Nationalrat: Sozialversicherungsnovelle bringt Risikominimierung für Funktionärinnen und Funktionäre

Wien (PK) – Der Nationalrat hat in seiner heutigen Sitzung auch
kleinere
Änderungen im ASVG, im Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz
und im Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz beschlossen. Ziel der
Gesetzesnovelle ist es unter anderem, das Risiko für Mitglieder von
Verwaltungskörpern der Sozialversicherungsträger zu minimieren.
Außerdem werden diverse Klarstellungen und sprachliche
Vereinheitlichungen vorgenommen sowie einzelne obsolete Bestimmungen
aufgehoben. Kritik an der Novelle kommt von der Opposition, ein
Antrag der Grünen auf Rückverweisung des Gesetzentwurfs in den
Sozialausschuss blieb allerdings in der Minderheit.

Diskutiert wurde im Nationalrat außerdem über einen
Monitoringbericht zum Bereich Gesundheitsfinanzierung, wobei die FPÖ
die Debatte vor allem dazu nutzte, um scharfe Kritik an der
österreichischen Gesundheitspolitik zu üben. Obwohl die staatlichen
Gesundheitsausgaben steigen, hätten sich die Leistungen
verschlechtert, beklagte FPÖ-Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak. Ein
Entschließungsantrag der FPÖ, Asylwerberinnen und Asylwerbern künftig
nur noch eine medizinische Basisversorgung zu gewähren, fand keine
Mehrheit.

Änderungen im Sozialversicherungsrecht

Mit der Sozialversicherungsnovelle , die unter Berücksichtigung
eines Abänderungsantrags mit den Stimmen der Koalitionsparteien
angenommen wurde, wird unter anderem festgeschrieben, dass Geldbußen,
die gegen Mitglieder eines Verwaltungskörpers verhängt werden,
künftig vom betreffenden Sozialversicherungsträger zu tragen sind.
Bei Vorsatz bzw. grob fahrlässigem Handeln ist allerdings ein Regress
möglich. Sitzungsgelder von weniger als 50 Ꞓ würden in keinem
Verhältnis zum Risiko stehen, für Geldstrafen in jeglicher Höhe
aufkommen zu müssen, begründen ÖVP, SPÖ und NEOS diese Maßnahme.
Zudem sollen verwaltungsstrafrechtliche Verurteilungen aus der
Tätigkeit in einem Verwaltungskörper nur dann zum Verlust der
Gewerbeberechtigung oder von berufsrechtlichen Befugnissen der
Betroffenen führen können, wenn es einen eindeutigen Sachzusammenhang
zwischen dem Strafgrund und dem Brotberuf gibt.

Mit dieser Bestimmung wollen die Koalitionsparteien die
Selbstverwaltung der Sozialversicherungen absichern, wie sie in den
Erläuterungen zum Abänderungsantrag festhalten. Sie befürchten, dass
es schwierig würde, qualifizierte Unternehmerinnen bzw. Unternehmer
für die Verwaltungskörper zu rekrutieren, wenn diese Angst davor
haben müssten, im Falle einer verwaltungsstrafrechtlichen
Verurteilung ihre Gewerbeberechtigung oder berufsrechtliche
Befugnisse zu verlieren. Entscheidungen im Verwaltungsrat der
Sozialversicherungen würden im Kollegialorgan erfolgen, zudem handle
es sich um einen hochkomplexen Regelungsbereich, machen sie geltend.

FPÖ sieht „Freibrief“ für Mitglieder des Verwaltungsrats

Die Opposition sieht die Gesetzesnovelle allerdings kritisch. So
ortet Dagmar Belakowitsch (FPÖ) etwa einen künftigen „Freibrief“ für
die Mitglieder des Verwaltungsrats. Diese würden in Zukunft überhaupt
keine Verantwortung mehr für ihr Tun und Handeln haben, klagte sie
und plädierte in Einklang mit ihrem Fraktionskollegen Christoph
Steiner dafür, das System generell zu ändern. Den Regierungsparteien
gehe es lediglich darum, „die Pfründe“ der sozialpartnerschaftlich
bestellten Funktionäre abzusichern, glaubt Steiner. FPÖ-Abgeordneter
Peter Wurm hob hervor, dass etwaige Strafen in Hinkunft „vom
Steuerzahler“ bezahlt werden müssten. Belakowitsch befürchtet zudem
eine Präzedenzwirkung für Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, die auch
nur Sitzungsgelder erhalten.

