Kulturausschuss: Breite Mehrheit für Maßnahmen gegen illegalen Handel mit Kulturgütern

Wien (PK) – Die Europäische Union hat in den letzten Jahren Schritte
für den
Schutz des internationalen Kulturerbes vor unrechtmäßiger Aneignung
und Plünderung gesetzt. Dazu gehört eine Verordnung zur Regelung der
Einfuhr von Nicht-Unions-Kulturgütern, die den illegalen Handel
eindämmen soll. Der Kulturausschuss des Nationalrats fasste dazu
heute mit breiter Mehrheit – ohne die Stimmen der FPÖ – einen
Beschluss zur vollständigen Umsetzung der EU-Verordnung. Konkret soll
eine Novelle des Kulturgüterrückgabegesetzes die österreichischen
Zollbestimmungen in Einklang mit den EU-Vorgaben bringen. Die FPÖ
ortet unter anderem einen Anstieg an bürokratischem Aufwand und
lehnte die Novelle ab.

Ein FPÖ-Antrag, um Mittel des internationalen Kulturaustausches
für die Förderung der Kultur deutschsprachiger Minderheiten in Mittel
– und Südosteuropa zu verwenden, wurde von den anderen Fraktionen
abgelehnt. Ebenso in der Minderheit blieb ein Antrag der
Freiheitlichen, mit dem sie auf eine Erarbeitung eines „Masterplan
Musikstandort Österreich“ pochen. Diese beiden Anträge sollen –
ebenso wie die Novelle zu den Kulturgütern – bereits im morgigen
Nationalratsplenum weiterdiskutiert werden. Zu einem neuerlich
debattierten Antrag der Grünen, arbeitslosen Kulturtätigen beim
Zuverdienst Ausnahmen zu gewähren, brachten die Grünen selbst einen
Abänderungsantrag ein. Der Antrag wurde allerdings ein weiteres Mal
vertagt.

Kampf gegen illegalen Handel mit Kulturerbe

Mit Sorge sieht die EU, dass die Plünderung archäologischer
Stätten gewerbsmäßige Ausmaße angenommen habe, wobei der illegale
Handel mit Kulturgütern auch der Terrorismusfinanzierung diene. 2019
reagierte die EU darauf mit der Verordnung über die zollrechtliche
Behandlung von Nicht-Unions-Kulturgütern, die außerhalb des
Zollgebiets der Union geschaffen oder entdeckt wurden. Eine
Genehmigungs- bzw. Erklärungspflicht bei Einfuhren soll diesen
illegalen Handel eindämmen.

Die Gefährdung des Kulturerbes durch unrechtmäßige Ausfuhr und
illegalen Handel sei teilweise dem geringen Kenntnisstand über die in
den Herkunftsländern bestehenden rechtlichen und tatsächlichen
Situationen geschuldet, wird seitens des Kulturministeriums
festgehalten. Verbesserte Informationsmöglichkeiten sollen bei
Sammlerinnen und Sammlern sowie Händlerinnen und Händlern zu einer
Schärfung des Bewusstseins betreffend den illegalen Handel mit
Kulturgütern führen. 2025 wurde dazu das zentrale elektronische
Einfuhrsystem der EU für Kulturgüter (EKG-System) in Betrieb
genommen. Damit sind die Voraussetzungen für die vollständige
Umsetzung der EU-Verordnung gegeben. Österreich nimmt diese mit einer
Novelle zum Kulturrückgabegesetz vor ( 292 d.B. ).

