Mitversicherung für Paare in Österreich: Was jetzt zu beachten ist. Am 2026-04-03 rückt das Thema wieder in den Fokus, weil gemeinsame Haushalte und Finanzierungen ohne passende Absicherung schnell zur Kostenfalle werden können. Wer in Wien, Graz, Linz oder Innsbruck zusammenlebt, teilt Alltag, Verantwortung und oft auch Verträge – doch erst die richtige Mitversicherung verbindet das alles zu einem stabilen Sicherheitsnetz. Die aktuelle Orientierung des Österreichischen Versicherungsmaklerrings zeigt, wo sich Doppelprämien vermeiden lassen, welche Sparten Partnerinnen und Partner automatisch mitabdecken und wann eine aktive Einbeziehung nötig ist. Für Österreichs Haushalte eröffnet das Chancen auf Transparenz, weniger Bürokratie und spürbare Ersparnisse – vorausgesetzt, der gemeinsame Haushalt oder die nachweisbare Lebensgemeinschaft ist geklärt und sauber dokumentiert. Wer sich jetzt einen Überblick verschafft, kann die Weichen für mehr finanzielle Stabilität stellen, ohne auf Leistung zu verzichten. Worum es konkret geht, welche Fachbegriffe Sie kennen sollten, wie Österreich im Vergleich mit Deutschland und der Schweiz dasteht und wie Haushalte in allen Bundesländern profitieren – das fassen wir fundiert, verständlich und praxisnah zusammen.
Mitversicherung für Paare: Überblick und Österreich-Bezug
Der Österreichische Versicherungsmaklerring (ÖVM) erinnert daran, die Mitversicherung in bestehenden Verträgen mitzudenken. Das betrifft vor allem Alltagsbausteine wie Privat-Haftpflicht und Rechtsschutz, aber auch die kritischen Themen rund um Finanzierung, Arbeitsunfähigkeit, Invalidität und Ableben. Je nach Sparte ist die Einbeziehung der Lebensgefährtin oder des Lebensgefährten aktiv zu beantragen; in anderen Bereichen – etwa bei Haftpflicht- oder Rechtsschutzpolicen – ist die Mitversicherung unter klar definierten Voraussetzungen automatisch vorgesehen. Das reduziert Verwaltung, verhindert Doppelversicherungen und kann Prämien senken. Der Dreh- und Angelpunkt ist ein gemeinsamer Haushalt oder eine nachweisbare Lebensgemeinschaft. Die Kernaussage der ÖVM-Information ist eindeutig: Eine abgestimmte, auf beide Partnerinnen und Partner ausgelegte Absicherung schließt gefährliche Lücken und schützt vor existenziellen Folgen nach Unfällen, Jobverlust oder Krankheit. Originalquelle und Details finden Sie in der Pressemitteilung: OTS/ÖVM.
Fachbegriff: Mitversicherung
Mitversicherung bezeichnet die Einbeziehung weiterer Personen – hier Partnerinnen und Partner – in den Schutz eines bestehenden Versicherungsvertrages. Praktisch bedeutet das, dass nicht jede Person eine eigene Police benötigt. In vielen Privat-Haftpflicht- oder Rechtsschutzverträgen sind Mitbewohnerinnen und Mitbewohner eines Haushalts unter Bedingungen bereits mitversichert, ohne dass eine zweite Prämie fällig wird. Wichtig ist die eindeutige Definition, wer als mitversichert gilt, ab wann der Schutz greift und welche Handlungen er umfasst. Im Zweifel lohnt der Blick in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, weil der genaue Personenkreis und Ausnahmen klar beschrieben sind. Wer die Mitversicherung korrekt nutzt, vermeidet Doppelpolicen, spart Beiträge und verhindert Deckungslücken, die sonst erst im Schadenfall sichtbar werden.
