht nur für Kundinnen und Kunden frustrierend, sondern hat auch eine makroökonomische Komponente, weil der preisdämpfende Effekt einer Nullsteuer auf Frauenhygieneartikel ins Leere laufen kann, wenn Unternehmen die Kassa-Endpreise stabil halten oder sogar erhöhen.

Zahlen und Fakten aus Oberösterreich

Die AK-Analyse, durchgeführt von Marktforscherinnen und Marktforschern der AK Oberösterreich, liefert konkrete, überprüfbare Punkte. Die wichtigsten Beobachtungen im Überblick, basierend auf der verlinkten Quelle:

  • Spar senkte die Preise der beobachteten Binden und Tampons um 10 Prozent und gab damit den Wegfall der Umsatzsteuer korrekt weiter. Positiv fällt auf, dass Spar im gesamten Beobachtungszeitraum nur bei einem Produkt die Preise anhob, diesen Anstieg aber im Jänner wieder um 24,4 Prozent zurücknahm.
  • DM reduzierte die Preise beim Übergang vom alten ins neue Jahr um mindestens 8,9 bis zu 24 Prozent. Lediglich bei einer Großpackung o.b. gab es im Mai 2025 eine Preiserhöhung.
  • Müller senkte zu Jahresbeginn 2026 die Preise zwischen 9,3 und 24 Prozent. Auch hier wurde nur ein Produkt im Beobachtungszeitraum teurer.
  • Ein anderes Bild zeigt Bipa: Bei vier von acht beobachteten Produkten kam es 2025 zu mindestens einer Preiserhöhung. Ende Dezember sanken die Preise bei sechs Produkten im Rahmen einer Aktion, wurden jedoch im Jänner wieder angehoben, anstatt den Entfall der Mehrwertsteuer an die Kundinnen weiterzugeben.
  • Billa erhöhte bei einem Produkt Ende November den Preis um 5,3 Prozent und senkte ihn im Jänner um 9 Prozent. Gegenüber dem Ausgangswert vor der Erhöhung ergibt das lediglich eine effektive Preissenkung um 4,2 Prozent. Ein Produkt blieb preislich gleich. Nur bei zwei Produkten wurde die Umsatzsteuerreduktion vollständig weitergegeben.
  • Rewe Deutschland, im Unterschied zu den Rewe-Märkten in Österreich (Billa, Bipa), änderte bei den vier dort beobachteten Produkten über den gesamten Beobachtungszeitraum keine Preise.
  • Bei Hofer war kein Vergleich möglich, da die beobachteten Produkte 2025 aus dem Sortiment genommen wurden.

Quelle: Arbeiterkammer Oberösterreich, OTS-Presseaussendung vom 23. Jänner 2026. Zur Originalmeldung: OTS: AK-Preisbeobachtung

Fachbegriffe verständlich erklärt

Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer

In Österreich werden die Begriffe Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer häufig synonym verwendet. Gemeint ist eine Verbrauchssteuer, die auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Unternehmen führen die Steuer an den Staat ab, letztlich trägt sie aber die Käuferin oder der Käufer, weil sie im Endpreis enthalten ist. Wird die Umsatzsteuer auf ein Produkt gesenkt oder – wie bei Tampons und Binden seit 1. Jänner 2026 – auf null gesetzt, kann das den Endpreis senken. Ob die Preissenkung tatsächlich an der Kassa sichtbar wird, hängt davon ab, ob Händler die Steuerreduktion weitergeben oder im Preisgefüge kompensieren.

Umsatzsteuerbefreiung

Umsatzsteuerbefreiung bedeutet, dass für eine bestimmte Produktgruppe kein Steuerbetrag mehr auf den Verkaufspreis aufgeschlagen wird. Im Idealfall sinkt der Bruttopreis dann in etwa in Höhe des früheren Steuersatzes. Bei Frauenhygieneartikeln war das in Österreich bisher ein reduzierter Satz; seit 1. Jänner 2026 gilt Nullsteuer. Wichtig ist zu verstehen: Die Befreiung verpflichtet Händler nicht automatisch, bestehende Listenpreise zu ändern. Der Markt bestimmt die Endpreise. Daher sind transparente Preisbeobachtungen entscheidend, um festzustellen, ob die intendierte Entlastung bei den Menschen ankommt.

