Mehrwertsteuer runter: Entlastung bei Grundnahrungsmitteln

Redaktion

Österreich setzt am 14.01.2026 ein starkes Signal: Die Bundesregierung kündigt eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel an. Das Vorhaben ist für Haushalte in allen Bundesländern relevant – vom dicht besiedelten Wien bis zum ländlichen Burgenland. Laut dem Bundesgremium Lebensmittelhandel in der Wirtschaftskammer Österreich wird die Entlastung an Konsumentinnen und Konsumenten weitergegeben. Doch die Maßnahme entfaltet ihre Wirkung erst im Zusammenspiel mit Energiepreisen, Lieferketten und einer klugen Gegenfinanzierung. Was bedeutet das konkret für Ihren Einkauf, für Betriebe und für die Preisentwicklung in Zeiten nach hohen Inflationsjahren? Wir ordnen ein, erklären Fachbegriffe und vergleichen mit Deutschland und der Schweiz – verständlich, faktenbasiert und mit Blick auf die nächsten Monate.

Dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel in Österreich

Die Ankündigung der Bundesregierung, ausgewählte Grundnahrungsmittel dauerhaft steuerlich zu entlasten, wird vom Bundesgremium Lebensmittelhandel in der Wirtschaftskammer Österreich positiv bewertet. In der Originalaussendung (OTS) der WKÖ betont Fachverbandsobmann Christian Prauchner: „Das ist ein wichtiges Signal zur Entlastung der Haushalte und wird vom Lebensmittelhandel bestmöglich und konsequent an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergegeben.“

Besonders hervorgehoben wird die Dauerhaftigkeit. Eine befristete Maßnahme würde beim Auslaufen mögliche Preissprünge begünstigen. Die Aussicht auf Planbarkeit ist für Händlerinnen und Händler ebenso wichtig wie für Produzentinnen und Produzenten. Gleichzeitig verweist Prauchner auf die Notwendigkeit einer verursachergerechten und unbürokratischen Gegenfinanzierung, damit die Entlastung nicht an anderer Stelle wieder aufgezehrt wird. Zudem bleibt der Energieaspekt zentral: Der angekündigte Industriestrompreis soll entlang der gesamten Lebensmittelwertschöpfungskette greifen, um den Kostendruck strukturell zu senken.

Fachbegriff erklärt: Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer)

Die Mehrwertsteuer ist eine Verbrauchsteuer, die beim Kauf von Waren und Dienstleistungen anfällt. Unternehmen führen die Steuer ans Finanzamt ab, wirtschaftlich tragen sie jedoch die Konsumentinnen und Konsumenten, weil die Steuer im Endpreis enthalten ist. In Österreich existiert ein Normalsatz und es gibt reduzierte Steuersätze für bestimmte Güter des täglichen Bedarfs. Für die Praxis bedeutet das: Je niedriger der anwendbare Steuersatz, desto geringer kann – bei sonst gleichen Kosten – der Bruttoverkaufspreis ausfallen. Wichtig ist, dass die Steuer eine sogenannte Allphasen-Netto-Umsatzsteuer ist: In jeder Wertschöpfungsstufe wird nur der Mehrwert besteuert, Eingangsumsatzsteuer kann als Vorsteuer abgezogen werden.

Fachbegriff erklärt: Grundnahrungsmittel

Als Grundnahrungsmittel gelten Produkte, die den täglichen Bedarf an Lebensmitteln abdecken, etwa Brot, Milch, Eier, Reis, Kartoffeln oder Basis-Gemüse. In Österreich sind viele dieser Produkte traditionell einem reduzierten Steuersatz zugeordnet. Welche Artikel konkret umfasst sind, wird gesetzlich definiert und ergibt sich aus Kategorisierungen im Umsatzsteuerrecht. Die politische Idee hinter einer steuerlichen Entlastung ist, dass Haushalte unabhängig von Einkommen oder Wohnort bei zentralen Lebensmitteln spürbar weniger zahlen sollen. Wo die Grenze zwischen Grund- und Genussmitteln verläuft, ist rechtlich präzise zu klären, damit Handel und Konsumentinnen und Konsumenten Planungssicherheit haben.

