Rechnungshof fordert mehr Effizienz des Gründerservice INiTs

Wien (PK) – Prüfberichte des Kontrollorgans des Nationalrats zum
Universitätsbereich standen heute auf der Tagesordnung des
Rechnungshofausschusses . Zur Debatte stand etwa die Frage, wie die
Arbeit des Universitären Gründerservice Wien (INiTS) über 2027 hinaus
gesichert werden kann. Der Rechnungshof sieht hier Mängel bei der
Eigenfinanzierung.

Ein weiteres Thema war der Stand der Umsetzung der Empfehlungen
des Rechnungshofs an die Agentur für Qualitätssicherung und
Akkreditierung Austria (AQ Austria). Im Fokus standen neben der
Qualität der Arbeit der Agentur im Bereich der Privathochschulen auch
ihre eigenen Finanzen.

Der Rechnungshof bewertete auch die Auswirkungen der
Universitätsfinanzierung NEU auf die Verteilung der Mittel auf die
einzelnen Universitäten. Die Bundesministerin für Frauen,
Wissenschaft und Forschung Eva-Maria Holzleitner verwies darauf, dass
das Ressort derzeit Angebote für die Evaluierung einhole und Anfang
2026 ein Evaluierungsergebnis zu erwarten sei.

Rechnungshof sieht Fortbestand des universitären Gründerservice
als gefährdet

Eingehend hat sich der Rechnungshof mit den Finanzen des
Universitären Gründerservice Wien (INitTS) auseinandergesetzt ( III-
106 d.B. ). Die Abgeordneten erörterten die Prüfergebnisse mit
Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker und der Geschäftsführerin des
INiTS, Irene Fialka. INiTS sei 2002 als GmbH gegründet und als Wiener
Inkubator konzipiert worden, um die Verwertung von Ergebnissen der
universitären Forschung und Entwicklung (F&E) durch Spin-offs und
Unternehmensgründungen im akademischen Umfeld voranzutreiben, ist dem
Rechnungshofbericht zu entnehmen. Ein Großteil der Finanzierung
erfolgt im Rahmen des Programms „AplusB – Academia plus Business“,
das vom AWS abgewickelt wird.

Der Rechnungshof habe beim INiTS den Zeitraum 2017 bis 2023
überprüft und negative Betriebsergebnisse und Jahresfehlbeträge
festgestellt, die durch die Auflösung von Kapitalrücklagen bzw.
Gesellschafterzuschüssen ausgeglichen worden seien, führte
Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker aus. Der Rechnungshof sehe für
den aktuellen fünfjährigen Förderzeitraum von AplusB, der von 2022
bis 2027 laufe, aufgrund fehlender Gegenmaßnahmen eine Gefahr für das
Weiterbestehen der INiTS GmbH nach dem fünfjährigen Förderzeitraum.
Um dieses zu sichern, müssten Effizienzpotenziale in der Gesellschaft
identifiziert und realisiert werden. Optimierungspotenzial sehe der
Rechnungshof etwa beim Dienstvertrag der Geschäftsführung, bei den
Regeln für die Organe der Gesellschaft sowie beim Internen
Kontrollsystem. So werde die Vereinbarung von fixen Gehältern für die
Geschäftsführung angeregt.

Weiters wäre es aus Sicht des Prüforgans wichtig, zusätzliche
Einnahmen aus den Non-AplusB-Bereich zu generieren. In den
Beteiligungsverträgen der INiTS mit Unternehmen seien zwar Ansprüche
auf Rückzahlungen und Gewinnbeteiligungen geregelt, jedoch keine
entsprechenden Informations- und Berichtspflichten vorgesehen worden.
Der Rechnungshof empfehle hier Änderungen, damit die INiTS über ihre
Ansprüche auf Rückzahlungen und Gewinnbeteiligungen Kenntnis erlangen
könne.