Preisweitergabe beziehungsweise Pass-Through

Preisweitergabe beschreibt, in welchem Ausmaß Unternehmen Kosten- oder Steuersenkungen an Kundinnen und Kunden weiterreichen. In der Praxis spricht man oft von Pass-Through. Eine vollständige Weitergabe bedeutet, dass der Endpreis in Höhe der Steuersenkung fällt. Teilweise Weitergabe führt zu kleineren Preissenkungen, während keine Weitergabe den Preis unverändert lässt. Je nach Wettbewerbslage, Markenpolitik und Einkaufsbedingungen entlang der Lieferkette kann die Weitergabe variieren. Gerade bei Produkten des täglichen Bedarfs ist die Erwartung hoch, dass die Entlastung direkt auf dem Kassenbon sichtbar wird.

Bundeswettbewerbsbehörde (BWB)

Die Bundeswettbewerbsbehörde ist die zentrale Institution in Österreich, die über fairen Wettbewerb wachen soll. Sie analysiert Märkte, geht Hinweisen auf Absprachen oder Missbrauch von Marktmacht nach und kann bei Verstößen Verfahren anstoßen. Derzeit sind ihre Eingriffsmöglichkeiten in laufende Preisbildungsprozesse begrenzt. Die AK Oberösterreich plädiert dafür, der BWB stärkere Befugnisse zu geben, damit sie bei festgestellten und fortwährenden Störungen des Wettbewerbs sogenannte Abhilfemaßnahmen setzen kann. Ziel ist es, gesunden Wettbewerb zu stärken und rechtswidrige Gewinne abzuschöpfen, wo dies rechtlich geboten ist.

Branchenuntersuchung

Eine Branchenuntersuchung ist eine systematische Marktanalyse durch eine Behörde wie die BWB. Sie klärt, wie ein Markt funktioniert, ob es strukturelle Besonderheiten gibt, die Wettbewerb einschränken, und welche Faktoren die Preisbildung beeinflussen. Solche Untersuchungen enden häufig mit Empfehlungen. Die AK fordert, dass sie bei erheblichen und andauernden Störungen nicht bloß Empfehlungen liefern, sondern konkrete Maßnahmen auslösen können. Dazu können Auflagen, Transparenzanforderungen oder strukturelle Schritte zählen, die die Marktzugänge verbessern.

Entflechtung

Entflechtung bezeichnet eine strukturelle Maßnahme im Wettbewerbsrecht, bei der stark konzentrierte Unternehmensstrukturen aufgebrochen werden. Das Ziel ist, Marktmacht zu reduzieren und Wettbewerb wieder zu beleben. Im Handel kann Entflechtung bedeuten, Beteiligungen zu reduzieren oder bestimmte Aktivitäten zu trennen, wenn die Marktkonzentration den Wettbewerb nachweislich einschränkt. Die AK nennt Entflechtung als ultima ratio in hochkonzentrierten Branchen, etwa im Lebensmittel- und Drogeriehandel, wenn mildere Mittel nicht ausreichen, um faire Bedingungen wiederherzustellen.

Shrinkflation

Shrinkflation ist ein Phänomen, bei dem die Füllmenge eines Produkts verkleinert wird, der Preis jedoch gleich bleibt oder sogar steigt. Für Konsumentinnen und Konsumenten ist das oft schwer zu erkennen, weil Verpackungen ähnlich aussehen. Bei Hygieneartikeln kann das etwa eine geringere Stückzahl pro Packung sein. Shrinkflation ist für Preisvergleiche besonders relevant, weil ein scheinbar gleichbleibender Regalpreis real eine Verteuerung bedeuten kann. Plattformen, die Preis und Menge transparent gegenüberstellen, helfen, Shrinkflation zu entlarven.

EAN-Strichcode

Der EAN-Strichcode ist eine standardisierte, maschinenlesbare Produktkennung. Jede Packung eines Produkts trägt einen eindeutigen Code, über den sie im Handel identifiziert wird. Für Preisbeobachtungen ist der EAN wichtig, weil er klare Vergleiche ermöglicht: Nur wenn die gleiche Packungsgröße, Marke und Variante über den EAN-Code abgeglichen werden, sind Preisdaten wirklich vergleichbar. Ohne EAN könnten Aktionsartikel, Sondergrößen oder Rezepturänderungen unbemerkt in Auswertungen rutschen und die Ergebnisse verzerren.

