Kärnten (OTS) – Was als Sanierungstraum begann, wurde für eine
Kärntner Konsumentin
beinahe zum finanziellen Albtraum. Ein Unternehmen legte ein Angebot
über rund 55.000 Euro vor, die Endrechnung betrug jedoch plötzlich
rund 84.000 Euro. Eine Kostensteigerung von mehr als 50 Prozent. Der
AK-Konsumentenschutz konnte die Frau unterstützen und eine Einigung
erzielen. „Wer baut oder saniert, muss sich auf Kostenvoranschläge
verlassen können. Transparenz und Ehrlichkeit sind das Mindeste, was
Konsumentinnen und Konsumenten erwarten dürfen“, betont AK-Präsident
Günther Goach.
Die Kundin hatte bereits eine Anzahlung über rund 48.000 Euro
geleistet. Laut Rechnung wären daher noch knapp 36.000 Euro offen
gewesen. Selbst wenn man den Betrag berücksichtigt, den sie ohnedies
zahlen müsste, um den Angebotspreis zu erreichen, ergibt sich eine
effektive Mehrforderung von rund 29.000 Euro. Besonders heikel: Die
Kundin hatte die Endrechnung unterschrieben und damit rechtlich die
hohe Summe akzeptiert. „Die Ausgangslage war somit äußerst
schwierig“, sagt AK-Konsumentenschützerin Valentina Konatschnig und
erklärt weiter: „Bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag sind nur
rund zehn bis 15 Prozent Abweichung zulässig. Bei
darüberhinausgehenden Mehrkosten müssen Konsumentinnen und
Konsumenten sofort informiert werden und zustimmen, sonst müssen
diese nicht bezahlt werden.“ In diesem Fall lag die Überschreitung
weit über dem gesetzlichen Rahmen. Trotzdem kämpfte die AK gegen die
unterschriebene Endrechnung an. Konatschnig führte außergerichtliche
Gespräche zuerst mit dem Unternehmen, später mit dessen Anwalt. Am
Ende gelang eine außergerichtliche Einigung: Die Konsumentin zahlt
22.000 Euro statt der geforderten rund 29.000 Euro. Damit sparte sie
rund 7.000 Euro – ein bedeutender Erfolg in einer eigentlich
aussichtslosen Situation.
AK-Präsident Günther Goach rät: „Immer verbindliche
Kostenvoranschläge schriftlich einholen und sich nicht scheuen, bei
Unklarheiten den kostenlosen AK-Konsumentenschutz zu kontaktieren.“
Beratung Konsumentenschutz:
050 477-2002 oder [email protected]