Die EU-Verordnung unterteilt zu schützende Kulturgüter nach dem
Grad ihrer Gefährdung in zwei Kategorien. Für am stärksten gefährdete
Kulturgüter (archäologische Ausgrabungen, Teile künstlerischer oder
geschichtlicher Denkmäler oder archäologischer Stätten sowie
liturgische Ikonen und Statuen, die jeweils älter als 250 Jahre sind)
muss unabhängig von deren Wert eine Einfuhrgenehmigung ausgestellt
werden. Für die anderen Kulturgüter ist bei der Einfuhr eine
Erklärung abzugeben, in der Unterlagen für den Nachweis der
rechtmäßigen Herkunft anzugeben sind. Die Novelle soll eine sichere
Rechtsgrundlage schaffen, um Anträge zu Einfuhrgenehmigungen für
Kulturgüter entscheiden zu können. Sie benennt die in diesem
Zusammenhang zuständigen Behörden, regelt die notwendige Erklärung
zur Einfuhr, die Mitwirkung der Zollbehörden sowie die notwendige
Datenverarbeitung.

Generell soll das Bundesdenkmalamt für die Erteilung von
Einfuhrgenehmigungen zuständig sein. Das Österreichische Staatsarchiv
solle nur insoweit als zuständige Behörde vorgesehen werden, als
Archivalien gemäß § 25 Denkmalschutzgesetz betroffen seien. Geregelt
werden auch die Sanktionen bei Verstößen gegen die Verordnung. Sie
werden als Verwaltungsübertretungen definiert. Der bisher für
Verstöße gegen das Kulturgüterrückgabegesetz geltende Strafrahmen
einer Geldstrafe bis 50.000 Ꞓ soll laut dem Gesetzestext beibehalten
werden.

Vizekanzler und Kulturminister Andreas Babler unterstrich, dass
Österreich seine Verantwortung im Kampf gegen den illegalen Handel
mit Kulturgütern übernehme. Das Thema Kulturgüter sei ein großes
Anliegen, dem illegalen Handel sei entschieden entgegenzutreten. Im
Zusammenhang mit dem illegalen Handel gehe es im schlimmsten Fall
auch um Terrorismus und andere Systeme, die jetzt verhindert werden
sollten, so Katrin Auer (SPÖ). Die Novelle sei ein notwendiger und
sehr sinnvoller Schritt. Auch Rudolf Taschner (ÖVP) bekräftigte, es
sei inhaltlich von großem Interesse, dass der Handel von Kulturgütern
nun geregelt werde.

Kritischer sah das Christoph Steiner (FPÖ), aus dessen Sicht sich
durch die Regelungen viel bürokratischer Aufwand ergeben könnte.
Außerdem ortet er eine nunmehrige Beweislastumkehr beim Handel mit
Kulturgütern und hinterfragte, ob die neuen Bestimmungen den
Kunsthandelsstandort Österreich attraktiver oder unattraktiver machen
werden. Marie-Christine Giuliani-Sterrer (FPÖ) bemängelte, dass vor
dem Vorwand des illegalen Handels mehr Kontrolle und immer mehr
Einschränkungen im Leben der Menschen eingezogen würden. Wenn
rechtmäßig erworbene Kulturgüter vom Zoll beschlagnahmt werden
würden, könne man von einem massiven Eingriff ins Eigentumsrecht
sprechen.

Zwischen Kulturgütern und Kunsthandel sei zu unterscheiden,
meinte dazu Gertraud Auinger-Oberzaucher (NEOS). Überbürokratie könne
sie nicht erkennen. Vielmehr soll dem illegalen Handel in diesem
Bereich ein Riegel vorgeschoben werden. Lukas Hammer (Grüne) wies
etwa darauf hin, dass es für den Bereich der Datenverarbeitung auch
um die sinnvolle Möglichkeit der behördlichen Zusammenarbeit gehe.