Fachbegriff: Lebensgemeinschaft und gemeinsamer Haushalt
Als Lebensgemeinschaft gilt in der Versicherungspraxis häufig das dauerhafte Zusammenleben von zwei Personen in einem gemeinsamen Haushalt, unabhängig von Eheschließung. Entscheidend sind Indizien wie eine gemeinsame Wohnadresse, geteilte Haushaltskosten, gemeinsam genutzte Räume und ein auf Dauer angelegter Alltag. Versicherer verlangen oft Nachweise, etwa eine gemeinsame Meldeadresse oder entsprechende Bestätigungen. Der gemeinsame Haushalt ist deshalb zentral, weil viele Versicherungsbedingungen die Mitversicherung daran knüpfen. Ohne diese Voraussetzung drohen Lücken: Wer getrennt wohnt oder nur zeitweise zusammenlebt, erfüllt die Kriterien oft nicht. Wer in Österreich eine Lebensgemeinschaft belegen kann, profitiert in mehreren Sparten von vereinfachten Einschlüssen, klaren Zuständigkeiten und einer gebündelten Kommunikation mit dem Versicherer oder der Maklerin und dem Makler.
Fachbegriff: Privat-Haftpflichtversicherung
Die Privat-Haftpflichtversicherung deckt gesetzliche Schadenersatzansprüche Dritter ab, wenn im privaten Alltag unbeabsichtigt Personen- oder Sachschäden verursacht werden. Dazu zählen klassische Alltagssituationen: ein Fahrradunfall, bei dem jemand zu Schaden kommt, ein umgestoßenes Glas, das ein Handy zerstört, oder ein Missgeschick in der gemieteten Wohnung. In vielen Tarifen lässt sich die Lebensgefährtin oder der Lebensgefährte im gemeinsamen Haushalt mitversichern, teils automatisch. Die Police klärt, ob auch deliktunfähige Kinder, Haustiere oder Mietsachschäden erfasst sind. Für Paare ist wichtig, dass die Mitversicherung Überschneidungen mit bestehenden Einzelpolicen vermeidet und die Deckungssumme ausreichend hoch angesetzt ist, damit schwere Personenschäden nicht zu Restforderungen führen.
Fachbegriff: Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt – je nach Baustein – Kosten für Anwältinnen und Anwälte, Gerichtsverfahren, Sachverständige und Mediation bei rechtlichen Auseinandersetzungen. Typische Module sind Privat-, Berufs-, Verkehrs- und Wohnungsrechtsschutz. Viele österreichische Tarife schließen Partnerinnen und Partner im selben Haushalt mit ein oder bieten eine vergünstigte Erweiterung. Wichtig sind Geltungsbereich, Wartezeiten und der genaue Umfang: Nicht jeder Konflikt ist umfasst, und Vertrags- oder Familienrecht sind oft separat zu bewerten. Für Paare, die gemeinsame Anschaffungen, Mietverträge oder Kredite eingehen, ist ein abgestimmter Rechtsschutz ein spürbarer Stabilitätsfaktor, weil Streitigkeiten teuer werden können, bevor überhaupt über den eigentlichen Anspruch entschieden wird.
Fachbegriff: Restschuldversicherung bei Finanzierungen
Restschuldversicherung bezeichnet den Schutz, der offene Kreditraten absichert, wenn wesentliche Lebensrisiken eintreten – typischerweise Tod, Invalidität oder längere Arbeitsunfähigkeit. Bei gemeinsam aufgenommenen Wohn- oder Konsumkrediten können Partnerinnen und Partner das Risiko teilen oder getrennt absichern. Die Police springt ein, um Raten zu bedienen oder den offenen Saldo zu reduzieren. Entscheidend sind Leistungsauslöser, Wartezeiten, Gesundheitsfragen und Ausschlüsse, etwa bei Vorerkrankungen. Für österreichische Paare, die Eigentum finanzieren, ist dieser Baustein ein zentrales Element, um einen Notverkauf oder die Überschuldung nach Schicksalsschlägen zu vermeiden. Eine prüfende Beratung zeigt, ob die Banklösung passt oder ein externer Tarif flexibler ist.
Fachbegriff: Berufsunfähigkeits- und Invaliditätsabsicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zahlt eine vereinbarte Rente, wenn Versicherte ihren zuletzt ausgeübten Beruf krankheits- oder unfallbedingt voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben können. Invaliditätsabsicherungen arbeiten oft mit Einmalzahlungen oder Staffelmodellen je nach Beeinträchtigung. Der Unterschied: BU fokussiert die konkrete berufliche Tätigkeit, Invalidität eher den allgemeinen Gesundheitszustand. Für Paare ist entscheidend, wer welche Einkommensanteile trägt und wie Fixkosten – Miete, Kredit, Energie – im Ernstfall gedeckt bleiben. Gute Tarife definieren Berufsunfähigkeit realitätsnah, verzichten auf abstrakte Verweisungen und bieten Nachversicherungsgarantien bei Lebensereignissen wie Zusammenziehen, Geburt oder Kreditaufnahme.
