Wien (OTS) – Nach dem aus freiheitlicher Sicht konstruierten Skandal
rund um ein
Video des Tiroler FPÖ-Chefs Markus Abwerzger wurde nun von der
Staatsanwaltschaft Innsbruck die Auslieferung des freiheitlichen
Südtirol-Sprechers NAbg. Christofer Ranzmaier beantragt. Er hatte
sich im Zuge der medialen Kampagne gegen Abwerzger ebenfalls mit der
Krone einer Fastfood-Kette abgelichtet und dem Tiroler FPÖ-Chef die
volle Solidarität versichert. Das hat für die Staatsanwaltschaft
Innsbruck ausgereicht, um die Aufhebung der Immunität Ranzmaiers
wegen der „Verdachts der Gutheißung mit Strafe bedrohter Handlungen
und der Verhetzung“ zu beantragen.
Für den stellvertretenden Klubobmann und FPÖ-Immunitätssprecher
NAbg. Norbert Nemeth ein Vorgang, der nachdenklich stimmt: „Die
Interpretation des Verhetzungsparagrafen nimmt mittlerweile
repressive Züge an, obgleich es seit einem Jahr ein Erkenntnis des
Oberlandesgerichts Wien gibt, in dem grundlegende Klarstellungen zum
Delikt der Verhetzung getroffen werden. Demnach verbietet sich eine
denkbar weite Interpretation des Tatbestands vor dem Hintergrund des
Artikel 10 EMRK. Genau das geschieht aber, wenn das Tragen der Krone
einer Fastfood-Kette kriminalisiert werden soll. Ist es wirklich die
Aufgabe der Strafjustiz sich mit so etwas herumzuschlagen, zumal
bereits mehrfach klargestellt wurde, dass das betreffende Video in
keinerlei Zusammenhang zu einem in Österreich völlig unbekannten
Video aus den USA steht, das von Linken hier ins Treffen geführt
wird.“
Vor diesem Hintergrund stellt sich für Nemeth aber auch die
Frage, ob es künftig überhaupt noch erlaubt sei, den Kopfschmuck der
Fastfood-Kette weiterhin zu verteilen: „Denkt man die Linie der
Staatsanwaltschaft Innsbruck weiter, erfüllt künftig jeder, der sich
mit dieser Krone – beispielsweise im Rahmen einer Geburtstagsfeier –
fotografieren lässt und dieses Foto dann in den sozialen Medien
hochlädt, zumindest den objektiven Tatbestand des § 283 StGB.“
Was den Fall des Nationalratsabgeordneten Ranzmaier betreffe, so
liege der Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit wohl außer
Streit, weshalb die FPÖ der Auslieferung im Immunitätsausschuss nach
der Sommerpause nicht zustimmen werde. „Besonders bedenklich ist
zudem, dass die politische Verteidigung eines Parteikollegen als
„Gutheißung“ kriminalisiert werden soll. Was würde das zum Beispiel
für die Solidaritätserklärungen diverser ÖVP-Politiker im Fall
Wöginger bedeuten?“, schloss Nemeth.