Holzleitner: INiTS wichtig für Transfer von Forschung zur
Wirtschaft

Angesichts der aufgezeigten Probleme fragte Paul Hammerl (FPÖ),
ob die Vergabe öffentlicher Mittel an die INiTS weiter zu
rechtfertigen sei. Das Unternehmen weise auch eine auffällig hohe
Fluktuation von Mitarbeiter:innen auf. Elisabeth Götze (Grüne) wollte
wissen, ob für die Fortführung des INiTS ohne strukturelle Änderungen
sinnvoll sei. Martina von Künsberg Sarre (NEOS) fragte, was das INiTS
an Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz unternehme. Angela
Baumgartner (ÖVP) erkundigte sich bei der Wissenschaftsministerin, ob
das Ressort an eine bessere finanzielle Ausstattung des INiTS denke.
Karin Greiner (SPÖ) fragte nach der strategischen Rolle des
Unternehmens.

Wissenschaftsministerin Eva-Maria Holzleitner führte dazu aus, es
erfolge keine direkte Finanzierung des INiTS durch das Ministerium.
Öffentliche Mittel würden vielmehr nur indirekt über die beteiligten
Universitäten und das AWS eingebracht. Der Gründungsgedanke des
Inkubators, den Transfer der universitären Forschung in die
Wirtschaft zu fördern, habe nach wie vor seine Gültigkeit und sei zu
unterstützen.

INiTS-Geschäftsführerin Irene Fialka betonte, das INiTS sei als
ein nicht auf Gewinn ausgerichtetes Unternehmen gegründet worden und
könne auch jetzt nur begrenzt am Markt tätig sein. Die scheinbar hohe
Fluktuation von Mitarbeiter:innen, die der Bericht zeige, sei dem
zufälligen Zusammentreffen von mehreren Faktoren im Prüfzeitraum
geschuldet. Über einen längeren Betrachtungszeitraum erkenne man,
dass das INiTS über einen stabilen Mitarbeiterstab mit hohem
Fachwissen verfüge. Bei den Personalkosten sei der Spielraum
beschränkt, führte Fialka aus. Die Erfüllung der gesteckten Zielen
sei nur mit erfahrenen Personen möglich, deren Leistungen auch
entsprechend abgegolten werden müssten. Seit der Prüfung des
Rechnungshofs habe man bereits Schritte zur Effizienzsteigerung
gesetzt und sich um eine Verbreiterung der Finanzierungsbasis und
Einnahmen aus dem Non-AplusB-Bereich bemüht.

Aus Sicht von Kraker sind zwar die Bemühungen zur
Effizienzsteigerung anzuerkennen. Sie reichten aber noch nicht aus,
um den Weiterbestand des INiTS sicherzustellen, sagte die
Rechnungshofpräsidentin.

Arbeitsweise der AQ Austria bei der Akkreditierung von
Privathochschulen

Zur Erhebung des Stands der Umsetzung von Empfehlungen aus seinem
Prüfbericht „Akkreditierung und öffentliche Finanzierung von
Privatuniversitäten“ führte der Rechnungshof 2024 eine Follow-up-
Überprüfung bei der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung
Austria (AQ Austria) und beim Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und Forschung durch ( III-78 d.B. ).

Das Follow-up des Rechnungshofs habe ergeben, dass im
Prüfzeitraum die AQ Austria von neun überprüften Empfehlungen eine
umgesetzt, vier teilweise und vier nicht umgesetzt habe, führte
Rechnungshofpräsidentin Kraker aus. Das Wissenschaftsministerium habe
von drei überprüften Empfehlungen zwei teilweise, eine gar nicht
umgesetzt.