Fachbegriff erklärt: Preisweitergabe

Mit Preisweitergabe ist gemeint, ob und in welchem Ausmaß Unternehmen Kostensenkungen oder Steuerentlastungen an die Endkundinnen und Endkunden weitergeben. In wettbewerbsintensiven Märkten ist die Weitergabe oft hoch, weil Händlerinnen und Händler um Marktanteile konkurrieren. Bei geringerer Konkurrenz oder stark schwankenden Einkaufspreisen kann die Weitergabe teilweise verzögert oder gemischt erfolgen. Transparente Kommunikation, nachvollziehbare Preisschilder und Vergleichbarkeit zwischen Produkten unterstützen Konsumentinnen und Konsumenten bei der Einschätzung, ob eine Senkung tatsächlich im Regal ankommt.

Fachbegriff erklärt: Gegenfinanzierung

Gegenfinanzierung bedeutet, dass entfallende Steuereinnahmen durch andere Maßnahmen im Budget kompensiert werden. Das kann etwa über Einsparungen, die Ausweitung anderer Steuern oder über Effizienzgewinne in der Verwaltung erfolgen. Entscheidend ist aus Sicht der Wirtschaft, dass die Gegenfinanzierung verursachergerecht und unbürokratisch gestaltet wird. Das bedeutet in der Praxis: Sie sollte keine neuen Kostenwellen für Betriebe auslösen, die dann über höhere Preise an Konsumentinnen und Konsumenten weitergereicht würden. Eine kluge Ausgestaltung achtet auf Wirkung, Aufwand und Fairness zwischen Branchen.

Fachbegriff erklärt: Industriestrompreis

Ein Industriestrompreis ist eine politische Maßnahme, die die Energiekosten für Unternehmen stabilisieren oder senken soll. Oft handelt es sich um zeitlich befristete Preisstützungen oder um Fördermechanismen, die hohe Strompreise dämpfen. Im Lebensmittelbereich wirkt sich Energie in vielen Stufen aus: von der Produktion über Kühlung, Lagerung, Logistik bis zur Präsentation der Waren im Handel. Sinkende Energiekosten entlasten damit nicht nur einzelne Betriebe, sondern reduzieren strukturell den Kostendruck in der gesamten Kette. Je breiter und verlässlicher ein Industriestrompreis konzipiert ist, desto planbarer werden Kalkulationen und Verträge.

Fachbegriff erklärt: Lebensmittelwertschöpfungskette

Die Lebensmittelwertschöpfungskette umfasst alle Schritte vom Feld bis zum Regal: landwirtschaftliche Erzeugung, Verarbeitung in der Industrie, Verpackung, Großhandel, Transport, Lagerung, Filiallogistik und Verkauf. In jeder Stufe entstehen Kosten, zum Beispiel für Personal, Energie, Rohstoffe, Mieten und Finanzierung. Gleichzeitig wirken Qualitäts-, Hygiene- und Sicherheitsstandards. Wenn eine politische Maßnahme – etwa eine Senkung der Mehrwertsteuer – nur am Ende der Kette ansetzt, können vorgelagerte Kostenschocks den möglichen Endpreiseffekt begrenzen. Darum argumentiert die Branche, dass fiskalische und energiepolitische Instrumente zusammengedacht werden sollen.

Fachbegriff erklärt: Inflation

Inflation beschreibt die allgemeine Preissteigerung über einen Zeitraum. Sie misst, wie sich ein repräsentativer Warenkorb verteuert. Für Haushalte ist relevant, dass nicht alle Preise gleich stark steigen: Lebensmittel, Energie oder Mieten entwickeln sich oft unterschiedlich. Der Verbraucherpreisindex von Statistik Austria bildet diese Veränderungen ab. Wenn bestimmte Güter günstiger werden, kann das die Gesamtteuerung dämpfen. Eine steuerliche Entlastung auf Grundnahrungsmittel wirkt direkt auf deren Bruttopreise, aber nur indirekt auf die Gesamtinflation, deren Entwicklung von vielen Faktoren wie Energie, Löhnen und internationalen Rohstoffen abhängt.

