EU-Gericht stoppt jahrelange Verlängerungen von Pestiziden

Wien, am 19.11. (OTS) – Die langjährige Praxis der EU-Kommission,
Zulassungen für Pestizide
automatisch und über Jahre hinweg zu verlängern, ist nicht
rechtskonform. Das hat der EU-Gerichtshofs heute in einem Urteil
bestätigt. Das Verfahren wurde vom Europäischen Pestizid-
Aktionsnetzwerk (PAN Europe) angestrengt, das in Österreich von der
Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 vertreten wird.

„Das Urteil bestätigt, was wir seit Jahren kritisieren:
Gefährliche Pestizide dürfen nicht einfach auf dem Markt bleiben, nur
weil die Industrie unvollständige Unterlagen einreicht oder Behörden
überlastet sind“, sagt DI Dr. Helmut Burtscher-Schaden,
Umweltchemiker bei GLOBAL 2000. „Die gesetzlichen Fristen sind
einzuhalten – ohne Ausnahmen und ohne automatische Verlängerungen.
Das EuGH-Urteil setzt dieser missbräuchlichen Praxis ein Ende.“

Der Gerichtshof stellte klar, dass die EU-Kommission nur in eng
begrenzten Ausnahmefällen und für klar begründete Zeiträume
Verlängerungen gewähren darf. Die bisherige Praxis langer und
wiederholter Ausdehnungen – im Fall des Fungizids Dimoxystrobin waren
es sechs Jahre – wurde als rechtswidrig eingestuft. Gleichzeitig
untersteicht das Gericht die Verpflichtung der Kommission, das
Vorsorgeprinzip und den Schutz von Gesundheit und Umwelt an erste
Stelle zu setzen.

Für Österreich ist das Urteil ebenfalls von Bedeutung. Burtscher-
Schaden: „Auch bei uns gelangen Stoffe auf den Acker, deren
Risikobewertung stark veraltet ist. Unseren Schätzungen zufolge
beinhalten deutlich mehr als ein Drittel aller in Österreichs
Landwirtschaft eingesetzten Pestizide Inhaltstoffe, deren
Sicherheitsprüfung überfällig ist. Das Urteil macht deutlich, dass
derartige Verzögerungen nicht hingenommen werden dürfen.“

PAN Europe hatte die Klage gegen die Verlängerung von
Dimoxystrobin eingebracht; zwei weitere heute veröffentlichte
Entscheidungen (Pollinis zu Boscalid sowie Aurelia Stiftung zu
Glyphosat) bestätigen die Rechtswidrigkeit wiederholter und
pauschaler Verlängerungen.

GLOBAL 2000 fordert nun eine rasche Überprüfung der betroffenen
Wirkstoffe und einen ambitionierten Zeitplan zur Einhaltung der
gesetzlichen Fristen. „Die Entscheidung stärkt den Schutz von Mensch,
Umwelt und Biodiversität – und setzt der jahrelangen
Verschleppungstaktik bei Pestizidbewertungen endlich klare Grenzen.
Landwirtschaftsminister Totschnigg muss jetzt für eine rasche
Umsetzung des Urteils auf EU-Ebene eintreten“, so Burtscher-Schaden
abschließend.

Link zum EU-Gericht:
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2025-
11/cp250143en.pdf