ROT-WEISS-ROT Bauen: Qualität statt Billigstbieter

Redaktion

Am 22. Jänner 2026 rückt Österreichs Bauwirtschaft mit ROT-WEISS-ROT Bauen Qualität, regionale Vergaben und Lebenszykluskosten in den Fokus. Doch die eigentliche Pointe liegt tiefer: Wenn der Staat und private Auftraggeberinnen und Auftraggeber heute einkaufen, entscheiden sie über Arbeitsplätze von morgen, über stabile Gemeinden und über die Frage, ob öffentliche Gelder nachhaltig wirken. Österreich diskutiert seit Jahren, wie Vergaben klüger, fairer und zukunftsfitter werden. Mit der nun angekündigten Schwerpunktsetzung wird diese Grundsatzfrage neu belebt und konkret. Der Schulterschluss von Gewerkschaft, Bauwirtschaft und weiteren Institutionen unterstreicht die Brisanz. Für Bürgerinnen und Bürger heißt das: Was wie ein technisches Thema klingt, bestimmt, ob Straßen, Schulen und Spitäler halten, was sie versprechen, und ob Wertschöpfung im Land bleibt. Die Debatte ist nicht theoretisch, sie betrifft die Lebensqualität in allen Bundesländern. Und sie kulminiert am 26. Jänner in Wien, wenn Expertinnen und Experten beim ÖGB Wege aufzeigen wollen, wie Österreich Vergabepraxis und Zukunftsinvestitionen besser zusammenbringt.

ROT-WEISS-ROT Bauen: Warum Qualität jetzt zählt

Unter dem programmatischen Titel ROT-WEISS-ROT Bauen verweist die Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) im Rahmen ihrer Neujahrstour 2026 auf einen Kernkonflikt der Beschaffung: kurzfristig billiger einkaufen oder langfristig besser investieren. Die Ankündigung, den Fokus auf Qualität, Bestbieterprinzip und Lebenszykluskosten zu legen, adressiert zentrale Probleme der Gegenwart: Investitionsstau, regionale Abwanderung von Wertschöpfung und die Notwendigkeit, Arbeitsplätze zu sichern. Der ÖGB lädt am Montag, 26. Jänner, um 13.00 Uhr in den ÖGB-Catamaran am Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien, um diese Themen mit Fachleuten und Branchenstimmen zu vertiefen. Die offizielle Terminankündigung findet sich bei der Austria Presse Agentur unter diesem Link.

Im Mittelpunkt stehen vier Leitfragen: Warum Billigstbieter-Vergaben am Ende teurer sein können, wie regionale Vergaben kommunale Strukturen und Beschäftigung stabilisieren, weshalb das Bestbieterprinzip mit Qualitäts-, Sozial- und Umweltkriterien ein wirksamer Hebel gegen Krisenfolgen ist und wieso ROT-WEISS-ROT Bauen kein Symbol, sondern eine wirtschaftlich begründete Strategie darstellt. Die Veranstaltung setzt auf Impulsreferate, ein Podium, O-Töne und die Möglichkeit zu Hintergrundgesprächen. Genannt sind unter anderem Stimmen aus Gewerkschaft, Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, gemeinnützigem Wohnbau und Regierung. Konkrete Aussagen der gelisteten Personen liegen in der Einladung nicht vor; sie werden erst am Termin selbst erwartet. Damit bleibt der Raum offen, die Debatte anhand belegbarer Kriterien zu versachlichen.

Fachbegriffe einfach erklärt

Bestbieterprinzip: Das Bestbieterprinzip ist ein Vergabekonzept, bei dem nicht der niedrigste Preis, sondern das beste Gesamtangebot gewinnt. Das beste Angebot ergibt sich aus einer zuvor bekanntgegebenen Bewertungsmatrix, die Preis und Qualität gemeinsam berücksichtigt. Qualität kann dabei vieles bedeuten: etwa die Qualifikation der ausführenden Facharbeiterinnen und Facharbeiter, Umwelteigenschaften der Materialien, soziale Kriterien wie faire Löhne gemäß Kollektivvertrag oder die Verfügbarkeit regionaler Servicestandorte. Für Laien wichtig: Das Bestbieterprinzip will verhindern, dass kurzfristige Einsparungen zu späteren Mehrkosten führen, zum Beispiel durch raschen Verschleiß, Verzögerungen oder teure Instandhaltung. So wird der Einkauf selbst zum Instrument einer nachhaltigen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik.

