Foodwatch-Report: Verbotene Pestizide kehren 2023 via Importe nach Österreich zurück; besonders Bananen, Birnen und Reis betroffen. Analyse, Folgen und Forderungen. (Stand: 2026-02-03)
Gift-Bumerang: Verbotene Pestizide treffen Konsumentinnen und Konsumenten
Wien, 2026-02-03 — Ein neuer Report von foodwatch e. V. alarmiert: Verbotene Pestizide gelangen offenbar weiterhin über Importware auf österreichische Teller. Die Analyse basiert auf den Pestizid-Monitoringdaten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) aus 2023 und auf 907 konventionellen Proben aus Österreich. Die Ergebnisse: In über drei Viertel der untersuchten Obst- und Gemüseproben wurden Rückstände nachgewiesen; mehr als 19 Prozent der pflanzlichen, unverarbeiteten Lebensmittel enthielten Rückstände von in der EU nicht zugelassenen Wirkstoffen. Besonders betroffen sind Bananen, Birnen und Langkornreis. Dieser Beitrag erklärt die Fachbegriffe, ordnet die Zahlen ein, vergleicht internationale Regelungen, beschreibt konkrete Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger in Österreich und skizziert realistische Politikszenarien und Lösungswege.
Worum geht es genau?
Kurz gesagt: Stoffe, die in der EU verboten sind, kehren über importierte Lebensmittel zurück. Das hat Folgen für Gesundheit, Handel und Vertrauen in Regulierung. Die foodwatch-Analyse und die EFSA-Daten bilden die Grundlage für Forderungen, etwa nach Importverboten oder strengeren Rückstandshöchstwerten. In diesem Text werden die Begriffe erklärt, die historischen Hintergründe beschrieben und konkreter Nutzen- und Risiko-Impact für Konsumentinnen und Konsumenten in Österreich dargestellt.
Fachbegriffe verständlich erklärt
Pestizid
Ein Pestizid ist ein Sammelbegriff für chemische Mittel, mit denen Schädlinge, Unkräuter, Pilze oder Insekten auf landwirtschaftlichen Flächen bekämpft werden. Für Laien: Pestizide sollen Ernteverluste verhindern und Erträge sichern. Gleichzeitig können sie Rückstände in oder auf Lebensmitteln hinterlassen. Diese Rückstände sind Mengen des Wirkstoffs, die nach der Anwendung noch nachweisbar sind. Die Wirkung von Pestiziden kann auf verschiedene Organismen zielen; manche sind für Insekten giftig, andere töten Pilze oder Unkräuter. Aus Sicht der Regulierung werden Pestizide geprüft, bewertet und zugelassen oder verboten, abhängig von ihrer Gefährdung für Mensch, Tier und Umwelt.
Rückstandshöchstwert (MRL)
Der Begriff MRL (Maximum Residue Level) bezeichnet die maximal erlaubte Menge eines Pestizidwirkstoffs, die in einem Lebensmittel verbleiben darf. Für Laien: Ein MRL ist keine direkte Gesundheitsgrenze, sondern ein handels- und sicherheitsrelevanter Grenzwert. Er wird auf Basis von Studien und Risikoabschätzungen festgelegt, berücksichtigt die erlaubte Anwendung im Anbau und dient dazu, dass bei gesetzeskonformer Anwendung die resultierenden Rückstände unter diesem Wert liegen. Liegt ein gemessener Rückstand über dem MRL, darf das Produkt nicht in Verkehr gebracht werden. Für viele in der EU verbotene Wirkstoffe existieren derzeit für importierte Waren noch MRLs, die oberhalb der analytischen Nachweisgrenze liegen — das ist ein zentraler Kritikpunkt von foodwatch.
EFSA
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ist die EU-Agentur für Risikobewertung im Bereich Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit. Kurz: Die EFSA sammelt Daten, bewertet gesundheitliche Risiken und erstellt Berichte, die nationalen Behörden als Grundlage für Entscheidungen dienen. Im vorliegenden Fall hat die EFSA Monitoringdaten für Pestizidrückstände 2023 veröffentlicht. Diese Daten zeigen, wie häufig Rückstände auftreten und in welchen Lebensmitteln. Die EFSA liefert also die wissenschaftliche Grundlage für regulatorische Maßnahmen, die dann von der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten umgesetzt werden.