Nur teilweise Schritte sah der Rechnungshof etwa bei den
Maßnahmen und Strategien zur Erhöhung der eigenen Erlöse der AQ
Austria. Bei den Akkreditierungsverfahren sehe man nach wie vor
Bedarf an einer möglichst nachvollziehbaren und transparenten
Dokumentation in allen Prozessschritten. Das sei für die
Entscheidungsfindung wichtig, um die Überprüfbarkeit der Entscheidung
im Rahmen von Rechtsmittelverfahren sicherzustellen, betonte Kraker.
Mängel sehe der Rechnungshof auch bei der Bewertung der
Finanzierungsstruktur von Privathochschulen und bei der Erhebung der
entsprechenden Daten, um eine kontinuierliche begleitende Aufsicht
über Privathochschulen sicherzustellen.

Die Feststellungen des Rechnungshofs führten zu kritischen
Nachfragen der Abgeordneten Harald Thau (FPÖ), Künsberg Sarre (NEOS),
Nina Tomaselli (Grüne), Harald Servus (ÖVP) und Michael Seemayer (SPÖ
).

Wissenschaftsministerin Holzleitner betonte gegenüber den
Abgeordneten, dass das Ressort im ständigen Austausch mit der AQ
Austria stehe und diese auch transparent an das Parlament berichte.
Die Wahrnehmung der Aufgaben der Qualitätssicherung durch eine
ausgelagerte Agentur entspreche europäischen Standards und stelle
sicher, dass Akkreditierungen frei vom Verdacht politischer
Einflussnahme erfolgten. Zudem führe die AQ Austria auch Audits
durch, die keine Verwaltungsaufgabe seien, hielt die Ministerin fest.

Als Auskunftsperson war Jürgen Petersen, Geschäftsführer der
Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria, in den
Ausschuss eingeladen worden. Er betonte, dass seit dem Vorliegen der
Follow-up-Ergebnisse weitere Empfehlungen umgesetzt worden seien. Bei
der Einschätzung, wie weit eine Empfehlung umgesetzt sei, teile die
AQ Austria auch in einigen Fällen nicht völlig die Sicht des
Rechnungshofs. Die Empfehlungen des Prüforgans würden aber sehr
geschätzt und seien Ausgangspunkt für die Weiterentwicklung der
Arbeit der Agentur. Zur Effizienzsteigerung habe man etwa Abteilungen
umstrukturiert und Verfahren gestrafft, wo das ohne Qualitätsverlust
möglich sei. Aus seiner Sicht habe die AQ Austria „ihre Hausaufgaben
erfüllt“. Grundsätzlich sei es für das internationale Standing der AQ
Austria wichtig, als unabhängig und weisungsfrei wahrgenommen zu
werden. Davon hänge auch die eigene Akkreditierung als Auditor ab.
Eigeneinnahmen könne man etwa durch Audits in anderen Ländern
erzielen. Aufgrund der eigenen Qualitätsstandards nehme man aber
nicht alle Angebote an.

Rechnungshofpräsidentin Kraker konzedierte, dass einige
Empfehlungen unterdessen umgesetzt worden seien, zeigte sich aber
insgesamt mit dem Umsetzungsgrad nicht zufrieden. Auf der exakten
Dokumentation von Akkreditierungsverfahren bestehe der Rechnungshof
weiterhin. Hier gehe es nicht um ungerechtfertigten Arbeitsaufwand,
sondern um Rechtssicherheit für die Betroffenen im Instanzenzug, gab
Kraker zu bedenken.

Universitätsfinanzierung NEU soll heuer evaluiert werden

Der Rechnungshof setzte sich von September 2023 bis Februar 2024
auch mit der Universitätsfinanzierung NEU auseinander, die erstmals
in der Leistungsvereinbarungsperiode 2019 bis 2021 zur Anwendung
gekommen war ( III-105 d.B. ). Ziel der Gebarungsüberprüfung war eine
Beurteilung, wie sich die Universitätsfinanzierung NEU auf die
Verteilung des Budgets im universitären Sektor auswirkt. Gefragt
wurde auch nach der Zweckmäßigkeit der für die Verteilung gewählten
Indikatoren für die Erreichung bildungspolitischer Ziele.