Lebenszykluskosten: Lebenszykluskosten umfassen alle Kosten eines Bauwerks oder einer Anlage über den gesamten Nutzungszeitraum. Dazu zählen nicht nur die Errichtungskosten, sondern auch Betrieb, Energie, Wartung, Reparaturen und am Ende der Lebensdauer der Rückbau oder die Entsorgung. Für Nicht-Expertinnen und Nicht-Experten ist entscheidend zu verstehen: Was beim Bau gespart wird, kann später durch ineffiziente Heizung, häufige Reparaturen oder kürzere Lebensdauer um ein Vielfaches teurer werden. Wer Lebenszykluskosten berücksichtigt, schaut also vom ersten Entwurf bis zur letzten Schraube auf die Gesamtrechnung, statt nur auf den Startpreis. In der Praxis werden hierfür oft standardisierte Bewertungsmodelle genutzt, die Energieverbrauch, Instandhaltungsintervalle und Materialalterung abbilden.

Billigstbieter: Als Billigstbieter gilt in einer Ausschreibung jener Anbieter, der den niedrigsten Preis offeriert. Das klingt auf den ersten Blick attraktiv, birgt aber Risiken. Wenn jedes Qualitätskriterium dem Preis untergeordnet wird, drohen Qualitätsabstriche, Lieferkettenprobleme und Folgekosten. Ein klassisches Beispiel: eine scheinbar günstige Asphaltmischung, die bereits nach wenigen Wintern saniert werden muss. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Steuergeld, das kurzfristig gespart scheint, kommt über Umwege doppelt und dreifach zurück – als Sanierungsbedarf, Verkehrsbehinderungen oder höhere Betriebskosten in öffentlichen Gebäuden. Deshalb fordern viele Akteure, dass Preis zwar wichtig bleibt, aber nicht allein entscheidet.

Regionale Wertschöpfung: Regionale Wertschöpfung beschreibt den Anteil der wirtschaftlichen Leistung, der in einer Region entsteht und dort Einkommen, Beschäftigung und Steuereinnahmen generiert. Im Bau heißt das konkret: Wenn Auftraggebende Unternehmen beauftragen, die vor Ort einkaufen, Lehrlinge ausbilden, Unternehmensteile betreiben und Dienstleistungen dauerhaft erbringen, bleibt ein größerer Teil der Projektgelder in der Region. Für die Allgemeinheit ist das relevant, weil lokale Kreisläufe tragfähige Gemeinden schaffen: vom Bäcker über die Installateurinnen und Installateure bis zur Schule. Regionale Vergaben müssen rechtlich sauber erfolgen; sie dürfen EU-rechtskonforme Kriterien wie Servicequalität, Verfügbarkeit oder Umwelteigenschaften nutzen, um faire Wettbewerbsbedingungen mit lokalem Nutzen zu verbinden.

Öffentliche Auftragsvergabe: Darunter versteht man die Beschaffung von Leistungen durch Bund, Länder, Gemeinden und öffentliche Unternehmen. Öffentliche Auftraggeberinnen und Auftraggeber müssen Transparenz, Wettbewerb und Gleichbehandlung sicherstellen. Gesteuert wird das Verfahren in Österreich durch das Bundesvergabegesetz (BVergG), das auf EU-Richtlinien basiert. Die Praxis reicht von kleinen Direktvergaben bis zu komplexen EU-weiten Ausschreibungen. Für Bürgerinnen und Bürger geht es um viel: Öffentliche Aufträge sind ein wichtiger Konjunkturmotor und betreffen spürbare Leistungen wie Straßenbau, Wohnbau und Schulsanierungen. Eine professionelle Vergabe ist damit sowohl rechtliche Pflicht als auch ökonomische Chance.