Cocktail-Effekt
Der Cocktail-Effekt beschreibt die mögliche verstärkende oder veränderte Wirkung, wenn mehrere chemische Stoffe gleichzeitig aufgenommen werden. Für Laien: Menschen essen keine einzelnen Pestizide isoliert; in vielen Proben wurden mehrere Rückstände gleichzeitig nachgewiesen. Die Risikobewertung vieler Behörden betrachtet Substanzen oft einzeln. Der Cocktail-Effekt warnt davor, dass Kombinationen von Wirkstoffen zusammen gesundheitlich bedenklicher sein können als die einzelnen Effekte. Wissenschaftlich ist dieser Effekt komplex zu bewerten, weil Wechselwirkungen unterschiedlich ausfallen können; dennoch ist er ein wichtiger Grund, warum niedrige Summen oder Nulltoleranzen diskutiert werden.
Bifenthrin
Bifenthrin ist ein Insektizid aus der Gruppe der Pyrethroide, das in einigen Regionen außerhalb der EU noch eingesetzt wird. Für Laien: Bifenthrin kann Nervensysteme von Insekten schädigen und gilt als problematisch für Ökosysteme, vor allem für Bienen und andere Nützlinge. In der EU ist Bifenthrin verboten, weil es Umwelt- und Gesundheitsrisiken birgt. Trotzdem zeigen Ausfuhranmeldungen, dass Bifenthrin aus EU-Staaten in Drittstaaten exportiert wurde, woraufhin Produkte, die mit Bifenthrin behandelt wurden, importiert werden und Rückstände aufweisen können.
Imidacloprid
Imidacloprid gehört zur Gruppe der Neonicotinoide, einer Klasse von Insektiziden, die systemisch in Pflanzen wirkt. Für Laien: Das bedeutet, die Chemikalie wird von Pflanzen aufgenommen und ist in Pflanzensaft und Früchten enthalten. Imidacloprid ist wegen seiner schädlichen Effekte auf Bestäuber wie Bienen stark in der Kritik und in vielen Anwendungen eingeschränkt oder verboten worden. Rückstände von Imidacloprid in Lebensmitteln sind deshalb problematisch, nicht nur wegen möglicher gesundheitlicher Risiken für Menschen, sondern auch wegen langfristiger Auswirkungen auf Ökosysteme und die Landwirtschaft.
Historische Entwicklung
Die Kontrolle von Pestiziden und deren Rückständen hat eine lange Geschichte: Während des 20. Jahrhunderts nahm der Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel stark zu, parallel zur Intensivierung der Landwirtschaft. Erste Regelwerke und Rückstandshöchstwerte entstanden, als mögliche Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt sichtbar wurden. In den letzten zwei Jahrzehnten hat die EU Kriterien verschärft: Zahlreiche Wirkstoffe wurden aufgrund toxikologischer oder ökotoxikologischer Befunde nicht mehr zugelassen. Gleichzeitig wuchs der globale Handel; mit ihm die Nachfrage nach Importware aus Ländern, in denen andere Wirkstoffe noch erlaubt sind. Die Diskrepanz zwischen innerstaatlichen Verboten und internationaler Produktion hat die Debatte über Exportverbote und einheitliche Standards ausgelöst. Die jüngsten EFSA-Daten (2023) und der foodwatch-Report zeigen, dass die Regulierung zwar national und regional Fortschritte gemacht hat, die globalen Lieferketten aber Lücken offenbaren. Frankreichs erster Schritt, Anfang Januar ein Importverbot für Waren einzuführen, die mit in Europa verbotenen Pestiziden behandelt wurden, ist ein politischer Wendepunkt, der die Diskussion in der EU befeuert.
