Schumann: Neuerung bringt mehr Service und weniger Bürokratie für Menschen mit Behinderungen

Wien (OTS) – Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen
profitieren von einer
spürbaren Vereinfachung bei der Beantragung des Behindertenpasses
sowie des Parkausweises gemäß § 29b der Straßenverkehrsordnung.
Antragsteller:innen müssen künftig kein eigenes Lichtbild mehr
beilegen.

„Rund 70.000 Antragsteller:innen sind jährlich von der
Gesetzesänderung betroffen. Für sie bedeutet die neue Regelung eine
spürbare Entlastung: weniger Papierkram, weniger Rückfragen,
schnellere Bearbeitung. Dieser Schritt spart Zeit und erleichtert den
Zugang zu diesen wichtigen Dokumenten. “, so Sozialministerin Korinna
Schumann.

Zwtl.: Automatischer Fotoabruf aus bestehenden Registern

Das Sozialministeriumservice kann nun aufgrund einer Änderung des
Bundesbehindertengesetzes (BBG) auf Lichtbilder aus den im Gesetz
abschließend angeführten und bereits bestehenden Datenbanken, nämlich
dem Passregister, dem Führerscheinregister, dem E-ID-System und dem
Zentralen Fremdenregister zugreifen. Ist dort ein aktuelles Foto
vorhanden, wird es automatisch für den Antrag verwendet. Damit
entfällt der bisher notwendige Aufwand, ein geeignetes Lichtbild
bereitzustellen oder nachzureichen.

Zwtl.: Datenschutz bleibt gewährleistet

Die Verarbeitung der Lichtbilder erfolgt unter strenger
Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das
Sozialministeriumservice ist datenschutzrechtlich verantwortlich und
nutzt ausschließlich gesicherte Schnittstellen und
bereichsspezifische Personenkennzeichen (bPK) aus dem Bereich
„Gesellschaft und Soziales“, „Verkehr und Technik“ bzw.
„Personenidentität und Bürgerrechte (zur Person)“, um die Daten
sicher zu übertragen.