Anlass für die Gesetzesänderung ist die Verhängung von
Verwaltungsstrafen in der Höhe von jeweils rund 76.000 Ꞓ für elf
Mitglieder des Verwaltungsrats der AUVA, wie mehrere Abgeordnete
erläuterten. Laut Belakowitsch wurden feuerschutztechnische Vorgaben
für das Lorenz-Böhler-Krankenhaus nicht fristgerecht umgesetzt. Es
handle sich aber noch um einen anhängigen Streitfall, betonte sie.
Für die Eile der Regierungsfraktionen zeigte sie in diesem Sinn kein
Verständnis, man hätte genug Zeit gehabt, um ein
Begutachtungsverfahren durchzuführen.

Das sieht auch Grünen-Abgeordneter Ralph Schallmeiner so. Es sei
schon fragwürdig gewesen, was im Sozialausschuss passiert sei, mit
dem heute eingebrachten Abänderungsantrag sei es noch fragwürdiger
geworden, meinte er. Die Koalition wolle den Gesetzesentwurf in einer
„Husch-Pfusch-Aktion durchdrücken“. Offen sei, welche Auswirkungen
die Novelle haben werde. Schallmeiner räumte ein, dass
„Sitzungsgelder von 49 Ꞓ in keiner Relation zu Strafen von 77.000 Ꞓ
stehen“, darüber bauche man nicht zu diskutieren. Mit der
vorliegenden Gesetzesnovelle wird ihm zufolge aber der Kern des
Problems nicht angegangen. Es gelte klar zu regeln, wer für was
Verantwortung zu übernehmen habe.

Koalition verweist auf Regressmöglichkeit

SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch wies die Darstellung der FPÖ
zurück, wonach die Novelle einen „Freibrief“ für Mitglieder des
Verwaltungsrats bringe. Nur wenn diese guten Gewissens gehandelt
hätten, müssten sie nicht für Geldbußen aufkommen, unterstrich er.
Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sei ein Regress vorgesehen.
Darauf verwiesen auch die beiden ÖVP-Abgeordneten Laurenz Pöttinger
und Tanja Graf sowie NEOS-Abgeordneter Johannes Gasser. Die
Gesetzesänderung sei „sicher kein Blankoscheck für
verantwortungsloses Handeln“, sagte Gasser. Sorgfaltspflichten
müssten selbstverständlich weiterhin eingehalten werden. Auch gelte
das Organhaftpflichtgesetz. Es gebe überhaupt keinen Anlass,
„Unternehmer-Bashing“ zu betreiben, hielt Pöttinger fest.

Sowohl Pöttinger als auch SPÖ-Abgeordnete Verena Nussbaum
betonten, dass Österreich mit dem seit Jahrzehnten existierenden
System der Selbstverwaltung der Sozialversicherung „gut gefahren“
sei. Es brauche faire Regeln und eine gewisse Verhältnismäßigkeit
zwischen Sitzungsgeldern und Geldstrafen, machten sie geltend.
Ansonsten werde man niemanden mehr finden, der diese ehrenamtliche
Arbeit, die neben dem eigentlichen Beruf ausgeübt werde, leiste. NEOS
-Abgeordneter Gasser sieht dennoch einen gewissen Reformbedarf:
Seiner Ansicht nach braucht es klare und professionelle
Managementstrukturen in der Selbstverwaltung, um Vorkommnisse wie bei
der AUVA zu vermeiden.