Fachbegriff: Ablebensversicherung
Die Ablebensversicherung, oft als Risikolebensversicherung bezeichnet, stellt im Todesfall der versicherten Person eine vereinbarte Geldleistung für die Hinterbliebenen bereit. Sie dient der finanziellen Absicherung von Partnerinnen und Partnern, Kindern oder zur Ablösung von Krediten. Der Vorteil liegt in hoher Wirkung bei vergleichsweise niedriger Prämie, weil nur das Todesfallrisiko versichert wird. Wichtige Parameter sind Versicherungssumme, Laufzeit, Verlängerungsoptionen, Gesundheitsprüfung und ob eine verbundene oder getrennte Police für beide Personen gewählt wird. Österreichische Kreditgeber erwarten bei Immobilienfinanzierungen häufig einen entsprechenden Schutz – nicht zwingend, aber als solide Risikoabsicherung weithin etabliert.
Fachbegriff: Doppelversicherung
Doppelversicherung liegt vor, wenn dasselbe Risiko für dieselbe Person bei mehreren Versicherern oder in mehreren Policen gleichzeitig abgesichert ist. Das kann bei Paaren leicht passieren, wenn beide unabhängig voneinander ähnliche Pakete abschließen. Folge: unnötige Prämien und im Schadenfall komplizierte Quotenregelungen, weil Versicherer Leistungen untereinander aufteilen. Strategisch besser ist es, über die Mitversicherung die Deckung zu bündeln, Lücken zu schließen und unproduktive Überschneidungen zu vermeiden. Ein strukturierter Vertragsabgleich – idealerweise mit Unterstützung durch Maklerinnen und Makler – macht sichtbar, wo Bausteine verschmelzen oder gekündigt werden können.
Fachbegriffe: Deckungssumme und Selbstbehalt
Die Deckungssumme ist die maximale Leistung, die ein Versicherer pro Schadenfall oder Jahr übernimmt. In der Haftpflicht geht es oft um Millionenbeträge, weil Personenschäden schnell sehr teuer werden können. Eine zu niedrige Deckungssumme reduziert zwar die Prämie, birgt aber das Risiko, dass Restforderungen privat bezahlt werden müssen. Der Selbstbehalt ist der Anteil, den Versicherte im Schadenfall aus eigener Tasche tragen. Er hilft, Prämien zu senken und Bagatellschäden zu steuern, sollte aber so gewählt sein, dass er im Notfall finanziell verkraftbar bleibt. Für Paare ist die Abstimmung wichtig: Nur wenn beide mit der Höhe einverstanden sind und Rücklagen vorhanden sind, wirkt der Selbstbehalt als sinnvolles Kosteninstrument.
Fachbegriffe: Wartezeit und Nachversicherungsgarantie
Wartezeit bedeutet, dass bestimmte Leistungen erst nach einem vertraglich festgelegten Zeitraum in Kraft treten. Das ist vor allem in Rechtsschutz-, Unfall- und Arbeitsunfähigkeitsbausteinen relevant. Wartezeiten verhindern eine Inanspruchnahme für bereits absehbare oder eingetretene Ereignisse. Die Nachversicherungsgarantie erlaubt es, die Versicherungssumme bei definierten Lebensereignissen – Zusammenziehen, Heirat, Geburt, Immobilienkauf – ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Für Partnerinnen und Partner ist diese Kombination wichtig: Wartezeiten müssen in der Planung berücksichtigt werden, und Nachversicherungsgarantien schaffen Spielraum, wenn der finanzielle Bedarf in der Beziehung wächst, etwa durch höheren Kredit oder Familienzuwachs.