Fachbegriff erklärt: Reduzierter Steuersatz

Der reduzierte Steuersatz ist ein im Umsatzsteuerrecht verankerter, niedrigerer Satz als der Normalsatz. Er soll bestimmte, gesellschaftlich relevante Güter und Leistungen – typischerweise Lebensmittel, Bücher oder Kulturangebote – leistbarer machen. In Österreich existieren neben dem Normalsatz traditionell zwei reduzierte Sätze. Für Händlerinnen und Händler sowie für Steuerberaterinnen und Steuerberater ist entscheidend, welche Warengruppen rechtssicher zugeordnet sind. Eine dauerhafte Absenkung auf ausgewählte Grundnahrungsmittel baut auf diesem System auf, ohne zwangsläufig alle Lebensmittel zu erfassen.

Kontext und historische Entwicklung

Österreichs Umsatzsteuersystem beruht seit Jahrzehnten auf einem Normalsatz und ermäßigten Sätzen, die an europäische Vorgaben gekoppelt sind. Historisch wurde die Mehrwertsteuer in den 1970er-Jahren als modernes, mehrstufiges System eingeführt, das den bis dahin verbreiteten Umsatzsteuern auf eine breitere, transparentere Basis stellte. Seither dient die Differenzierung der Steuersätze dazu, wichtige Güter günstiger zu halten und soziale Ziele zu unterstützen.

Im Lebensmittelbereich ist die steuerliche Begünstigung europäisch üblich. Österreich wählte – ähnlich wie viele EU-Nachbarländer – reduzierte Sätze für Nahrungsmittel. Größenordnung und Abgrenzung wurden mehrfach angepasst, auch im Lichte europäischer Richtlinien. Während der Pandemie experimentierten einige Staaten mit temporären Umsatzsteuersenkungen, um Nachfrage zu stützen und Betriebe zu stabilisieren. In Österreich wurden in einzelnen Sektoren befristete Entlastungen umgesetzt, etwa in der Gastronomie. Die nun angekündigte Maßnahme unterscheidet sich in einem zentralen Punkt: Sie soll nicht befristet sein, sondern dauerhaft wirken. Daraus ergibt sich ein anderer Anreizrahmen. Unternehmen können Investitionen, Lieferverträge und Sortimente langfristiger planen. Haushalte müssen keine Rückkehr zu höheren Steuersätzen antizipieren, die am Ende wieder Preissprünge auslösen könnten.

Wichtig für die Einordnung: Die Ankündigung spricht von ausgewählten Grundnahrungsmitteln. Das lässt Spielraum für eine präzise rechtliche Ausgestaltung. Für die Praxis wird entscheidend sein, welche Produktgruppen konkret erfasst werden und wie eng die Definition ist. Eine klare Liste vermeidet Rechtsunsicherheit, verhindert Umgehungsstrategien und erleichtert die Kontrolle durch Finanzverwaltung und Marktaufsicht.

Vergleich: Bundesländer, Deutschland und Schweiz

Innerhalb Österreichs gelten bundesweit einheitliche Umsatzsteuersätze. Dennoch sind die Ausgangsbedingungen je nach Bundesland unterschiedlich. In Ballungsräumen wie Wien ist der Wettbewerb im Lebensmitteleinzelhandel besonders intensiv, was die Preisweitergabe tendenziell beschleunigen kann. In peripheren Regionen mit geringerer Marktdichte können Logistik und geringere Absatzmengen die Kosten pro Einheit erhöhen; hier können Entlastungen in Teilen von höheren Transport- oder Energiekosten überlagert werden. Auch die Kaufkraft unterscheidet sich: In wohlhabenderen Regionen schlagen Nahrungsmittel im Haushaltsbudget prozentuell etwas weniger zu Buche als in einkommensschwächeren Gebieten, in denen Grundnahrungsmittel einen größeren Anteil ausmachen.

