Winterthur-Haus am Karlsplatz: Verkauf an Breiteneder

Redaktion

Zwischen Karlskirche und Wien Museum wechselt ein markanter Baustein der Wiener Innenstadt den Eigentümer – und mit ihm öffnen sich Fragen, die weit über ein einzelnes Bürohaus hinausreichen. Am 09.01.2026 ist bekannt geworden, dass das Winterthur-Haus am Karlsplatz den Eigentümer wechselt. Die Zürich Versicherung hat das seit den frühen 1970er-Jahren bestehende Gebäude veräußert. Neuer Eigentümer ist die Wiener Unternehmerfamilie Breiteneder. Was folgt, ist mehr als ein bloßer Eigentümerwechsel: Es geht um Widmungsfragen, um die Zukunft von Büroflächen in Wien, um das architektonische Erbe rund um einen der prominentesten Plätze Österreichs – und um die Abwägung zwischen Bestandsschutz, Investitionsbedarf und städtebaulicher Entwicklung. Die Debatten um eine mögliche Aufstockung liegen zwar zurück, sind in der Erinnerung vieler Wienerinnen und Wiener aber noch präsent. Jetzt stellt sich die Frage, wie der neue Eigentümer die Spielräume nutzt – und was das für Anrainerinnen und Anrainer, Nutzerinnen und Nutzer sowie die Stadt bedeutet.

Winterthur-Haus am Karlsplatz: Hintergründe, Widmung und Perspektiven

Ausgangspunkt ist eine Meldung des Wirtschaftsmagazins Gewinn, verbreitet über die Austria Presse Agentur OTS. Demnach hat die Zürich Versicherung das Winterthur-Haus in bester Innenstadtlage veräußert. Als Kaufpreis werden knapp 28 Millionen Euro genannt. Branchengerüchte über hohe Leerstände und erheblichen Investitionsbedarf wurden in der Meldung aufgegriffen, ohne konkrete Zahlen zu nennen. Der Käufer, die Wiener Immobiliendynastie Breiteneder, verweist auf die anstehenden Prüfungen: Man beschäftige sich intensiv mit technischen Grundlagen und baurechtlichen Möglichkeiten und orientiere sich an den beschlossenen Rahmenbedingungen der Widmung. Die Kernaussage: Entscheidungen erfolgen auf Basis von Technik, Recht und Genehmigung, nicht auf Zuruf. Das entspricht dem sachlichen Stil, den die Stadtentwicklung in Wien meist prägt.

Der Karlsplatz ist einer der symbolträchtigsten Orte Österreichs: die barocke Karlskirche, das Wien Museum, Grünflächen, Verkehrsachsen, Kulturinstitutionen. Ein Bürohaus an dieser Stelle ist mehr als eine Immobilie – es ist Teil eines Ensembles. Das erklärt, warum frühere Diskussionen über eine Aufstockung des Winterthur-Hauses Aufsehen erregten, obwohl es letztlich zu keiner baulichen Umsetzung kam. In unmittelbarer Umgebung wurden große Projekte realisiert und diskutiert, vom Museumsumbau bis zur Flächenaufwertung. Insofern wirkt der Eigentümerwechsel wie ein neuer Startpunkt, der zwar keine Fakten vorwegnimmt, aber die nächste Phase eines bekannten Themas einläutet.

Zur Einordnung gehört auch der zweite Hinweis der Quelle: Im selben Gewinn-Beitrag ist von einem weiteren großen Deal die Rede, dem Ankauf eines Universitätsgebäudes in Wien-Döbling durch prominente Investorinnen und Investoren um 86 Millionen Euro. Diese Zahl ist vor allem als Vergleichsgröße interessant: Sie zeigt, dass im Wiener Markt selbst in anspruchsvollen Zeiten Transaktionen mit Substanz stattfinden – in unterschiedlichen Teilmärkten und Lagen.

Die rechtliche Lage ist klar: Jede zukünftige Veränderung am Winterthur-Haus hat sich an die geltende Widmung und an die baupolizeilichen Vorgaben zu halten. Genau darauf verweist der Käufer. Was damit gemeint ist und wie das in der Praxis abläuft, erläutern wir im Folgenden – mitsamt Begriffserklärungen, historischem Kontext und einem Blick über die Wiener Stadtgrenzen.