Historische Entwicklung und Kontext in Österreich
Private Absicherung für Haushalte in Österreich hat sich in den vergangenen Jahrzehnten von einfachen Einzelverträgen zu modularen Familien- und Haushaltslösungen entwickelt. Früher stand die Einzelperson im Fokus: eigenständige Haftpflicht, klar getrennte Rechtsschutzmodule und wenig Flexibilität bei Veränderungen im Lebenslauf. Mit der gesellschaftlichen Realität – mehr unverheiratete Paare, Patchwork-Familien und gleichgeschlechtliche Partnerschaften – hat die Branche ihre Bedingungen angepasst. Die Idee der Mitversicherung für Personen im gemeinsamen Haushalt gewann an Bedeutung, weil sie dem praktischen Bedarf entspricht: ein Vertrag, ein Ansprechpartner und transparente Beiträge statt paralleler Policen. Auch die Kreditlandschaft hat den Wandel beschleunigt. Mit steigenden Immobilienpreisen und längeren Finanzierungszeiträumen nahm die Nachfrage nach Restschuld- und Ablebensschutz zu, zunächst als banknahe Lösung, später auch über unabhängige Anbieter. Dabei setzte sich nach und nach die Erkenntnis durch, dass eine getrennte Betrachtung zweier Einzelpolicen oft ineffizient ist, wenn beide Partnerinnen und Partner de facto ein gemeinsames wirtschaftliches Risiko tragen. Im Ergebnis entstanden heute gängige Modelle, die Lebensgemeinschaften absichern und gleichzeitig klare Kriterien – vor allem den gemeinsamen Haushalt – verlangen. Diese Entwicklung verlief parallel zur Professionalisierung der Beratung: Maklerinnen und Makler arbeiten mit Bedarfserhebungen, Risikofragen und modularen Vorschlägen, die Paar-Konstellationen berücksichtigen. Die Aussage der ÖVM-Mitteilung vom 2026-04-03 reiht sich hier ein: Mitversicherung ist kein Nischenthema, sondern ein Hebel für Qualität, Fairness und Kostenkontrolle in österreichischen Haushalten.
Vergleiche: Bundesländer, Deutschland und Schweiz
Innerhalb Österreichs unterscheiden sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für private Versicherungsverträge kaum nach Bundesland; sie gelten landesweit. Unterschiede zeigen sich eher in der Risikowahrnehmung: In Regionen mit erhöhtem Sturm-, Hagel- oder Hochwasserrisiko – etwa entlang größerer Flüsse oder in exponierten Lagen – legen Haushalte oft stärkeren Fokus auf Elementardeckungen und höhere Deckungssummen. In Ballungsräumen wie Wien oder Graz rückt hingegen Rechtsschutz für Miet- und Nachbarschaftsfragen in den Vordergrund. In der Praxis sollten Paare daher regionale Risiken einpreisen, auch wenn die Vertragslogik der Mitversicherung einheitlich bleibt. Der Blick nach Deutschland zeigt Parallelen: Viele Haftpflicht- und Rechtsschutzprodukte kennen Haushaltsmodelle, die Partnerinnen und Partner einschließen. Eine Besonderheit betrifft die gesetzliche Krankenversicherung, in der Ehegattinnen und Ehegatten sowie Kinder unter Voraussetzungen beitragsfrei familienversichert sein können. Das ist eine sozialrechtliche, nicht private Regelung, verdeutlicht aber, wie stark der Haushaltsgedanke verankert ist. Die Schweiz setzt dagegen auf individuelle Pflichtkrankenversicherung; Partnerinnen und Partner benötigen eigene Policen, auch wenn Familienrabatte möglich sind. Bei privaten Sparten wie Haftpflicht und Rechtsschutz existieren ebenfalls Haushaltslösungen, doch sind Rabatte und Struktur teils anders ausgestaltet. Im Kern gilt: Österreich liegt im DACH-Vergleich nahe bei Deutschland, was Haushaltskonzepte in Privatsparten angeht, während die Schweiz stärker auf individuelle Policen setzt. Für Paare in Österreich bleibt das attraktiv, weil Mitversicherung oft ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis schafft.