Das neue Finanzierungsmodell basiere auf der Aufteilung des
Gesamtbudgets auf drei Säulen, führte Rechnungshofpräsidentin Kraker
aus. Das sei zum einen die Lehre, weiters die Forschung bzw.
Entwicklung und Erschließung der Künste sowie als dritte Säule die
Infrastruktur und strategische Entwicklung. Für die Mittel der ersten
beiden Säulen sei eine indikatorbasierte Vergabe vorgesehen. Bei der
Universitätsfinanzierung NEU handle es sich grundsätzlich um ein
Verteilungs- und kein Kostenmodell. Um zu vermeiden, dass eine
Universität durch seine Einführung in wirtschaftliche Schwierigkeiten
gerate oder wirtschaftlich schlechter als bisher gestellt werde, habe
das Wissenschaftsministerium zudem bewusst die indikatorbasierten
Verteilungswirkungen abgeschwächt, stellte Kraker fest. Diese
ausgleichenden Maßnahmen hätten unter anderem dazu beigetragen, dass
sich die Anteile der einzelnen Universitäten am Gesamtbudget bisher
nur wenig verändert hätten. Wichtig wäre es aus Sicht des
Rechnungshofs zudem, Prozesse und Richtlinien zu etablieren, um die
Inflationsentwicklung und ihre Auswirkungen im Auge zu behalten und
entsprechend reagieren zu können.

FPÖ-Abgeordneter Paul Hammerl merkte kritisch an, dass das Ziel
der Erhöhung der Zahl prüfungsaktiver Studierender offenbar nicht
erreicht worden und ihr Anteil zuletzt sogar zurückgegangen sei. Wie
Hammerl interessierte sich auch Pia Wiesinger (SPÖ) dafür, wie die
Universitäten die Zahl prüfungsaktiver Studierender erhöhen können.
SPÖ-Abgeordneter Wolfgang Moitzi erkundigte sich, wie die auch
gesetzlich vorgesehene begleitende Evaluierung der
Studienplatzfinanzierung gewährleistet werde. NEOS-Abgeordnete
Künsberg Sarre wollte wissen, wie die Wettbewerbskomponente der
Universitätsfinanzierung gesteigert werden könne. Götze (Grüne)
wollte wissen, ob an Änderungen der Leistungsvereinbarungen gedacht
sei. Manfred Hofinger (ÖVP) erkundigte sich nach dem Stellenwert der
Gewichtung der Fächergruppen.

Wissenschaftsministerin Holzleitner sagte, der Anteil der
prüfungsaktiven Studierenden sei während der COVID-19-Pandemie
teilweise stark angestiegen. Dieser Effekt sei nun weggefallen. Ein
weiterer Faktor sei, dass die Zahl der arbeitenden Studierenden
ständig ansteige. Eine wichtige Maßnahme sei aus ihrer Sicht daher
die Verbesserung der sozialen Lage der Studierenden, damit diese sich
ihren Studien widmen könnten. Die Evaluierung der Studienfinanzierung
NEU sei derzeit in Planung. Aktuell hole das Ressort Angebote ein.
Das Ergebnis erwarte sie für das erste Quartal 2026. Die Erkenntnisse
der Evaluierung würden natürlich in die weitere Gestaltung der
Studienplatzfinanzierung einfließen, betonte die Ministerin.
Grundsätzlich unterliege sie auch jetzt schon einem ständigen
Monitoring.

Rechnungshofpräsidentin Kraker sagte, der Rechnungshof wolle das
aktuelle Finanzierungsmodell nicht in Frage stellen, es zeige sich
aber, dass es noch nicht überall so greife, wie es möglich wäre. Sie
spreche sich grundsätzlich dafür aus, die vereinbarten
Steuerungsmaßnahmen einzusetzen und die Lenkungsfunktion der
Leistungsvereinbarungen wirken zu lassen. Die Fächergruppengewichtung
sei ein zentraler Faktor der Finanzierung und wäre daher entsprechend
anzupassen. (Fortsetzung Rechnungshofausschuss) sox