Quelle und weiterführender Link

Primärquelle: Gewinn, OTS-Meldung vom 09.01.2026: Karlsplatz: Zürich verkaufte Winterthur-Haus.

Fachbegriff erklärt: Widmung

Die Widmung bezeichnet die rechtliche Festlegung, wie Grundstücke und Gebäude genutzt werden dürfen. In Wien erfolgt das im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan, der öffentlich einsehbar ist. Für Laien bedeutet das: Eine Widmung bestimmt beispielsweise, ob an einem Ort Wohnen, Gewerbe, Büros, Bildung oder gemischte Nutzungen erlaubt sind und welche Bauhöhen, Bauklassen oder Baufluchten zulässig sind. Widmung ist also das Regelwerk, das architektonische Fantasie in geordnete Bahnen lenkt. Ändert sich die Widmung, ändert sich der rechtliche Rahmen für künftige Bauvorhaben. Ohne passende Widmung gibt es keine Genehmigung – selbst dann nicht, wenn eine Idee gestalterisch überzeugen würde. Beim Winterthur-Haus verweist der Käufer explizit darauf, sich an die beschlossenen Rahmenbedingungen zu halten. Das unterstreicht, dass kurzfristige Spekulationen über radikale Umbauten fehl am Platz sind, solange der Plan nicht geändert wird.

Fachbegriff erklärt: Aufstockung

Unter Aufstockung versteht man das bauliche Hinzufügen von zusätzlichen Geschoßen auf ein bestehendes Gebäude. Das klingt einfach, ist in der Praxis aber technisch und rechtlich komplex. Statik, Brandschutz, Haustechnik, Schallschutz und Denkmalschutz (falls relevant) müssen aufeinander abgestimmt sein. Zudem greifen städtebauliche Vorgaben, die etwa Sichtachsen, Bauhöhen und Abstände regeln. Eine Aufstockung ist daher kein bloßer Ausbau des Dachbodens, sondern ein Eingriff, der das Tragwerk, die Gebäudehülle und oft die ganze Gebäudetechnik betrifft. Im Umfeld sensibler Orte – etwa neben einer bedeutenden Kirche oder einem Museum – werden solche Pläne besonders genau geprüft. Im Fall des Winterthur-Hauses wurde über eine Aufstockung öffentlich debattiert, umgesetzt wurde sie nicht. Das zeigt, wie hoch die Hürden sein können, wenn der Ort städtebaulich exponiert ist.

Fachbegriff erklärt: Bestandssanierung

Bestandssanierung bedeutet die umfassende Instandsetzung eines vorhandenen Gebäudes. Sie umfasst typischerweise die Erneuerung der Gebäudetechnik (Heizung, Kühlung, Lüftung, Elektro), die Verbesserung der Energieeffizienz (Fassade, Fenster, Dämmung), die Anpassung an aktuelle Normen (Barrierefreiheit, Sicherheitsstandards) und die Modernisierung der Grundrisse. Für eine Büroimmobilie der frühen 1970er-Jahre kann eine Bestandssanierung erheblich sein, weil Standards und Nutzerbedürfnisse sich stark verändert haben. Für Mieterinnen und Mieter kann das zu einer deutlichen Qualitätssteigerung führen, gleichzeitig gehen damit Bauphasen einher, die abgestimmt und genehmigt sein müssen. Bestandssanierung ist häufig eine Alternative zum Abriss und trägt zum Erhalt städtebaulicher Kontinuität bei – insbesondere an prominenten Orten wie dem Karlsplatz.

Fachbegriff erklärt: Leerstand

Leerstand beschreibt den Anteil der Flächen, die am Markt angeboten werden, aber aktuell nicht vermietet sind. In Bürohäusern entstehen Leerstände zum Beispiel nach Auszug größerer Mieterinnen und Mieter, bei Modernisierungen oder wenn Flächen nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen. Ein hoher Leerstand kann Kosten verursachen und signalisiert Anpassungsbedarf beim Produkt: Ausstattung, Grundriss, Nachhaltigkeit, Services oder Mietpreis. Am Winterthur-Haus ist von zahlreichen leer stehenden Büros die Rede. Ohne konkrete Prozentsätze bleibt das eine qualitative Beschreibung. Für die neue Eigentümerin ist Leerstand zugleich Chance und Auftrag: Flächen neu positionieren, möglicherweise modernisieren und ein Angebot schaffen, das zur Lage am Karlsplatz passt – von klassischem Büro über hybride Arbeitswelten bis hin zu kulturellen oder öffentlichen Nutzungen, soweit die Widmung es zulässt.