Konkreter Bürger-Impact: So wirkt Mitversicherung im Alltag
Für Bürgerinnen und Bürger zählt am Ende, ob Schutz, Aufwand und Kosten in einem sinnvollen Verhältnis stehen. Drei typische Szenarien zeigen die Wirkung: Erstens, die gemeinsame Wohnung. Ziehen Partnerinnen und Partner zusammen, existieren oft zwei Haftpflichtpolicen. Prüfen sie die Bedingungen, kann eine Police beide Personen abdecken. Das spart Prämie, reduziert Papierarbeit und vermeidet die Unsicherheit, welcher Versicherer im Schadenfall zuständig ist. Zweitens, der rechtliche Alltag. Ein Streit mit der Hausverwaltung, eine Anfechtung einer Betriebskostenabrechnung oder ein Verkehrsunfall mit unklarer Schuldfrage – hier verschafft ein auf beide abgestimmter Rechtsschutz schnellen Zugang zu juristischer Unterstützung. Ohne Doppelung der Module sinken die laufenden Kosten. Drittens, die gemeinsame Finanzierung. Wer gemeinsam einen Wohnkredit trägt, sollte die Frage klären, wie Raten gesichert sind, wenn eine Person erkrankt, invalid wird oder verstirbt. Mit Restschuld-, BU- und Ablebensschutz schaffen Paare einen Puffer, der das Zuhause erhält, statt es im Ernstfall verkaufen zu müssen. Praktisch wichtig sind dabei nachvollziehbare Versicherungsbedingungen, transparente Summen und die saubere Dokumentation des gemeinsamen Haushalts. Weil viele Leistungen an den Haushalt anknüpfen, vermeidet man Diskussionen, wenn die Meldeadresse, die Kostenaufteilung und das Zusammenleben belegbar sind. Nicht zuletzt stärkt die Mitversicherung die Verhandlungslage gegenüber Dienstleistern: Bündeln Paare Verträge, lassen sich Rabatte nutzen, Kommunikationswege verkürzen und Schadenmeldungen beschleunigen. All das führt zu spürbarer Entlastung – finanziell und organisatorisch.
Zahlen und Fakten: Was die Quelle sagt – und was folgt
Die vorliegende ÖVM-Presseinformation benennt klare strukturelle Fakten: Mitversicherung ist in mehreren Sparten üblich, teils automatisch (etwa in Haftpflicht- oder Rechtsschutzprodukten), teils aktiv zu beantragen. Zentrale Voraussetzung ist ein gemeinsamer Haushalt oder eine nachweisbare Lebensgemeinschaft. Die Nutzenargumente sind konkret: weniger Administration, Kosteneinsparungen, Vermeidung von Doppelversicherungen und das Heben von Rabatten. Explizite Kennzahlen liefert die Quelle nicht; sie konzentriert sich auf den praktischen Rahmen und die Risikosicht. Für die Auswertung bedeutet das: Paare sollten vorhandene Verträge inventarisieren, Zuständigkeiten prüfen und Summen auf gemeinsame Fixkosten und Verpflichtungen ausrichten. Bei Finanzierungen weisen die Hinweise auf die hohe Relevanz von Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit und Todesfall hin. Diese drei Ereignisse bilden die Haupttreiber für Zahlungsschwierigkeiten bei Krediten. Konsequenz: Schutzbausteine wie Restschuld, Arbeitslosenversicherung (wo verfügbar) sowie Invaliditäts- und BU-Lösungen sind kein Luxus, sondern integrale Bestandteile einer stabilen Finanzplanung. Wer die in der Quelle beschriebenen Grundsätze anwendet – automatische Mitversicherungen erkennen, aktive Einschlüsse rechtzeitig setzen, Haushaltskriterien dokumentieren –, erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Verträge im Ernstfall wie vorgesehen leisten und dass Beiträge nicht doppelt bezahlt werden.
Checkliste: In fünf Schritten zur passenden Mitversicherung
- Vertragsinventur erstellen: Alle bestehenden Policen mit Versicherungsnummer, Laufzeit, Bausteinen und Deckungssummen auflisten.
- Haushaltsstatus dokumentieren: Gemeinsame Meldeadresse, Miet- oder Eigentumsnachweise und Kostenaufteilung bereithalten.
- Automatische Mitversicherungen prüfen: In Haftpflicht und Rechtsschutz klären, ob Partnerinnen und Partner bereits umfasst sind.
- Bausteine für Finanzierungen ergänzen: Restschuld, BU, Invalidität und Ableben an Kreditraten und Lebenshaltung ausrichten.
- Doppelungen vermeiden und Rabatte nutzen: Überlappende Module zusammenführen, unnötige Policen kündigen und Bündelvorteile nachfragen.
