LH-Stv. Landbauer: EuGH-Entscheidung stärkt rechtliche Position bei Spange Wörth

St. Pölten (OTS) – Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes
(EuGH) zur Spange
Wörth und damit auch zur geplanten S34 bringt aus Sicht des Landes
Niederösterreich eine wesentliche rechtliche Klärung. Der EuGH hat
zentrale Fragen zur Auslegung der EU-Vogelschutzrichtlinie
beantwortet und damit die Grundlage für das weitere Verfahren vor dem
Bundesverwaltungsgericht (BVwG) geschaffen. „Der EuGH hat die
maßgeblichen Rechtsfragen präzisiert. Das stärkt unsere rechtliche
Position und schafft eine klare Grundlage für die nun anstehende
Entscheidung in Österreich“, erklärt Verkehrslandesrat LH-
Stellvertreter Udo Landbauer.

Der Gerichtshof stellte klar, dass nicht jede Beeinträchtigung
einzelner Exemplare automatisch eine verbotene Störung im Sinn der
Vogelschutzrichtlinie darstellt. Entscheidend ist, ob sich ein
Vorhaben erheblich auf den Erhaltungszustand bzw. die Population der
betroffenen Art auswirkt. Zudem wurde klargestellt, dass die
Wirksamkeit projektimmanenter Schutzmaßnahmen fachlich zu prüfen ist.
Ein gerichtlich bestelltes Sachverständigengutachten liegt im
Verfahren bereits vor und befasst sich mit der Wirksamkeit der
vorgesehenen Maßnahmen. Erfreulicherweise ist der EuGH der
Argumentation des Landes in den vorgelegten Fragen gefolgt und hat
damit die Rechtsauffassung der Projektwerber bestätigt. Die
weitergehenden Forderungen der Umweltorganisationen wurden hingegen
nicht bestätigt.

„Damit liegen die entscheidungsrelevanten Grundlagen auf dem
Tisch. Jetzt ist es am Bundesverwaltungsgericht, das Verfahren
fortzusetzen und zu einer Entscheidung zu kommen“, so Landbauer.

Die Spange Wörth ist ein zentraler Bestandteil der geplanten S34
und soll die Anbindung an die A1 Westautobahn verbessern sowie zur
Entlastung der B20 und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Raum
St. Pölten beitragen. „Die Spange Wörth ist für die verkehrliche
Gesamtfunktion wesentlich. Die Menschen in der Region warten auf
diese notwendige Entlastung. Mit der EuGH-Entscheidung ist nun ein
nächster Schritt gesetzt. Unser Ziel bleibt eine rasche und
rechtssichere Entscheidung“, betont Landbauer.