Investitionsstau: Als Investitionsstau bezeichnet man aufgeschobene Investitionen, die zwar nötig wären, aber aus Budgetgründen, Planungsunsicherheit oder Verfahrenshemmnissen nicht erfolgen. Im öffentlichen Bereich betrifft das oft die Sanierung von Gebäuden, die Modernisierung von Netzen oder den Ausbau klimafitter Infrastruktur. Je länger Investitionen warten, desto teurer werden sie, weil Reparaturen sich summieren und Baupreise steigen können. Investitionsstau ist kein abstraktes Wort, sondern zeigt sich in undichten Schuldächern, überalterten Heizsystemen und zu wenig leistbaren Wohnungen. Vergabepolitik kann hier gegensteuern, wenn sie Prozesse vereinfacht und Qualität planbar macht.

Historische Entwicklung und Rechtsrahmen

Die österreichische Vergabepraxis ist eng mit dem europäischen Binnenmarkt verbunden. Seit den 1990er Jahren haben EU-Richtlinien für Transparenz und Wettbewerb gesorgt. Ein wichtiger Meilenstein waren die EU-Vergaberichtlinien 2014, die den Mitgliedstaaten ausdrücklich Spielräume eröffneten, Qualitäts-, Sozial- und Umweltaspekte stärker zu berücksichtigen. Österreich hat diese Vorgaben in mehreren Schritten in nationales Recht überführt. Das geltende Bundesvergabegesetz 2018 konsolidierte Vorgängerregime und präzisierte Verfahrensarten, Schwellenwerte sowie Kriterienkataloge. Es erlaubt, jenseits des reinen Preises, qualitative Zuschlagskriterien zu definieren, sofern sie transparent, diskriminierungsfrei und sachlich gerechtfertigt sind. Eine grundlegende Übersicht zu Gesetzen und Judikatur findet sich im Rechtsinformationssystem des Bundes unter ris.bka.gv.at.

Historisch wurde in vielen Bereichen lange nach dem Preis verglichen, teils aus Budgetdruck, teils aus Gewohnheit. Mit wachsender Erkenntnis über Folgekosten und Klimaziele wuchsen jedoch Zweifel: Wenn Billigstbieter Angebote nur deshalb gewinnen, weil Materialien fragwürdiger Herkunft eingesetzt oder Lohn- und Sozialstandards unterboten werden, entstehen Schattenkosten. Sie treffen den Staat später in Form von Sanierungen, sie treffen Unternehmen in Form von Nachträgen und Verzögerungen und sie treffen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch unsichere Beschäftigung. Der Diskurs verschob sich daher hin zu Gesamtwertbetrachtungen. Unternehmen mit nachweislicher Qualität, Qualifikation und nachhaltigen Lieferketten sollten eine faire Chance erhalten.

Damit dieser Wandel nicht zur Willkür führt, braucht es klare Bewertungsmatrizen, veröffentlichte Zuschlagskriterien und nachvollziehbare Dokumentation. Viele Auftraggeberinnen und Auftraggeber arbeiten bereits mit Punktesystemen, in denen technische Qualität, Referenzen, Maßnahmen gegen Emissionen, Service- und Reaktionszeiten und der Preis miteinander verrechnet werden. Wichtig bleibt: Der Wettbewerb muss offen bleiben, die Kriterien müssen im Vorfeld festgelegt werden. So entsteht ein faires Spielfeld, auf dem jene Anbieterinnen und Anbieter gewinnen, die die beste Leistung zum besten Gesamtwert bieten.

Vergleiche: Bundesländer, Deutschland, Schweiz

In Österreich setzen Bund, Länder und Gemeinden Vergaberecht einheitlich im Rahmen des BVergG um, haben aber in der Praxis unterschiedliche Schwerpunkte. Städte mit großem Bauvolumen wie Wien, Linz oder Graz veröffentlichen Leitfäden und Standardkriterien, mit denen sie Qualität, Termin- und Kostensicherheit sowie ökologische Anforderungen operationalisieren. Ländliche Regionen fokussieren häufig auf Serviceverfügbarkeit, Erreichbarkeit und langfristige Betreuung, etwa bei kommunalen Gebäuden oder Leitungsnetzen. Der gemeinsame Nenner: Über transparente Kriterien wird versucht, jene Anbieterinnen und Anbieter zu bevorzugen, die Betriebssicherheit und regionale Wertschöpfung glaubhaft sichern. Wo es rechtlich geboten ist, erfolgen Ausschreibungen EU-weit, wobei qualitative Nachweise ebenso zählen wie der Preis.