Im EU-Vergleich hat Deutschland einen Normalsatz von 19 Prozent und einen ermäßigten Satz von 7 Prozent, der für viele Lebensmittel gilt. Deutschland experimentierte 2020 zeitweise mit einer allgemeinen Senkung zur Krisenabfederung. Für die Schweiz gilt ein anderes System außerhalb der EU: Der Normalsatz liegt seit 2024 bei 8,1 Prozent, der reduzierte Satz – der unter anderem für Lebensmittel relevant ist – bei 2,6 Prozent. Diese Werte zeigen: Lebensmittel sind in beiden Nachbarländern strukturell steuerlich begünstigt, wenn auch in unterschiedlichen Höhen und mit abweichenden Abgrenzungen. Österreich bewegt sich mit seiner anvisierten dauerhaften Entlastung im internationalen Trend, Grundnahrungsmittel besonders zu schützen. Unterschiede in Detailregeln – etwa bei verarbeiteten Produkten oder bei Getränke-Kategorien – sind üblich und rechtstechnisch bedeutsam.

Was bedeutet das für Haushalte und Betriebe?

Für Haushalte kann eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel unmittelbar entlastend wirken: Der Einkaufskorb für den täglichen Bedarf wird günstiger, sofern die Entlastung tatsächlich am Regal ankommt. Nach den Gewichtungen des Verbraucherpreisindex liegt der Anteil von Nahrungsmitteln und alkoholfreien Getränken am Haushaltsbudget ungefähr in der Größenordnung eines Zehntels. Eine Steuerentlastung auf diesen Waren wirkt daher konkret spürbar, insbesondere bei Familien und bei Haushalten mit knapperem Budget.

Ein Beispiel aus dem Alltag: Wenn Produkte wie Brot, Milch oder Eier steuerlich entlastet werden, kann der Wocheneinkauf um einige Euro niedriger ausfallen. Familien mit Kindern profitieren überproportional, weil ihr Warenkorb meist mehr Grundnahrungsmittel enthält. Auch ältere Menschen mit fixem Einkommen erleben eine Entlastung, die Planungssicherheit bietet. Für Studierende und Lehrlinge kann die Entlastung den Spielraum für andere Fixkosten wie Miete oder Mobilität minimal erweitern.

Für Betriebe im Lebensmittelhandel ergibt sich aus der Dauerhaftigkeit ein klarer Planungsvorteil. Aktionen, Listungen und Jahresverträge können verlässlicher kalkuliert werden. Gleichzeitig bleibt der Hinweis der Branche zentral: Zusätzliche Belastungen an anderer Stelle – etwa neue Abgaben, Gebühren oder administrative Pflichten – könnten die Entlastung neutralisieren. Händlerinnen und Händler, ebenso wie Produzentinnen und Produzenten, würden solche Kosten letztlich in Preisen berücksichtigen müssen. Daher ist die Balance zwischen Entlastung und Gegenfinanzierung politisch sensibel.

Bei den Energiekosten zeigt die Erfahrung, dass sie einen erheblichen Anteil an den Gesamtkosten entlang der Lebensmittelwertschöpfungskette ausmachen. Kühlketten, Tiefkühllager, Filialbeleuchtung und Logistik sind energieintensiv. Wenn der angekündigte Industriestrompreis greift, kann die Kombination aus steuerlicher Entlastung und geringeren Stromkosten den Preisdruck nachhaltig dämpfen. Die Branche betont: Nur ein Zusammenspiel aus fiskalischer und energiepolitischer Entlastung erzeugt eine robuste Wirkung für Konsumentinnen und Konsumenten.