Fachbegriff erklärt: Technische und rechtliche Due Diligence

Bei jedem Immobilienankauf folgt auf die Transaktion eine vertiefte Prüfung, oft als Due Diligence bezeichnet. Technisch werden Bausubstanz, Haustechnik, Energieeffizienz, Schadstoffe und Sanierungsbedarf analysiert. Rechtlich werden Eigentumsverhältnisse, Dienstbarkeiten, Mietverträge, Denkmalschutzfragen, Widmung und anhängige Verfahren geprüft. Für Laien heißt das: Der neue Eigentümer verschafft sich ein vollständiges Bild der Chancen und Risiken, bevor Entscheidungen über Umbau, Sanierung oder Neupositionierung getroffen werden. Genau das spiegelt das Statement der Käuferseite wider: Man arbeite sich in die technischen Grundlagen und baurechtlichen Möglichkeiten ein, auf Basis der bestehenden Rahmenbedingungen. Dieser Schritt ist Standard – und am Karlsplatz wegen der Lage von besonderer Bedeutung.

Historische Entwicklung des Ortes und des Gebäudes

Das Winterthur-Haus entstand Anfang der 1970er-Jahre in einer Phase, in der Wien städtebaulich stark vom Ausbau der Verkehrsinfrastruktur und dem wirtschaftlichen Aufschwung geprägt war. Der Karlsplatz wandelte sich über Jahrzehnte vom reinen Verkehrsknoten zu einem kulturell geprägten Freiraum. Die Karlskirche blieb stets die visuelle Dominante, während rundherum Nutzungen wechselten und Gebäude erneuert wurden. Am Platz selbst treffen bis heute Mobilität, Kultur und Erholung zusammen – ein Spannungsfeld, das jede bauliche Veränderung sensibel macht.

In den folgenden Jahrzehnten wurden immer wieder Pläne diskutiert, wie man die Flächen rund um die Karlskirche entwickelt. Der Umbau und die Wiedereröffnung des Wien Museums am Karlsplatz lenkten zuletzt viel Aufmerksamkeit auf das Areal. Nicht zuletzt deshalb geriet auch das Winterthur-Haus in die öffentliche Wahrnehmung: Zum einen als Teil des stadträumlichen Rahmens, zum anderen als Objekt, das mit den Anforderungen moderner Büroarbeit Schritt halten muss. Die früheren Debatten um eine Aufstockung zeigen, dass Eingriffe am Bestand politisch, fachlich und emotional sorgfältig abzuwägen sind. Letztlich kam es nicht zu einer Umsetzung, was Rücksicht auf den Ort, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die städtebauliche Diskussion widerspiegelt.

Heute schließt sich gewissermaßen ein Kreis: Nach Jahrzehnten im Eigentum eines Versicherungsunternehmens übernimmt mit Breiteneder eine in Wien verankerte Immobilienfamilie. Damit verlagert sich die Perspektive von der Bestandsverwaltung zu einer möglichen Neupositionierung. Nicht als Spekulation, sondern als potenzielles Projekt, das Widmung, Technik und Marktbedarf in Einklang bringen muss. Gerade die 1970er-Jahre-Bauten der Innenstadt stehen zunehmend vor ähnlichen Fragen: Modernisierung, energetische Ertüchtigung, Nutzerkomfort – und gleichzeitig Achtung vor dem städtebaulichen Kontext.

Zahlen und Fakten zum Deal

Die Quelle nennt einen Kaufpreis von fast 28 Millionen Euro. Präziser wird es in der Meldung nicht, doch diese Größenordnung illustriert den Stellenwert von Bestandsimmobilien in Toplagen. Ergänzend verweist der Gewinn-Artikel auf einen weiteren Deal: den Ankauf eines Universitätsgebäudes in Wien-Döbling für 86 Millionen Euro durch prominente Investorinnen und Investoren. Die beiden Zahlen sind nicht direkt vergleichbar – Lage, Nutzung, Zustand und Mietverhältnisse unterscheiden sich. Dennoch zeigen sie die Bandbreite aktueller Transaktionen in Wien: Vom innerstädtischen Bürohaus in prominenter Nachbarschaft bis zum Bildungsgebäude in einem bürgerlichen Bezirk.

