Wien (OTS) – Die Mietervereinigung Wien präsentiert bereits zum 17.
Mal Zahlen zum
Preisgefüge von Betriebskosten in privaten Wiener Mietshäusern.
Grundlage für die Erhebung sind die Betriebskostenabrechnungen, die
Mitglieder der Mietervereinigung zur Überprüfung einreichen. Aus
diesen Daten ermittelt die Organisation repräsentative
Durchschnittswerte für Wien. Die aktuellen Zahlen beziehen sich auf
das Abrechnungsjahr 2023.
Zwtl.: Betriebskosten 2023 im Detail
Im Abrechnungsjahr 2023 beliefen sich die durchschnittlichen
monatlichen Nettobetriebskosten pro Quadratmeter Nutzfläche auf rund
2,52 Euro (2022: 2,37 Euro). Die Betriebskosten sind somit um 6,4
Prozent gestiegen. Eine 70-Quadratmeter-Wohnung in Wien war im Jahr
2023 mit monatlich durchschnittlich 176 Euro (2022: 166 Euro) an
Nettobetriebskosten belastet.
Die Kosten für Aufzüge sowie für Verwaltungshonorare stellten
sich 2023 als größte Preistreiber dar und stiegen im Vergleich zum
Vorjahr um jeweils mehr als 11 Prozent.
– Die wichtigsten Betriebskostenpositionen 2023 im Überblick :
– Versicherungsprämien: 6,94 Euro/Quadratmeter (+7,4 %; 2022: 6,46
Ꞓ/m²)
– Reinigungskosten: 6,57 Ꞓ/m² (+6,1 %; 2022: 6,19 Ꞓ/m²)
– Wasser/Abwasser: 5,02 Ꞓ/m² (+3,3 %; 2022: 4,86 Ꞓ/m²);
verbrauchsabhängig
– Verwaltungshonorar: 4,35 Ꞓ/m² (+11,2 %; 2022: 3,91 Ꞓ/m²);
gesetzlich gedeckelt – Höchstbetrag = 4,35 Ꞓ/m²
– Müllentsorgung: 3,32 Ꞓ/m² (+5,7 %; 2022: 3,14 Ꞓ/m²);
verbrauchsabhängig
– In Häusern mit Aufzügen sind 2023 zusätzlich 3,53 Ꞓ/m² (+11,7 %) an
Liftkosten angefallen. Im Jahr davor waren es 3,16 Ꞓ/m².
Zwtl.: Reform der Betriebskosten nötig
Mehr als ein Drittel der gesamten Betriebskosten entfällt auf die
Positionen Grundsteuer, Versicherungsprämien sowie
Verwaltungshonorar. „Mieterinnen und Mieter zahlen für Kosten, die
eigentlich die Vermietenden tragen müssten – das ist schlicht
unfair“, sagt Elke Hanel-Torsch, Vorsitzende der Mietervereinigung
Wien, und erneuert die Forderung nach einer Reform des gesetzlichen
Betriebskostenkatalogs. „Streichen wir endlich Grundsteuer,
Versicherungen und Verwaltungskosten aus dem Betriebskostenkatalog;
das würde einer Million Haushalte viel Geld ersparen.“ Mieterinnen
und Mieter einer durchschnittlichen 70-Quadratmeter-Wohnung würden
sich mehr als 70 Euro pro Monat ersparen.
Zwtl.: Kontrolle der Abrechnungen kann sich lohnen
Die Betriebskostenabrechnungen für das Jahr 2024 sind bis
spätestens 30. Juni 2025 zu legen. Einer Umfrage unter Mitgliedern
der Mietervereinigung zufolge erhalten nicht alle Privatmieterinnen
bzw. -mieter überhaupt eine Betriebskostenabrechnung, auch wenn diese
gesetzlich vorgeschrieben ist. Jede/jeder vierte Befragte gab an, gar
keine Abrechnung erhalten zu haben. „Mieterinnen und Mieter sollten
ihr gesetzliches Recht nutzen und die Abrechnung von der
Hausverwaltung anfordern“, erklärt Hanel-Torsch. Die
Mietervereinigung ist gerne dabei behilflich.
Hanel-Torsch empfiehlt, vorliegende Abrechnungen genau zu
kontrollieren – denn der Großteil aller von der Mietervereinigung
überprüften Abrechnungen sei in vielerlei Punkten zu beanstanden. „Es
lohnt sich, die Abrechnung von unseren Expertinnen und Experten
prüfen zu lassen“, sagt Hanel-Torsch. „Wir kämpfen für unsere
Mitglieder in allen Mietrechtsfragen und holen zu viel gezahltes Geld
zurück.“