Zahlen, Fakten und rechtlicher Rahmen

Das österreichische Umsatzsteuersystem ist rechtlich auf dem Umsatzsteuergesetz und EU-Richtlinien aufgebaut. Es besteht aus einem Normalsatz und zwei reduzierten Sätzen. Lebensmittel sind traditionell begünstigt. Details zu Struktur und Anwendungsbereichen stellt das Bundesministerium für Finanzen transparent dar; grundlegende Informationen sind auf den Seiten des BMF abrufbar, etwa unter bmf.gv.at. Die konkrete Ausgestaltung der jetzt angekündigten dauerhaften Senkung – also welche Grundnahrungsmittel erfasst sind – wird in der finalen Rechtsnorm verbindlich festgelegt. Bis dahin gilt: Händlerinnen und Händler bereiten Preisetiketten, Systeme und Kommunikation vor, um die Entlastung korrekt und nachvollziehbar umzusetzen.

Für die Einordnung der Verbraucherseite liefert Statistik Austria die Grundlage über den Verbraucherpreisindex und seine Gewichtungen. Der Anteil von Nahrungsmitteln und alkoholfreien Getränken am Warenkorb liegt im Bereich eines wesentlichen, aber nicht dominanten Posten, sodass eine zielgenaue Entlastung hier eine spürbare Wirkung entfalten kann. Allgemeine Informationen zum Verbraucherpreisindex finden sich bei statistik.at. Wichtig: Eine Steuerentlastung wirkt direkt auf die Bruttopreise der betroffenen Güter, nicht jedoch automatisch auf andere Posten wie Energie oder Mieten. Die Gesamtteuerung bleibt ein Zusammenspiel vieler Faktoren.

Die Branchenposition ist in der zitierten OTS klar: „Die angekündigte Dauerhaftigkeit schafft Planungssicherheit und kann damit einen echten Beitrag im Kampf gegen die Inflation leisten.“ Zudem: „Die Entlastung bei Grundnahrungsmitteln darf nicht durch neue Belastungen an anderer Stelle wieder aufgefressen werden.“ Und weiter: „Nur wenn die hohen Energiekosten strukturell gesenkt werden, lässt sich der Preisdruck dauerhaft reduzieren.“ Diese Einschätzungen stammen aus der OTS-Meldung der Wirtschaftskammer Österreich und bilden die Grundlage der Branchenperspektive.

Rechtssichere Umsetzung und Transparenz im Handel

Für eine rechtssichere Umsetzung sind klare Produktdefinitionen, saubere Kategorisierung im Kassensystem und nachvollziehbare Preisauszeichnung erforderlich. Händlerinnen und Händler sind gut beraten, interne Prüfprozesse aufzusetzen: Welche Artikel fallen in die begünstigte Kategorie? Wie werden Etiketten und Regalbeschriftungen angepasst? Welche Kommunikationskanäle informieren Kundinnen und Kunden über neue Preise?

  • Transparente Kennzeichnung begünstigter Artikel
  • Nachvollziehbare Preisentwicklung durch Vorher-Nachher-Beispiele
  • Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Filialen
  • Regelmäßige Prüfung der Artikelstammdaten im Warenwirtschaftssystem

Auf Seiten der Konsumentinnen und Konsumenten erhöhen klare Informationen das Vertrauen. Preisvergleichsportale, unabhängige Beratungsstellen und Verbraucherorganisationen können zusätzlich Orientierung bieten. Ein offener Umgang mit der Frage der Preisweitergabe stärkt die Akzeptanz der Maßnahme.

Ökonomische Einordnung: Wann kommt die Entlastung an?

Ob und wie schnell die Entlastung ankommt, hängt von drei Faktoren ab: Wettbewerb, Kostendruck und Vertragslaufzeiten. In sehr wettbewerbsintensiven Segmenten wie Standard-Basisprodukten bilden Händlerinnen und Händler Preissenkungen tendenziell rasch ab. Bei Produkten mit langen Lieferverträgen kann es eine kurze Verzögerung geben, bis neue Konditionen eingepreist sind. Und wenn strom- oder rohstoffintensive Stufen der Kette zeitgleich Kostensteigerungen erleben, kann der Nettoeffekt gemischt ausfallen. Daher ist die Kombination der Mehrwertsteuer-Senkung mit einem wirksamen Industriestrompreis aus Branchensicht schlüssig.