API für Preisvergleichsplattformen

Eine Programmierschnittstelle, oft als API abgekürzt, ermöglicht es, Daten strukturiert und automatisiert zwischen Systemen auszutauschen. Für Preisvergleichsplattformen bedeutet das: Händler stellen Preise, Produktnamen, EAN-Codes und Mengen in maschinenlesbarer Form bereit, damit unabhängige Plattformen die Daten laufend aktualisieren können. Je besser diese Schnittstellen geregelt sind, desto transparenter wird der Markt. Die AK fordert, dass große Händler zur Bereitstellung solcher Daten an anerkannte Plattformen verpflichtet werden und kleinere Händler freiwillig andocken können.

Historischer Kontext und europäische Einordnung

Die sogenannte Tamponsteuer war in vielen Ländern über Jahre ein Streitpunkt. Kritikerinnen und Kritiker argumentierten, dass Menstruationsprodukte Grundbedarf sind und nicht wie Luxusgüter besteuert werden dürfen. In der Europäischen Union schuf eine Reform der Mehrwertsteuervorgaben die Möglichkeit, für bestimmte essenzielle Güter sehr niedrige oder sogar null Prozent Steuersatz festzulegen. Österreich nutzte diese Spielräume schrittweise und hob zum 1. Jänner 2026 die Umsatzsteuer auf Tampons und Binden vollständig auf. Damit schließt das Land an eine internationale Entwicklung an, in der Periodenprodukte steuerlich als Alltagserfordernis anerkannt werden.

Deutschland ging schon früher einen Weg der Entlastung, indem der Steuersatz auf Menstruationsprodukte deutlich gesenkt wurde. In der Schweiz werden essenzielle Güter traditionell niedriger besteuert als der Normalsatz; eine Nullsteuer ist dort nicht vorgesehen, eine Einordnung als Grundbedarf ist jedoch möglich. Diese Entwicklungen markieren eine generelle Tendenz: Frauenhygieneartikel werden zunehmend steuerlich entlastet. Entscheidend ist aber nicht nur die Gesetzesänderung, sondern ob Supermärkte und Drogerien die Steuerreduktion in Preissenkungen verwandeln. Genau hier setzt die aktuelle AK-Beobachtung an: Sie prüft die tatsächliche Wirkung am Regal und deckt Unterschiede im Verhalten einzelner Ketten auf.

Vergleich: Österreichs Bundesländer, Deutschland und die Schweiz

Die Umsatzsteuerbefreiung gilt österreichweit, unabhängig vom Bundesland. Dennoch können regionale Preisniveaus und Angebotsstrukturen variieren. In Ballungsräumen wie Wien oder Linz ist die Dichte an Filialen hoch und der Wettbewerb ausgeprägter, in ländlichen Regionen ist die Auswahl oft kleiner. Solche Unterschiede können beeinflussen, wie stark und wie schnell Preissenkungen ankommen. Die AK-Analyse stammt aus Oberösterreich; sie liefert damit einen belastbaren regionalen Befund. Für eine Österreich-Gesamtschau wären ergänzende Stichproben in weiteren Bundesländern sinnvoll, um etwaige regionale Muster sichtbar zu machen.

Der Blick nach Deutschland zeigt laut AK-Bericht, dass Rewe Deutschland die Preise der beobachteten Produkte über den gesamten Zeitraum unverändert ließ. Das ist in zweierlei Hinsicht interessant: Erstens belegt es, dass Preisstabilität über Monate möglich ist; zweitens kontrastiert es das Verhalten mit österreichischen Rewe-Marken, bei denen es zu Anpassungen kam. In der Schweiz ist die Marktlage anders strukturiert, mit traditionell wenigen großen Playern und stark standardisierten Eigenmarken. Eine Nullsteuer ist dort nicht üblich, reduzierte Sätze für Grundbedarf sind jedoch verbreitet. Der gemeinsame Nenner aller Länder bleibt: Am Ende zählt, was Kundinnen und Kunden bezahlen. Transparente Vergleichsdaten und klare Regeln zur Datenbereitstellung sind dafür die Basis.