Schumann: Geldstrafen können existenzbedrohende Höhe erreichen

Sozialministerin Korinna Schumann hielt fest, dass es um mehr als
um eine technische Haftungsfrage gehe. Es gehe um Fairness gegenüber
Menschen, die bereit seien, Verantwortung für Millionen andere zu
übernehmen, meinte sie. Die Mitglieder des Verwaltungsrats würden
dafür Sorge tragen, dass Entscheidungen nahe an den Versicherten
getroffen werden. Sie täten das nebenberuflich auf Grundlage eines
öffentlichen Ehrenamts. In diesem Sinn hält sie es für unfair, wenn
Geldstrafen eine existenzbedrohende Höhe erreichen könnten. Die
Gesetzesänderung schaffe keine Straffreiheit und entbinde die
Mitglieder der Verwaltungsräte nicht von ihrer Verantwortung, schloss
sich Schumann den Aussagen der Koalitionsabgeordneten an. Vielmehr
sorge man für eine faire Risikoverteilung mit einer klaren
Möglichkeit des Rückgriffs bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Damit bleibe die persönliche Verantwortung erhalten.

Monitoringbericht zur Gesundheitsfinanzierung

Dem von der Gesundheitsministerin vorgelegten Monitoringbericht
zur „Zielsteuerung Gesundheit“ ist unter anderem zu entnehmen, wie
sich die Gesundheitsausgaben in Österreich bis zum Jahr 2024
entwickelt haben und inwieweit vereinbarte Ausgabenobergrenzen
eingehalten wurden, wobei es bei der Zielerreichung laut Bericht
erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt. Das gilt
auch für andere Steuerungsbereiche.

Für FPÖ-Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak zeigt der Bericht den
„katastrophalen Zustand des österreichischen Gesundheitssystems“. „Es
ist eine Dokumentation des Scheiterns“, sagte er. Auch nach dem
Corona-Jahr 2020 seien die vereinbarten Ausgabenobergrenzen
überschritten worden, und zwar um 16, 13 und 14 Prozent. Sanktionen
habe es keine gegeben, in weiterer Folge habe man das Ausgabenlimit
einfach erhöht. Auch falsche Annahmen beim Wirtschaftswachstum tragen
laut Kaniak dazu bei, dass die Vereinbarungen nicht eingehalten
werden können. Trotz hoher Ausgaben sind ihm zufolge die Leistungen
im Gesundheitsbereich aber nicht gestiegen. So sei etwa die Zahl der
Kassenärztinnen und Kassenärzte trotz steigender Bevölkerungszahlen
gleich geblieben, während die Zahl der Wahlärzte „explodiert“ sei.

Medizinische Versorgung von Migranten und Asylwerbern

Mitverantwortlich für lange Wartezeiten in Spitälern und
Ordinationen macht die FPÖ die medizinische Versorgung von
Ausländerinnen und Ausländern, wobei das Thema unter anderem von
Katayun Pracher-Hilander, Christoph Steiner, Irene Eisenhut und Peter
Wurm angesprochen wurde. Eine medizinische Basisversorgung für
Asylwerberinnen und Asylwerber wäre laut Wurm ein erster Schritt für
mehr Fairness im Gesundheitssystem. Der von ihm dazu eingebrachte
Entschließungsantrag fand allerdings keine Mehrheit.

Wenig Verständnis für die diesbezüglichen Ausführungen der
Freiheitlichen zeigte Grünen-Gesundheitssprecher Ralph Schallmeiner.
Er warf der FPÖ Ausländer-Bashing und Rassismus vor. Auch viele
Migrantinnen und Migranten würden in Österreich in das Sozialsystem
einzahlen, gab er zu bedenken. So liege die Erwerbsquote unter
türkischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern sogar leicht über dem
Schnitt der Österreicherinnen und Österreicher. Was notwendige
Reformen im Gesundheitsbereich betrifft, mahnte Schallmeiner mehr
Bewegung bei einigen Bundesländern und bei der Ärztekammer ein.