Zum Winterthur-Haus liegen öffentlich keine Flächenkennzahlen in der Quelle vor. Daher lässt sich seriös kein Quadratmeterpreis ableiten. Ebenfalls offen sind konkrete Leerstandsquoten oder Investitionssummen für mögliche Sanierungen. Dass die Quelle von erheblichem Investitionsbedarf spricht, deutet auf ein umfassendes Modernisierungspaket hin – typisch für Baujahrgänge der 1970er-Jahre, wenn Haustechnik und Hülle an heutige Standards angepasst werden sollen. Genau deshalb ist die angekündigte Prüfung von Technik und Recht ein wesentlicher Schritt, bevor Varianten entwickelt und – sofern erforderlich – mit Behörden und Öffentlichkeit diskutiert werden.

Vergleiche: Wien, andere Bundesländer, Deutschland und Schweiz

In Wien gelten Widmung und Bebauungsplan als maßgebliche Leitplanken. Besonders im historischen Zentrum und an ikonischen Orten sind Bauhöhen, Sichtachsen und Fassadengestaltung sensibel geregelt. Das Winterthur-Haus liegt in einem Umfeld, das kulturell und touristisch stark frequentiert ist. Projekte in dieser Lage werden oft intensiver diskutiert als in Randlagen, was in einem demokratischen Planungsprozess normal ist.

In anderen österreichischen Bundesländern – etwa in der Steiermark (Graz) oder in Oberösterreich (Linz) – sind die Grundprinzipien ähnlich: Flächenwidmungs- und Bebauungspläne definieren, was, wo und wie gebaut werden darf. Unterschiede zeigen sich im Detail: Kommunale Gestaltungsbeiräte, unterschiedliche Schwerpunkte bei Klimaanpassung, Mobilität oder Ortsbildschutz. Generell gilt: Je prominenter die Lage, desto genauer die Prüfung, unabhängig vom Bundesland.

Ein Blick nach Deutschland verdeutlicht Parallelen: Dort regeln Bebauungspläne (B-Plan) und städtebauliche Verträge Rahmen und Ausgestaltung. Auch in deutschen Großstädten sind Aufstockungen ein Thema – teils als Beitrag gegen Flächenverbrauch, teils als Nachverdichtung mit Konfliktpotenzial in historischen Quartieren. Der Entscheidungsweg führt über Genehmigungen, Denkmalschutz und oft ausführliche Bürgerbeteiligung. Die Argumente ähneln den Wiener Debatten: Stadtbild, Tageslicht, Nutzungsmix, Mobilität, Klimaschutz.

In der Schweiz – etwa in Zürich, wo die Verkäuferin ihren Namen hat – ist der Prozess ebenfalls stark planungsrechtlich gerahmt. Nutzungszonen, Gestaltungspläne und Quartierdialoge prägen die Praxis. Aufstockungen werden dort sowohl aus stadtklimatischen als auch aus wirtschaftlichen Gründen diskutiert, wobei Technikstandards und Energiefragen traditionell stark gewichtet werden. Der gemeinsame Nenner mit Wien: Rechtsrahmen zuerst, Projekt danach. Das unterstreicht die Aussage des Käufers, man halte sich an die beschlossenen Rahmenbedingungen der Widmung.

Konkreter Bürger-Impact: Was bedeutet das für Wien?

Für Anrainerinnen und Anrainer sowie Passantinnen und Passanten am Karlsplatz heißt der Eigentümerwechsel zunächst: Es verändert sich nichts über Nacht. Laufender Betrieb und öffentliche Wege bleiben, wie sie sind. Mittelfristig können sich jedoch – abhängig von Genehmigungen – mehrere Szenarien ergeben:

  • Sanierung im Bestand: Temporäre Bauarbeiten mit Absperrungen, geordnetes Baustellenmanagement, potenziell verbesserte Fassaden und Technik, am Ende höhere Aufenthaltsqualität an den Rändern des Gebäudes.
  • Neuaufteilung der Flächen: Gewerbliche Erdgeschoßnutzungen können – sofern rechtlich zulässig – belebender wirken. Transparente Zonen und freundlichere Eingänge erhöhen die soziale Sicherheit durch mehr Frequenz.
  • Kein Eingriff in Baukörper: Auch eine reine technische Modernisierung im Inneren, ohne Veränderung der äußeren Erscheinung, ist denkbar und im Umgang mit Bestandsgebäuden häufig.