FPÖ: Kultur von deutschsprachigen Minderheiten bewahren

FPÖ-Abgeordneter Wendelin Mölzer spricht sich mit einem Antrag
für neue Initiativen aus, um das kulturelle Erbe deutschsprachiger
Minderheiten im Ausland zu bewahren und zu fördern ( 665/A(E) ). Die
überlieferte Kultur deutschsprachiger Minderheiten in Mittel- und
Südosteuropa, insbesondere der Sudetendeutschen, Gottscheer,
Siebenbürger Sachsen und Banater Schwaben, stehe unter starkem Druck.
In einem Entschließungsantrag fordert Mölzer Budgetmittel für das
deutschsprachige Kulturerbe in Europa, insbesondere für Feste,
Bräuche und Sprachprojekte. Mittel dafür könnten mit einer
Umschichtung des Budgets für internationalen Kulturaustausch
bereitgestellt werden, meinte Marie-Christine Giuliani-Sterrer (FPÖ)
im Ausschuss. Bisher würden die strukturellen Benachteiligungen etwa
kulturelle Initiativen erschweren. So gebe es etwa in Slowenien bis
heute keine offiziell anerkannte deutschsprachige Minderheit.
Ausschussvorsitzender Wendelin Mölzer (FPÖ) sprach sich für die
Entwicklung eines gemeinsamen Antrags aus, um Slowenien dazu
aufzufordern, die deutschsprachige Minderheit anzuerkennen.

Silvia Kumpan-Takacs (SPÖ) hielt fest, dass es bereits eine
Förderung der deutschsprachigen Minderheiten im Ausland gebe, und
zwar für jene in Slowenien seit 2008. Eine Umschichtung würde er für
einen Fehler halten, weil sie andere erfolgreiche Projekte gefährden
könnte, meinte Lukas Hammer (Grüne) zum FPÖ-Antrag. Gertraud Auinger-
Oberzaucher (NEOS) sprach sich für einen differenzierten Blick aus.
So betreffe die Anerkennung der Minderheit in Slowenien eben
Slowenien und sei „nicht unsere Angelegenheit“.

FPÖ drängt auf Masterplan für den Musikstandort

Wieder aufgenommen wurde vom Ausschuss die Diskussion über die
Forderung des Abgeordneten Wendelin Mölzer nach Erarbeitung eines
„Masterplans Musikstandort Österreich“ ( 234/A(E) ). Mölzer erinnerte
an das im Kulturausschuss bereits gegebene Versprechen der Koalition,
einen solchen Masterplan bald zu erarbeiten, um die heimische
Musikindustrie entsprechend ihrer Bedeutung für Österreich zu
unterstützen. Eine Grundlage für den Plan sehen die Freiheitlichen in
den Ergebnissen und Empfehlungen der Studie „Wertschöpfung der
Musikwirtschaft in Österreich“ vom Mai 2024. Außerdem wies Thomas
Spalt (FPÖ) auf eine einstimmige Entschließung im Nationalratsplenum
aus dem Jahr 2025 hin. Es fehle zur Umsetzung dessen aber sowohl an
Geschwindigkeit als auch an Transparenz. Spalt erinnerte an einen FPÖ
-Antrag zu diesem Thema von vor zwei Jahren und bemängelte, dass
seither nichts passiert sei.

Demgegenüber wies Vizekanzler Babler auf einen laufenden, sehr
transparenten Prozess hin, der unter „Musikstrategie“ auch auf der
Website des Ministeriums einsehbar sei. Man sei mit einer breiten
Onlineumfrage bis Dezember letzten Jahres gestartet, an der sich über
6.000 Personen aus der Branche beteiligt hätten, so Babler. Er
berichtete von den weiteren Schritten, wonach die Musikstrategie ihm
zufolge dann ab Herbst 2026 vorliegen soll. Wichtig sei, dass alle
Akteure aus dem Bereich eingebunden seien.

Der Prozess zur Strategie sei mit allen Parteien abgestimmt und
am Laufen, so Ines Holzegger (NEOS). Wenn man 6.000 Menschen aus der
Branche mitnehme, brauche das auch etwas Zeit. Von einem „sportlichen
und transparenten Programm“ unter Einbindung der Stakeholder, das im
Herbst 2026 vorgestellt werden soll, sprach Antonio Della Rossa (SPÖ)
. Die Musikwirtschaft stelle in Österreich einen der stärksten
Wirtschaftssektoren dar, erinnerte Agnes Totter (ÖVP). Das reiche vom
kleinsten Projekt im ländlichen Raum bis hin zu den großen
Kulturhäusern im städtischen Umfeld. Der Prozess für die
Musikstandortstrategie sei aufgesetzt und die Projektphasen
definiert, hielt sie fest. Sie gehe davon aus, dass der Beschluss der
Abgeordneten aus dem Jahr 2025 umgesetzt werde.