Was bedeutet das für Konsumentinnen und Konsumenten?

Für den Alltag zählt nicht der Paragraf, sondern der Preis am Regal. Bei einer früheren Steuer von 10 Prozent sollte ein Produkt für 3,00 Euro brutto nach der Nullsteuer idealerweise um etwa 27 Cent günstiger werden. In einem Beispiel: Kostete eine Packung Tampons vor dem 1. Jänner 2026 3,30 Euro, wären 10 Prozent rund 30 Cent. Wird die Steuer vollständig weitergegeben, sinkt der Preis auf ungefähr 3,00 Euro. Passiert das nicht, bleibt der Kassenpreis gleich – die intendierte Entlastung verpufft.

Hinzu kommt die Frage von Packungsgrößen und Aktionslogiken. Wenn eine Großpackung vorübergehend günstiger wird, der Preis danach aber wieder steigt, ist die Ersparnis nur temporär. Wer auf Aktionspreise angewiesen ist, erlebt Preisschwankungen besonders stark. Für Haushalte mit kleinem Budget ist Planbarkeit wichtig. Hier helfen transparente Instrumente wie Preisvergleichsplattformen. Die AK verweist auf preisrunter.at, einen Kooperationspartner der AK Oberösterreich. Diese Plattform ermöglicht es, Preise von Lebensmitteln und Drogeriewaren kostenfrei zu vergleichen, Trends zu beobachten und Shrinkflation zu erkennen. Link zur Plattform: preisrunter.at.

Praktischer Tipp: Achten Sie auf den Preis pro Stück oder pro 100 Einheiten, nicht nur auf den Packungspreis. Prüfen Sie, ob die Packungsgröße im Laufe der Zeit verändert wurde. Und vergleichen Sie zwischen Ketten, denn die AK-Daten zeigen deutliche Unterschiede in der Preisweitergabe. Wenn Sie Auffälligkeiten sehen, können Sie diese an die AK melden. Je mehr Rückmeldungen vorliegen, desto genauer kann die Marktbeobachtung werden.

Recht und Ordnung: Was die AK von der BWB fordert

Die AK Oberösterreich argumentiert, dass Preisbeobachtung alleine nicht ausreicht, um wettbewerbsschädliches Verhalten zu verhindern. Deshalb fordert sie eine Stärkung der Bundeswettbewerbsbehörde. Dazu zählt, dass Branchenuntersuchungen nicht nur mit Empfehlungen enden, sondern in konkrete Maßnahmen münden, wenn erhebliche und fortwährende Störungen des Wettbewerbs vorliegen. Außerdem sollen Marktzugänge in konzentrierten Branchen erleichtert und Konzentrationstendenzen gestoppt werden können. Als letztes Mittel wird die Entflechtung großer Einheiten genannt, wenn andere Instrumente nicht greifen.

Ein weiterer Punkt betrifft die Abschöpfung rechtswidriger Gewinne auch dann, wenn kein klassischer Kartellrechtsverstoß nachgewiesen wird, aber wiederkehrende Störungen des Wettbewerbs bestehen. Schließlich setzt die AK auf Daten-Transparenz: Große Händler sollen verpflichtet werden, Preise und relevante Produktinformationen über eine standardisierte Programmierschnittstelle für anerkannte Plattformen zugänglich zu machen. Kleinere Händler könnten sich freiwillig anschließen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für bestehende Preisvergleichsplattformen sollen verbessert werden, anstatt neue Plattformen zu schaffen.

Mehr Informationen zur Rolle der Behörde finden Sie hier: Bundeswettbewerbsbehörde. Die gesamte Position der AK Oberösterreich ist in der verlinkten Pressemitteilung nachzulesen: OTS: AK-Preisbeobachtung.

Zahlenbasierte Einordnung: Wie groß ist der Effekt?