Ausblick: Zukunftsperspektive für Preise, Wettbewerb und Versorgung

Für die nächsten Monate zeichnet sich ein Szenario ab, in dem die dauerhafte Entlastung auf Grundnahrungsmittel einen stabilisierenden Effekt entfaltet. Sollte der Industriestrompreis in der gesamten Lebensmittelwertschöpfungskette greifen, könnte der Preisdruck strukturell sinken. Das würde vor allem Standard- und Eigenmarkensegmente stützen, in denen der Preiswettbewerb besonders stark ist. Markenherstellerinnen und Markenhersteller könnten je nach Kostenlage unterschiedlich reagieren: Manche werden Preisvorteile offensiv kommunizieren, andere Qualität, Herkunft oder Nachhaltigkeit stärker betonen.

Die Gegenfinanzierung bleibt die politische Nagelprobe. Gelingt eine verursachergerechte Lösung, die Bürokratie nicht erhöht und keine neuen Kostenlawinen in der Lebensmittelbranche auslöst, verstärkt das den Entlastungseffekt. Sollte die Gegenfinanzierung hingegen zusätzliche Unternehmenslasten erzeugen, könnten Betriebe gezwungen sein, diese einzupreisen – mit entsprechend gemindertem Nutzen für Konsumentinnen und Konsumenten. Daher ist Transparenz über Budgetpfade und Wirkungsanalysen wesentlich.

Langfristig könnte die Maßnahme Anreize für Effizienzsteigerungen setzen: Betriebe, die Energie sparen, Logistik optimieren und Verschwendung reduzieren, sichern sich Spielräume im Wettbewerb. Für die Politik bleibt die Aufgabe, steuerliche Entlastung und Energiepolitik mit Wettbewerbs- und Konsumentenschutzrecht zu verzahnen. Ein kontinuierlicher Dialog mit Branche, Sozialpartnern und Zivilgesellschaft kann helfen, Fehlanreize zu vermeiden und die Versorgungssicherheit auf hohem Qualitätsniveau zu gewährleisten.

Fazit und weitere Informationen

Die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel ist ein deutliches Entlastungssignal zum 14.01.2026. Sie adressiert die Alltagsrealität vieler Haushalte in Österreich und kann – in Verbindung mit sinkenden Energiekosten und einem wirksamen Industriestrompreis – den Preisdruck in der Lebensmittelwertschöpfungskette nachhaltig mindern. Entscheidend wird die Ausgestaltung: klare Produktdefinitionen, rechtssichere Umsetzung, transparente Preisweitergabe und eine Gegenfinanzierung, die nicht neue Kostenwellen lostritt. Der internationale Vergleich mit Deutschland und der Schweiz zeigt, dass eine Begünstigung von Lebensmitteln gängige Praxis ist; Österreich setzt nun auf Dauerhaftigkeit als Planungsanker.

Wie erleben Sie die Preisentwicklung im Supermarkt? Beobachten Sie gezielt die Preise bei Ihrem Wocheneinkauf und vergleichen Sie ähnliche Produkte. Informieren Sie sich bei offiziellen Stellen zu rechtlichen Details und allgemeinen Steuerfragen: Beim Bundesministerium für Finanzen unter bmf.gv.at finden Sie Grundlagen zur Umsatzsteuer. Die Branchenperspektive lesen Sie in der OTS-Mitteilung der WKÖ. Allgemeine Daten zur Preisentwicklung stellt Statistik Austria bereit. Bleiben Sie informiert – denn informierte Konsumentinnen und Konsumenten treffen bessere Entscheidungen.