Expertenstimme aus der Quelle
Die ÖVM-Information fasst es prägnant zusammen: „Eine frühzeitige und ganzheitliche Auseinandersetzung mit Versicherungsfragen schafft Klarheit und Sicherheit – sowohl im Alltag als auch in Ausnahmesituationen“, so Meixner. Der Appell ist eindeutig: Mitversicherung ist kein Randthema, sondern ein Hebel, um finanzielle Risiken partnerschaftlich zu managen.
Zukunftsperspektive: Wie sich Mitversicherung weiterentwickelt
Die nächsten Jahre dürften die Mitversicherung noch einfacher und flexibler machen. Digitale Policen, Self-Service-Portale und automatisierte Risikoerhebungen reduzieren bürokratische Hürden. Wer zusammenzieht, kann künftig häufiger per App eine Person in Echtzeit hinzufügen, Nachweise hochladen und sofortige Bestätigungen erhalten. Technisch möglich wird auch die dynamische Anpassung von Deckungen: Steigen Kreditraten, kann die Restschuldabsicherung automatisch nachziehen; sinken die Verpflichtungen, reduziert sich die Versicherungssumme. Für Paare mit wechselnden Arbeitsmodellen – Teilzeit, Selbstständigkeit, Elternzeit – entstehen modulare Tarife, die Leistung und Prämie an Lebensphasen koppeln. Parallel werden Nachhaltigkeit und Verbraucherfreundlichkeit wichtiger: Klarere Bedingungen, verständliche Sprache, mehr Wahlrechte und transparente Kündigungswege. Europäische Regulierungsinitiativen zur Beratungspflicht und zum Umgang mit Interessenkonflikten stärken die Qualität der Empfehlung. Für Österreich bedeutet das: Mitversicherung bleibt ein Kerninstrument, wird aber durch Technik, Standards und Wettbewerb zugänglicher. Entscheidend bleibt die inhaltliche Abstimmung – wer welche Risiken trägt, welche Summen erforderlich sind und wie die Nachweise des gemeinsamen Haushalts geführt werden. So wird aus einem formalen Einschluss ein verlässliches Sicherheitsnetz.
Rechtlicher Rahmen und seriöse Einordnung
Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Details zu sozialrechtlichen Mitversicherungen – etwa in der gesetzlichen Krankenversicherung – sind die offiziellen Informationen der Sozialversicherung maßgeblich, siehe etwa Sozialversicherung Österreich. Private Versicherungsverträge unterliegen den jeweils gültigen Bedingungen und österreichischem Recht. Wer unsicher ist, sollte den konkreten Vertrag prüfen oder sich an unabhängige Maklerinnen und Makler wenden. Medienethisch gilt: Keine überzogenen Heilsversprechen; die Entscheidung hängt von Bedarf, Budget und Risikoakzeptanz ab. Die hier genannten Beispiele illustrieren Möglichkeiten, ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich sind letztlich die individuellen Vereinbarungen und schriftlichen Policen.
Fazit: Jetzt den gemeinsamen Schutz strukturieren
Mitversicherung für Partnerinnen und Partner ist in Österreich ein pragmatischer Weg, Alltags- und Finanzierungsrisiken klug und kosteneffizient abzusichern. Die Hinweise des ÖVM vom 2026-04-03 zeigen, wie Haushalte Doppelprämien vermeiden, Rabatte nutzen und Lücken schließen. Wer die Kernelemente prüft – gemeinsamer Haushalt, klare Deckungssummen, abgestimmte Bausteine für Haftpflicht, Rechtsschutz, Unfall, Krankheit, Invalidität, Berufsunfähigkeit, Ableben und Restschuld – schafft ein tragfähiges Fundament. Unser Rat: Starten Sie mit einer strukturierten Bestandsaufnahme, holen Sie bei Bedarf eine unabhängige Beratung dazu und dokumentieren Sie die Lebensgemeinschaft sauber. So wird aus Theorie gelebte finanzielle Sicherheit. Haben Sie Ihre bestehenden Policen schon auf Mitversicherung geprüft? Falls nicht, ist heute ein guter Zeitpunkt. Weiterführende Informationen finden Sie in der ÖVM-Quelle sowie bei öffentlichen Stellen wie dem Verein für Konsumenteninformation und der Sozialversicherung Österreich.






