Wien (OTS) – Was die AK seit Jahren gefordert hat, wird bald
Realität: Bei der
Anmeldung zur Sozialversicherung muss ab 1. Jänner 2026 auch die
vereinbarte Arbeitszeit verpflichtend angegeben werden. „Das bringt
Verbesserungen für die Arbeitnehmer:innen. Denn wer arbeitet, muss
wissen, wie viel er arbeitet – und was dabei rauskommt“, sagt AK
Präsidentin Renate Anderl. Die Vorteile liegen auf der Hand: mehr
Durchblick im Arbeitsalltag, auch bei arbeitsrechtlichen Beratungen,
bessere Kontrolle durch die ÖGK und fundierte Daten.
Das bringt die Erfassung der Arbeitszeit:
+ Mehr Durchblick im Arbeitsalltag: Viele Arbeitnehmer:innen
wissen gar nicht genau, wie sie beschäftigt sind – und bekommen vom
Arbeitgeber oft keine (ausreichenden) Unterlagen. Das macht auch
Beratungen im Arbeitsrecht einfacher, weil man dann besser überprüfen
kann, ob das Einkommen stimmt.
+ Bessere Kontrolle durch die ÖGK: Die Österreichische
Gesundheitskasse kann künftig leichter prüfen, ob das gemeldete
Einkommen zur gemeldeten Arbeitszeit passt.
+ Klare Daten: Die verpflichtende Angabe der Arbeitszeit
ermöglicht bessere statistische Auswertungen zu Arbeitszeit und
Einkommen und liefert damit bessere Entscheidungsgrundlagen für die
Politik.
Anderl: „Die scheinbar rein bürokratische Änderung bringt
greifbare Vorteile für die Arbeitnehmer:innen.“ Damit die Rechnung
ebenfalls stimmt, müssen auch Änderungen bei der Arbeitszeit laufend
gemeldet werden.