ÖVP: Monitoringbericht enthält auch gute Nachrichten

Seitens der Regierungsparteien hielt ÖVP-Abgeordnete Juliane
Bogner-Strauß der FPÖ entgegen, dass der vorliegende
Monitoringbericht nicht nur schlechte Daten enthalte, sondern auch
„voll mit guten Nachrichten“ sei. So sei die Verweildauer in
Spitälern gesunken, während die ambulanten Leistungen zugenommen
hätten. Auch die Gesundheitshotline 1450 funktioniere und bei der
Diabetiker-Behandlung sei man gut aufgestellt, wobei es Bogner-Strauß
zufolge erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern
gibt. Dort, wo Verbesserungsbedarf besteht, gilt es ihr zufolge, die
Daten und Fakten in den Gesundheitsreformprozess einfließen zu
lassen, der bereits in Angriff genommen worden sei.

SPÖ-Abgeordnete Rudolf Silvan machte die FPÖ mitverantwortlich
für die Lage im Gesundheitssystem, wobei er insbesondere
„Privatisierungstendenzen“ kritisierte. Die SPÖ ist ihm zufolge nun
angetreten, „das solidarische Gesundheitssystem wieder auf Kurs zu
bringen“. So seien in ersten Schritten etwa Gratis-Impfungen
erweitert und der Mutter-Kind-Pass ausgeweitet worden. Silvan verwies
zudem auf den Ausbau von Primärversorgungszentren. Die
Gesundheitsversorgung habe ab 2019 „Risse bekommen“, diese Schieflage
gelte es nun zu beseitigen, hielt auch seine Fraktionskollegin Verena
Nussbaum fest. Es müsse die E-Card und nicht die Kreditkarte zählen.
Mario Lindner machte Sexismus gegen Ärztinnen zum Thema.

Christoph Pramhofer (NEOS) betonte, es sei wichtig, das Geld
effizient auszugeben und Patientenströme besser zu steuern. So sieht
er etwa große Unterschiede zwischen den Bundesländern bei der Nutzung
der Hotline 1450. Dass es bei der Masernimpfung deutliche Rückgänge
gibt und dadurch die Zahl der Infektionen „dramatisch“ gestiegen sei,
sieht er als ein Ergebnis der „impfkritischen Debatte der letzten
Jahre“, für die er die FPÖ mitverantwortlich machte. Es gehe hier
auch um Todesfälle, mahnte er. Um das Gesamtsystem zu verbessern,
setzt sein Fraktionskollege Johannes Gasser auf die
Reformpartnerschaft Gesundheit, wobei er als Ziel unter anderem „die
Finanzierung aus einer Hand“ nannte. Zudem brauche man bei der
Zielsteuerung mehr Verbindlichkeit.

Königsberger-Ludwig: Zielsteuerung Gesundheit ist zentrales
Steuerungsinstrument

Gesundheitsstaatsekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig wies darauf
hin, dass der vorliegende Bericht einen Zeitraum umfasse, der vor dem
Antritt der jetzigen Regierung liege. Für sie ist die Zielsteuerung
Gesundheit das zentrale Steuerungsinstrument im Gesundheitsbereich.
Es gehe um eine gemeinsame Verantwortung von Bund, Ländern und
Sozialversicherung, bekräftigte sie. Ziel sei eine gute
Gesundheitsversorgung der Bevölkerung und eine effiziente
Mittelverwendung.

Laut Königsberger-Ludwig zeigt der vorliegende Bericht nicht nur
Herausforderungen, sondern auch einige positive Entwicklungen auf,
etwa was den Ausbau der Primärversorgungszentren (PVEs) betrifft.
Auch bei der „Ambulantisierung“ gebe es Fortschritte, wobei die
Verlegung der Gesundheitsversorgung in den ambulanten Bereich
regional sehr unterschiedlich verlaufe. Hier brauche es verbindliche
Vorgaben, betonte sie. Zudem müsse man alles daran setzen, junge
Ärztinnen und Ärzte in den öffentlichen Gesundheitsbereich zu
bringen. Auch bei der Digitalisierung und der Nutzung von Daten muss
Österreich Königsberger-Ludwig zufolge besser werden. (Fortsetzung
Nationalrat) gs

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können
auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand
in der Mediathek des Parlaments verfügbar.