Die beobachteten Preisbewegungen zeigen ein Spektrum: von vollständiger Weitergabe der Steuerentlastung bis hin zu Konstellationen, in denen Vorperioden-Erhöhungen die Nullsteuer im Ergebnis neutralisieren. Als Orientierung: Wenn der frühere Satz 10 Prozent betrug, entspricht die volle Weitergabe einer Reduktion um 10 Prozent gegenüber dem Vorjahrespreis. Spar hat diesen Schritt laut AK bei den beobachteten Artikeln vollzogen. DM und Müller zeigen deutliche, teilweise sogar überproportionale Reduktionen in einzelnen Fällen, mit wenigen Ausnahmen.

Anders die Situation bei Bipa und Billa in den von der AK ausgewählten Produkten: Dort standen Preiserhöhungen oder Aktionsendungen im Raum, die dazu führen, dass die Nettoentlastung geringer ausfällt oder zeitweise ganz ausbleibt. Rewe Deutschland wiederum zeigt, dass längere Preisstabilität möglich ist. Bei Hofer erschwert die Sortimentspolitik den Vergleich. Für Konsumentinnen und Konsumenten bedeutet das: Es lohnt sich, zwischen Ketten zu wechseln, wenn es um standardisierte Produkte wie Tampons und Binden geht. Transparenz und Wettbewerb können hier direkt den Geldbeutel entlasten.

Ausblick: Was kommt als Nächstes?

Die kommenden Monate werden zeigen, ob die Steuerbefreiung auf Frauenhygieneartikel stärker an den Kassen ankommt. Drei Entwicklungen sind wahrscheinlich. Erstens: Mit wachsender öffentlicher Aufmerksamkeit steigt der Druck auf Händler, die Nullsteuer vollständig weiterzugeben, insbesondere bei Eigenmarken. Zweitens: Regulatorische Debatten über mehr Transparenz und stärkere BWB-Befugnisse werden Fahrt aufnehmen. Sollten rechtliche Änderungen kommen, könnten verpflichtende Daten-Schnittstellen und Abhilfemaßnahmen in konzentrierten Märkten Realität werden. Drittens: Plattformen wie preisrunter.at werden an Bedeutung gewinnen, weil sie Konsumentinnen und Konsumenten ermöglichen, die Preisentwicklung selbst zu verfolgen.

Für die gesamtwirtschaftliche Lage hätte eine konsequente Weitergabe einen dämpfenden Effekt auf das Preisniveau in einem kleinen, aber sensiblen Segment des täglichen Bedarfs. Gerade in einer Phase, in der Haushalte nach vielen Teuerungen auf Entlastung hoffen, ist das Signal wichtig. Entscheidend bleibt jedoch: Nur messbare Preissenkungen im Regal erfüllen die politische Zielsetzung. Die AK wird daher voraussichtlich an ihrer regelmäßigen Beobachtung festhalten und die Ergebnisse öffentlich machen.

Fazit und Service

Die Nullsteuer auf Tampons und Binden ist ein starkes politisches Instrument, um Frauen zu entlasten und den Zugang zu Hygiene zu verbessern. Am 23. Jänner 2026 zeigt die AK Oberösterreich: Ein Teil des Handels gibt die Entlastung vorbildlich weiter, ein Teil nicht. Dadurch verpufft der intendierte Effekt für viele Käuferinnen teilweise oder ganz. Die AK fordert daher, der Bundeswettbewerbsbehörde stärkere Eingriffs- und Sanktionsmöglichkeiten zu geben, Marktzugänge zu erleichtern, rechtswidrige Gewinne abzuschöpfen und die Daten-Transparenz über APIs deutlich zu verbessern. Für den Alltag hilft vor allem eines: vergleichen.

Prüfen Sie Preise und Packungsgrößen, nutzen Sie unabhängige Angebote wie preisrunter.at, und melden Sie Auffälligkeiten an die AK Oberösterreich. So erhöhen Sie Ihren persönlichen Nutzen und tragen dazu bei, dass die gesetzlich beschlossene Entlastung tatsächlich im Geldbörsel ankommt. Weiterführende Informationen und die vollständige Quelle finden Sie in der OTS-Presseaussendung der AK Oberösterreich sowie bei der Bundeswettbewerbsbehörde. Bleiben Sie informiert und kritisch – es zahlt sich aus.