Deutschland kennt ein föderales Vergaberecht, das aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, der Vergabeverordnung und länderspezifischen Regeln besteht. Auch dort hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass Qualitäts- und Nachhaltigkeitskriterien zulässig und sinnvoll sind, sofern sie wettbewerbsneutral formuliert werden. Leitfäden des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zeigen, wie Auftraggeberinnen und Auftraggeber soziale und ökologische Aspekte rechtssicher integrieren können. Eine kompakte Übersicht bietet die Informationsseite des BMWK unter bmwk.de. In der Praxis heißt das: Auch deutsche Kommunen werten zunehmend Lebenszykluskosten und Wartungsaufwand, um spätere Haushaltsrisiken zu reduzieren.

Die Schweiz hat ihr Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) revidiert; seit 2021 gilt ein stärker auf Qualität und Nachhaltigkeit ausgerichteter Rahmen. Kernidee: Der volkswirtschaftliche Nutzen über die gesamte Lebensdauer wird höher gewichtet als der reine Anschaffungspreis. Das Bundeskompetenzzentrum Beschaffungswesen informiert dazu unter bkb.admin.ch. Für österreichische Leserinnen und Leser ist relevant: Der DACH-Raum bewegt sich in eine ähnliche Richtung. Unterschiede bestehen in Detailvorgaben und in der Praxisreife der Bewertungsinstrumente, doch die Stoßrichtung ist gleich.

Was bedeutet das für Bürgerinnen und Bürger?

Die Debatte um ROT-WEISS-ROT Bauen hat ganz konkrete Effekte auf den Alltag. Einige Beispiele zeigen, wie Vergabe-Entscheidungen wirken:

  • Schulgebäude: Wenn bei der Sanierung eines Schulzentrums Lebenszykluskosten zählen, fließen Dämmung, langlebige Fenster, effiziente Heizung und wartungsarme Materialien in die Bewertung ein. Das reduziert über Jahre Energiekosten und schafft ein angenehmes Lernklima.
  • Straßen und Brücken: Hochwertige Mischungen, bessere Bauüberwachung und klare Qualitätsnachweise bedeuten weniger Schlaglöcher und weniger Sperren. Das spart Pendlerinnen und Pendlern Zeit und den Gemeinden Geld.
  • Gemeindenahe Betriebe: Unternehmen, die vor Ort Lehrlinge ausbilden, sind schneller verfügbar, wenn etwas ausgebessert werden muss. Das erhöht die Versorgungssicherheit, besonders in ländlichen Regionen.
  • Leistbarer Wohnbau: Gemeinnützige Bauträgerinnen und Bauträger können über stabile, qualitätsgesicherte Vergaben Planungs- und Kostensicherheit gewinnen. Das zahlt auf langfristig stabile Mieten ein.
  • Fachkräftebindung: Aufträge, die Qualifikation und faire Entlohnung erfordern, schaffen gute Jobs. Das hält Facharbeiterinnen und Facharbeiter im Land und stärkt die Bauausbildung.

Für Bürgerinnen und Bürger heißt das: Jede öffentliche Vergabe ist ein Stillen der Daseinsvorsorge. Was heute mit Augenmaß ausgeschrieben wird, entscheidet, wie zuverlässig Busse fahren, wie warm Schulen sind und wie sicher Brücken bleiben. Regionale Vergaben im rechtlichen Rahmen stärken außerdem das, was Gemeinden lebendig macht: Betriebe, die vor Ort investieren und Verantwortung übernehmen.

Zahlen und Fakten: Einordnung statt Schlagzeile

Die Terminankündigung des ÖGB benennt Schwerpunkte und Teilnehmerinnen und Teilnehmer, enthält jedoch keine quantitativen Studienangaben. Ein Blick auf verfügbare Orientierungsdaten hilft bei der Einordnung. Laut Europäischer Kommission liegt das Volumen öffentlicher Beschaffung in der EU im Schnitt bei rund 14 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Dieser Richtwert unterstreicht, wie groß der Hebel ist, wenn Preis und Qualität gemeinsam gedacht werden. Mehr dazu führt die Kommission auf ihrer Informationsseite zur öffentlichen Auftragsvergabe aus, abrufbar unter single-market-economy.ec.europa.eu.