Für Mieterinnen und Mieter von Büroflächen ergeben sich je nach Sanierungsstrategie Chancen und Übergangsaufgaben. Chancen in Form moderner Infrastruktur, besserer Raumklimata und flexibler Grundrisse; Übergangsaufgaben durch Umzüge innerhalb des Hauses, temporäre Lärmbelastung oder koordinierten Betrieb während der Bauphase. Für die Stadt kann ein modernisiertes Gebäude an so prominenter Stelle ein Signal sein: Bestand kann erneuert werden, ohne den Ort zu überformen – vorausgesetzt, Planung und Umsetzung folgen dem rechtlichen Rahmen und einer sorgfältigen Gestaltung.

Für die Wienerinnen und Wiener, die den Karlsplatz als Kultur- und Aufenthaltsraum nutzen, ist vor allem der öffentliche Raum entscheidend. Jede Baumaßnahme am Rand dieses Raumes sollte fußgängerfreundlich organisiert sein. Gute Baustellenlogistik, klare Wegeführungen und transparente Kommunikation sind Standarderwartungen. All das ist kein Selbstzweck, sondern stärkt Akzeptanz und sichert den Alltag in einem Gebiet, das gleichzeitig Transitpunkt, Treffpunkt und Kulturadresse ist.

Einordnung des Marktes ohne Zahlenspiele

Der Wiener Büromarkt ist vielschichtig. Hochwertige Innenstadtlagen sind traditionell stabil, verlangen aber zugleich hohe Investitionen in Technik und Nachhaltigkeit. Bestandsgebäude der 1970er-Jahre stehen dabei exemplarisch für die Umbrüche im Markt: Von klassischen Zellenbüros zu offenen, hybriden Arbeitswelten; von energietechnisch einfachen Systemen zu anspruchsvollen, klimabewussten Lösungen. Ohne verlässliche, öffentlich zugängliche Zahlen zum Winterthur-Haus verbietet sich eine Spekulation mit Kennziffern. Seriös ist, was die Käuferseite ankündigt: Grundlagen prüfen, Spielräume anhand der Widmung klären, dann Varianten entwickeln.

Der ergänzende Hinweis auf den 86-Millionen-Euro-Deal in Döbling zeigt parallel, dass Anlegerinnen und Anleger weiterhin in Wien investieren. Das unterstreicht den langfristigen Charakter dieses Marktes. Gerade in unsicheren Zeiten sind Objekte mit starker Lage und klaren rechtlichen Rahmenbedingungen begehrt – auch wenn sie Sanierungsbedarf mitbringen. Für die Stadt ist das eine Chance, über die Qualität der gebauten Umwelt mitzusteuern: durch klare Vorgaben, verlässliche Verfahren und einen offenen Dialog.

Recht und Verfahren: Wie es jetzt plausibel weitergeht

Die nächsten Schritte sind in Wien gut routiniert: Technische Bestandsaufnahme, rechtliche Prüfung der Widmung, Abstimmung mit Fachplanerinnen und Fachplanern. Danach folgen – sofern erforderlich – Anträge bei den zuständigen Behörden. Jede Veränderung an äußeren Parametern wie Bauhöhe oder Gestaltung erfordert eine klare rechtliche Grundlage. Wo keine Widmungsänderung angestrebt wird, konzentriert sich die Arbeit oft auf innere Modernisierung, energetische Verbesserungen und Gestaltung im Rahmen des Bestehenden.

Die offene Kommunikation der Käuferseite, sich an die beschlossenen Rahmenbedingungen zu halten, ist in mehrfacher Hinsicht relevant. Erstens schafft sie Verlässlichkeit für die Nachbarschaft. Zweitens reduziert sie Gerüchte über schnelle, radikale Umbauten. Drittens hält sie die Tür offen für sachliche Diskussionen, sobald geprüfte Varianten auf dem Tisch liegen. Für interessierte Bürgerinnen und Bürger bietet es sich an, offizielle Informationskanäle zu verfolgen, etwa Bekanntmachungen der Stadtverwaltung oder Projektwebseiten, sollte ein förmliches Verfahren starten.