Ausschussvorsitzender Wendelin Mölzer (FPÖ) meinte dazu, er höre
zum ersten Mal einen konkreten Zeitplan zu diesem Thema. Zumindest
sei erfreulich, das Thema nun auch im Plenum weiter zu diskutieren.

Grüne fordern weiterhin Ausnahmen für Zuverdienst von
Kulturtätigen

Erneut auf der Tagesordnung stand auch die Forderung der Grünen
nach Erleichterungen für arbeitslose Kulturtätige beim Zuverdienst (
246/A(E) ). Seit 2026 dürfen Bezieherinnen und Bezieher von
Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe nur in Ausnahmefällen zu den
Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung etwas hinzuverdienen. Der
Kultursprecher der Grünen Werner Kogler argumentierte, dass
angesichts der Realitäten im Kulturbetrieb eine Ausnahmeregelung
notwendig sei. Der Antrag wurde mit den Stimmen der Dreierkoalition
vertagt, wobei Kogler noch einen Abänderungsantrag einbrachte. Eine
Rücknahme der Verschlechterungen, zumindest klare und umfassende
gesetzliche Ausnahmen für geringfügige Tätigkeiten in Kunst und
Kultur – sowohl im unselbstständigen als auch im selbstständigen
Bereich – sowie Verbesserungen bei der Ruhendmeldung und bei der
Abgrenzung selbstständiger Einkünfte seien unverzichtbar, heißt es im
Abänderungsantrag. Abgezielt wird damit unter anderem darauf, dass
„zumindest“ sämtliche vorübergehenden, geringfügigen
unselbstständigen Beschäftigungen sowie kurzfristigen selbstständigen
Aufträge, die in Verbindung mit künstlerischer oder kulturbezogener
Tätigkeit stehen, ausdrücklich und dauerhaft von einem allfälligen
Zuverdienstverbot ausgenommen werden sollen. Besonders in der Kultur
würden oftmals prekäre Bedingungen herrschen, so Kogler. Er
kritisierte die Systematik, dass demgegenüber in einer Art
„Subventionswirtschaft“ Branchen wie der Tourismus und die Baubranche
„durchgefüttert“ würden.

Rosa Ecker (FPÖ) stieß sich am Begriff des „Durchfütterns“, zumal
die neuen Reglungen alle betreffen würden und man auch in den
genannten Branchen oft nicht wisse, wie es weitergehe. Marie-
Christine Giuliani-Sterrer (FPÖ) stellte in den Raum, dass es bei den
Kunstschaffenden zu Möglichkeiten für „Umgehungskonstruktionen“
kommen könnte, wenn man den Antrag der Grünen umsetze. Klaus
Seltenheim (SPÖ) wies auf eine Arbeitsgruppe zu dem Thema hin. Es
gehe dabei auch um andere Themen wie etwa Fair Pay.

Mit der Novelle zum Arbeitslosengeld-Zuverdienst habe man sich
zum Ziel gesetzt, Menschen in stabile Beschäftigungsverhältnisse zu
bringen, erörterte Vizekanzler Babler. Er sei sich aber bewusst, dass
das nicht-typische Erwerbsleben in Kunst und Kultur spezielle
Lösungen brauche. Daher sei seit November die interministerielle
Arbeitsgruppe eingesetzt, um sowohl die soziale Absicherung als auch
faire Bezahlung sowie weitere Rahmenbedingungen mitzudenken. (Schluss
Kulturausschuss) mbu/sox