Für Österreich lässt sich daraus ableiten: Selbst kleine Qualitätsverbesserungen in Ausschreibungen können in Summe große Wirkungen entfalten. Wenn Lebenszykluskosten in der Planung und Vergabe systematisch berücksichtigt werden, können Gemeinden etwa Energiekosten von öffentlichen Gebäuden verlässlich kalkulieren und Risikopuffer reduzieren. Umgekehrt gilt: Einseitige Billigstbieter-Orientierung verlagert Ausgaben in die Zukunft und macht Budgets anfällig, wenn unerwartete Sanierungen anstehen. Der langfristige Haushaltsausgleich wird erschwert, und der Investitionsstau wächst. Das zentrale Qualitätsversprechen von ROT-WEISS-ROT Bauen lautet daher, Budgets planbarer zu machen, Beschäftigung zu stabilisieren und öffentlichen Mehrwert zu sichern.

Auch bei der regionalen Wertschöpfung hilft ein nüchterner Blick: Zulässige Kriterien wie Reaktionszeiten, Servicekapazitäten, Qualifikationsnachweise und Ersatzteillogistik bewerten reale Leistungsfähigkeit und wirken zugleich als Anker für lokale Kreisläufe. Das ist kein Protektionismus, sondern die Abbildung messbarer Qualität, die für Bürgerinnen und Bürger einen Unterschied macht. Wo der Wettbewerb offen bleibt und Kriterien transparent sind, stehen die Chancen gut, dass die besten Anbieterinnen und Anbieter den Zuschlag erhalten und regionale Strukturen dadurch an Stabilität gewinnen.

Praxis: Wie Qualität rechtssicher bewertet wird

Auftraggeberinnen und Auftraggeber benötigen klare, überprüfbare Zuschlagskriterien. In der Praxis haben sich kombinierte Modelle bewährt:

  • Transparente Bewertungsmatrix: Preis, technische Qualität, Termin- und Kapazitätspläne, Qualifikationen, Umwelt- und Sozialstandards werden mit Gewichten versehen. Diese Gewichte werden in den Vergabeunterlagen offengelegt.
  • Lebenszykluskosten-Modelle: Standardisierte Berechnungen für Energie, Wartung, Ersatzteile und Restwert reduzieren Schätzrisiken und erleichtern Vergleichbarkeit.
  • Qualifikationsnachweise: Zertifizierungen, Referenzen und Pläne zur Lehrlingsausbildung zeigen, dass ein Team hält, was es verspricht.
  • Service- und Reaktionszeiten: Verfügbarkeiten in definierten Zeitfenstern sind messbar und erhöhen die Betriebssicherheit.
  • Dokumentation und Controlling: Prüfbare Meilensteine, Bauaufsicht und Abnahmeprotokolle sichern Qualität über die Ausführung hinweg.

Solche Verfahren sind kein Selbstzweck. Sie schaffen Rechtssicherheit, reduzieren Rechtsmittelrisiken und bewahren die Glaubwürdigkeit der Vergabe. Wichtig ist, dass die Kriterien sachlich mit dem Auftragsgegenstand verknüpft sind. Reine Regionalboni sind unzulässig; wohl aber können Leistungsmerkmale abgefragt werden, die objektiv mit Nähe, Verfügbarkeit und Qualität zusammenhängen.

Die Veranstaltung: Themen, Stimmen, Relevanz

Die angekündigte Veranstaltung im ÖGB-Catamaran bringt Akteurinnen und Akteure aus Gewerkschaft, Interessenvertretungen, gemeinnützigem Wohnbau und Bundesregierung zusammen. Genannt sind unter anderem der GBH-Bundesvorsitzende Josef Muchitsch und der Vergabeexperte Martin Schiefer. Zudem sind Statements von Vertreterinnen und Vertretern des ÖGB, der Arbeiterkammer, der Wirtschaftskammer, des gemeinnützigen Wohnbaus sowie der Bundesregierung angekündigt. Moderiert wird die Diskussion von Claudia Reiterer. Der Ablauf mit Impulsreferaten, Podium und O-Tönen zielt darauf ab, einen breiten Blick auf Qualität, regionale Wertschöpfung und Beschäftigungssicherung zu werfen. Da vorab keine Zitate vorliegen, bleibt es seriös, die Inhalte entlang der öffentlich formulierten Leitfragen einzuordnen und die Debatte am 26. Jänner abzuwarten. Für Details verweist die Einladung ausdrücklich auf die Vor-Ort-Gespräche, Hintergrundgespräche und Interviews im Anschluss.