Relevante Links zu Rahmenbedingungen

  • OTS-Meldung von Gewinn zum Eigentümerwechsel: zur Meldung
  • Allgemeine Informationen der Stadt Wien zu Flächenwidmung (Übersichtsseite, Stand allgemein): Flächenwidmung Wien
  • Informationen zum Wien Museum am Karlsplatz: Wien Museum

Zukunftsperspektive: Szenarien und Auswirkungen

Wie könnte die Zukunft des Winterthur-Hauses aussehen? Drei plausible Szenarien zeichnen sich ab, alle abhängig von der bestehenden Widmung und den Ergebnissen der technischen Prüfung:

  • Sanierung mit Fokus auf Büro: Das Gebäude bleibt ein Bürohaus, erhält eine moderne technische Ausstattung, energieeffiziente Systeme, flexible Grundrisse und zeitgemäße Aufenthaltsbereiche. Vorteil: schnelle Marktfähigkeit bei hoher Lagestrahlkraft. Risiko: Bauphase im laufenden Umfeld und Investitionsvolumen, das sich rechnen muss.
  • Teilmix der Nutzung: Wenn die Widmung es zulässt, könnten Erdgeschoßbereiche stärker zum öffentlichen Raum hin aktiviert werden. Cafés, Services oder kulturelle Nutzungen können Frequenz und Sicherheit erhöhen. Vorteil: Belebung des Stadtraums. Voraussetzung: rechtliche und bauliche Machbarkeit.
  • Schrittweise Erneuerung: Erst innere Technik und Energie, danach gestalterische Maßnahmen an der Hülle. Vorteil: geringere Eingriffe auf einmal, bessere Koordination. Nachteil: längere Gesamtphase bis zur vollständigen Neupositionierung.

In allen Fällen wird entscheidend sein, die Identität des Karlsplatz-Ensembles zu respektieren. Ein überbordender Gestaltungswille würde den Ort überreizen; eine rein technische Sanierung ohne Bezug zum Stadtraum würde die Chancen der Lage verschenken. Der kluge Mittelweg: Technik auf Stand bringen, Nutzerinnen und Nutzer in den Mittelpunkt rücken, den öffentlichen Raum positiv adressieren – und sich an die Widmung halten. Genau das ist der Pfad, den die Käuferseite andeutet.

Mittelfristig könnte das Winterthur-Haus damit zum Beispiel werden: ein zukunftsfähiges Bürohaus, das Nachhaltigkeitsanforderungen erfüllt, robuste Innenraumqualitäten bietet und durch eine adressbildende Erdgeschoßzone zum Platz beiträgt. Für Wien wäre das ein Lehrbeispiel, wie man Bauten der 1970er-Jahre in prominenter Lage in das 21. Jahrhundert überführt, ohne ihren Stadtraumbezug zu verlieren. Das erfordert Planung, Geduld und Dialog – und ist in der Logik der Wiener Stadtentwicklung konsequent.

Schlussfolgerung und Ausblick

Der Eigentümerwechsel beim Winterthur-Haus am Karlsplatz ist ein wichtiges Signal für den Wiener Immobilienmarkt. Er zeigt, dass auch anspruchsvolle Bestände mit prominenter Lage Investoreninteresse finden. Mit knapp 28 Millionen Euro ist die Transaktion substanziell, ohne dass über Zahlen spekuliert werden muss, die nicht vorliegen. Klar ist: Die nächsten Schritte sind fachlich und rechtlich anspruchsvoll – technische Analyse, Widmungsprüfung, Variantenentwicklung. Das Statement von Johann Breiteneder, man orientiere sich an den beschlossenen Rahmenbedingungen, setzt dabei den richtigen Ton.

Für die Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Ruhe bewahren, Verfahren abwarten, Dialog einfordern, sobald konkrete Pläne vorliegen. Wer sich weiter informieren will, findet die Ausgangsmeldung hier: OTS/GEWINN. Wie sollte sich das Winterthur-Haus Ihrer Meinung nach entwickeln – behutsam saniert, mit belebtem Erdgeschoß, oder strikt im bisherigen Rahmen? Schreiben Sie uns Ihre Sichtweise und verfolgen Sie die offiziellen Informationen der Stadt, sobald ein Verfahren startet. Der Karlsplatz verdient eine Lösung, die Stadtraum, Geschichte und Zukunft gleichermaßen respektiert.