Vergleich: Andere Bundesländer, Deutschland und Schweiz
Ein Vergleich mit anderen Bundesländern in Österreich und Nachbarstaaten zeigt Unterschiede in Belastung und Politik. Innerhalb Österreichs variieren Belastungsraten je nach Importmengen und Lebensmittelsortiment der Handelsregionen; städtische Ballungsräume mit hohem Importanteil haben oft größere Sortimente an tropischen Früchten wie Bananen. Deutschland und die Schweiz publizieren ebenfalls Überwachungsdaten: In Deutschland liegen ähnliche Problemlagen vor, die EFSA-Daten weisen auch dort Rückstände verbotener Wirkstoffe in Importprodukten nach. Die Schweiz hat ein eigenständiges Zulassungssystem, das teilweise strenger ist; dennoch sind auch dort importierte Waren mit Rückständen beobachtet worden. International ist Frankreich mit seinem Importverbot ein Vorreiter in der EU. Der Vergleich zeigt: Länder mit strikteren Importkontrollen oder höheren Kontrolldichten erreichen schneller einen Rückgang nachgewiesener verbotener Pestizide. Für Österreich bedeutet das: Nationale Kontrollen und EU-weite Regelungen sind entscheidend, aber länderspezifische Maßnahmen können kurzfristig Wirkung zeigen.
Bürger-Impact: Konkrete Folgen und Beispiele
Für Konsumentinnen und Konsumenten in Österreich sind die Auswirkungen unmittelbar spürbar. Beispiel 1: Bananen. Laut Report enthielt jede getestete Bananenprobe Rückstände, 84 Prozent davon mit verbotenen Wirkstoffen. Für Familien bedeutet das, dass ein alltägliches Lebensmittel potenziell belastet ist. Konsumentinnen und Konsumenten mit kleinen Kindern sind besonders sensibilisiert, da Eltern Risiken bei langjähriger Exposition vermeiden möchten. Beispiel 2: Reis. Einigen Proben von Langkornreis lagen hochproblematische Fungizide bei; Reis ist ein Grundnahrungsmittel in bestimmten Bevölkerungsgruppen, sodass eine wiederkehrende Belastung stärker ins Gewicht fällt. Beispiel 3: Birnen und andere Früchte, die saisonal häufig gekauft werden: Hohe Rückstandsraten können Vertrauen in die Qualität der Waren mindern und zu Einkaufsveränderungen führen, etwa mehr Nachfrage nach Bioware oder heimischen Produkten.
Ökonomische Effekte sind ebenfalls spürbar: Droht ein Importverbot oder strengere Kontrollen, können Preise steigen, weil Händler mehr Aufwand für Herkunftsnachweise oder Labortests betreiben müssen. Gleichzeitig könnte ein höheres Vertrauen in sichere Lebensmittel positive Nachfrageeffekte für heimische Erzeugerinnen und Erzeuger bringen. Auf individueller Ebene entstehen zudem Informationskosten: Konsumentinnen und Konsumenten recherchieren, vergleichen Herkunftsangaben und bevorzugen vermehrt Labels und Lieferanten mit Transparenz.
Zahlen & Fakten detailliert
Die Basisdaten sind eindeutig: 907 konventionelle Lebensmittelproben aus Österreich wurden in die EFSA-Auswertung 2023 einbezogen. In über 75 Prozent dieser Obst- und Gemüseproben fanden sich Pestizidrückstände. Mehr als 19 Prozent der unverarbeiteten pflanzlichen Lebensmittel wiesen Rückstände von in der EU nicht zugelassenen Pestiziden auf. Bei Bananen wurden in allen Proben Rückstände festgestellt; 84 Prozent enthielten sogar verbotene Pestizide. Für Bananen, Birnen und Langkornreis lag der Anteil der Proben mit mindestens einem nicht zugelassenen Wirkstoff über 50 Prozent.
Diese Zahlen sind alarmierend, weil sie mehrere Schlussfolgerungen zulassen: Erstens sind Rückstände weit verbreitet, nicht nur Einzelfälle. Zweitens zeigen die Daten, dass Verbote auf dem Papier nicht automatisch zu null Rückständen in importierten Lebensmitteln führen, solange Produktion, Export und Import von unterschiedlichen Standards beeinflusst werden. Drittens unterstreichen die Ausfuhranmeldungen der ECHA, dass Wirkstoffe wie Bifenthrin aus EU-Ländern in Drittstaaten exportiert wurden (2022/2023), was den sogenannten Pestizid-Bumerang erklärt: Produktion und Export verbotener Wirkstoffe führen indirekt zu Rückständen in importierter Nahrung.