Zukunftsperspektive: Wie ROT-WEISS-ROT Bauen Wirkung entfalten kann

Die nächsten Jahre werden im Bau von drei Trends geprägt: Klimaschutz und Energiewende, demografischer Wandel und Budgetdisziplin. ROT-WEISS-ROT Bauen kann in diesem Dreieck Orientierung geben. Erstens lassen sich Klimaziele im Hoch- und Tiefbau nur erreichen, wenn Emissionen und Energieeffizienz schon in der Planung gewichtet werden. Lebenszykluskosten bieten das passende Werkzeug, um Investitionen so zu steuern, dass Betriebskosten sinken und CO2-Reduktionen realistisch kalkulierbar sind. Zweitens braucht das Land Fachkräfte. Aufträge, die Qualifikation, Ausbildung und faire Löhne implizit honorieren, stärken Ausbildungsbetriebe und halten Know-how in Österreich. Drittens verlangt knapper werdender finanzieller Spielraum belastbare Prognosen. Wer Qualität misst und dokumentiert, vermeidet teure Überraschungen.

Prognostisch ist zu erwarten, dass digitale Instrumente der Vergabe und der Bauausführung weiter zusammenwachsen. Building Information Modeling (BIM) kann die Grundlage liefern, um Lebenszykluskosten bereits im Wettbewerb präzise zu vergleichen. Zertifizierungen und Gütesiegel werden mittels Datenbanken einfacher überprüfbar. Gleichzeitig wird die europäische Rechtsetzung Nachhaltigkeit stärker integrieren, ohne den Wettbewerb zu verzerren. Für Auftraggeberinnen und Auftraggeber bedeutet das: Kompetenzaufbau in Bewertungsmethodik, Datenanalyse und Vertragssteuerung wird zur Schlüsselqualifikation. Für Unternehmen eröffnet sich die Chance, über Qualität und Service erkennbar zu punkten. Entscheidend bleibt Transparenz, damit der Markt fair bleibt und das Vertrauen der Öffentlichkeit wächst.

Fazit: Qualität, die bleibt

ROT-WEISS-ROT Bauen setzt ein Signal: Weg von kurzfristigen Scheinersparnissen, hin zu messbarer Qualität, die Bauwerke langlebig macht, Arbeitsplätze sichert und Gemeinden stärkt. Das Bestbieterprinzip und die konsequente Betrachtung von Lebenszykluskosten sind dabei keine Ideologie, sondern pragmatische Werkzeuge. Sie helfen, knappe Budgets klüger einzusetzen und öffentliche Leistungen verlässlich zu erbringen. Die angekündigte Veranstaltung am 26. Jänner in Wien wird zeigen, wie breit der Konsens für diesen Kurs ist und welche Schritte Auftraggeberinnen und Auftraggeber als Nächstes gehen können. Bürgerinnen und Bürger profitieren, wenn Straßen länger halten, Schulgebäude weniger Energie verbrauchen und Betriebe vor Ort ausbilden und investieren.

Wer das Thema vertiefen will, kann den offiziellen Terminaviso des ÖGB lesen und die angebotenen Gespräche nutzen. Kommunale Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger, Planerinnen und Planer sowie Unternehmen sind eingeladen, die Diskussion aufzunehmen: Welche Kriterien sichern bei Ihnen die beste Qualität? Welche Erfahrungen mit Lebenszykluskosten liegen vor? Schreiben Sie uns Ihre Beispiele guter Praxis und lernen Sie voneinander. So wird ROT-WEISS-ROT Bauen vom Schlagwort zur nachhaltigen Routine.

Weiterführende Informationen und Quellen

  • Terminaviso des ÖGB zur Veranstaltung am 26. Jänner 2026: ots.at
  • Rechtsinformationssystem des Bundes, Überblick zum Bundesvergabegesetz: ris.bka.gv.at
  • Europäische Kommission, Öffentliche Auftragsvergabe in der EU: single-market-economy.ec.europa.eu
  • Deutschland, Informationen des BMWK zur öffentlichen Beschaffung: bmwk.de
  • Schweiz, Bundeskompetenzzentrum Beschaffungswesen: bkb.admin.ch