Zukunftsperspektive und Prognose
Kurzfristig (1–2 Jahre): Es ist wahrscheinlich, dass die Debatte auf EU-Ebene intensiver wird. Frankreichs Importverbot kann als Trendwende fungieren und Druck auf die Europäische Kommission ausüben. Mögliche Maßnahmen umfassen die Herabsenkung von MRLs auf die Nachweisgrenze für bestimmte verbotene Wirkstoffe oder temporäre nationale Importverbote. Händler werden wahrscheinlich verstärkt Lieferkettenabsicherungen und Herkunftsnachweise fordern, wodurch kurzfristig Preise und Logistikkosten steigen können.
Mittel- bis langfristig (3–7 Jahre): Kommt es zu EU-weiten Regelungen, die Produktion, Export und Import kohärent adressieren — also ein Exportverbot für in der EU verbotene Wirkstoffe kombiniert mit strikteren MRLs —, wäre ein spürbarer Rückgang der nachgewiesenen verbotenen Pestizide zu erwarten. Das würde das Vertrauen in Lebensmittel stärken und könnte die Nachfrage nach heimischen Produkten erhöhen. Technologisch sind bessere Analytikmethoden und vermehrte Monitoringprogramme zu erwarten, was die Nachweisraten zunächst erhöhen, langfristig aber zu saubereren Lieferketten führt.
Politisch hängt vieles von der Kommission und den Mitgliedstaaten ab: Ohne kohärente EU-Strategie bleibt das Risiko bestehen, dass verbotene Wirkstoffe über Drittstaaten wieder importiert werden. Für Österreich ist realistisch, dass nationale Maßnahmen wie verstärktes Monitoring, gezielte Kontrollen bei Risikolieferungen und Kooperation mit Handelspartnern kurzfristig Schutz bieten, während auf EU-Ebene an verbindlichen Lösungen gearbeitet wird.
Handlungsempfehlungen und Forderungen (aus foodwatch-Perspektive)
- Importstopp für Waren, die mit in der EU verbotenen Pestiziden behandelt wurden.
- Senkung der Rückstandshöchstwerte für verbotene Wirkstoffe auf die analytische Nachweisgrenze.
- Verbot der Produktion und des Exports in Drittstaaten für Wirkstoffe, die in der EU verboten sind.
- Stärkere Kontrollen und transparente Herkunftskennzeichnung durch Handel und Behörden.
Diese Forderungen basieren auf den vorliegenden EFSA-Daten und den Ausführungen von foodwatch. Sie verfolgen das Ziel, die Doppelmoral in der Chemikalienproduktion und im Handel zu beenden und den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher zu erhöhen.
Quellen und weiterführende Informationen
Grundlage dieses Artikels sind die Pestizid-Monitoringdaten der EFSA (2023) und der Report von foodwatch e. V. zur Verbreitung verbotener Pestizide in importierten Lebensmitteln. Weiterführende Links:
foodwatch-Presseaussendung (OTS), EFSA Monitoring Reports 2023, Ausfuhranmeldungen der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA). Für tiefergehende wissenschaftliche Analysen empfehlen sich die Originalberichte der EFSA sowie die Publikationen von foodwatch.
Zusammenfassung und Ausblick
Die wichtigsten Punkte: Verbotene Pestizide gelangen weiterhin über Importwaren nach Österreich; Bananen, Birnen und Langkornreis sind besonders betroffen. Die EFSA-Daten und der foodwatch-Report zeigen Handlungsbedarf. Kurzfristig können nationale Maßnahmen Schutz bieten; langfristig sind EU-weite Regelungen nötig, die Produktion, Export und Import kohärent steuern. Die Frage bleibt: Wird die EU die nötigen Schritte gehen, um den Pestizid-Bumerang zu stoppen, oder bleiben Schutzlücken bestehen? Lesen Sie die Originalquellen, ziehen Sie Konsequenzen für Ihren Einkauf und diskutieren Sie politische Maßnahmen mit Ihren Vertreterinnen und Vertretern.
Weiterführende Informationen und die Petition von foodwatch finden Sie in den verlinkten Quellen oben.






