Wien (OTS) – Heute wird im Europäischen Parlament erstmals über die
geplante
Überarbeitung der EU-Fluggastrechteverordnung debattiert. Nach der
Einigung im Verkehrsminister:innenrat vor zwei Wochen drohen
drastische Einschränkungen bei Entschädigungsansprüchen im Falle von
Verspätungen. Doch noch steht die Zustimmung des Europäischen
Parlaments aus. Für SPÖ-EU-Delegationsleiter Andreas Schieder ist
klar: „Die Pläne, die derzeit auf dem Tisch liegen, sind ein
gefährlicher Rückschritt für die Rechte von Millionen Fluggästen in
Europa. Die Anhebung der Entschädigungsschwellen auf vier Stunden bei
Kurz- und Mittelstrecken sowie sechs Stunden bei Langstrecken ist in
Wahrheit ein trojanisches Pferd – drin steckt nichts als
Zugeständnisse an die Fluglobby. Für die meisten europäischen
Fluggäste, die sich den lang ersparten Urlaub gönnen oder die Familie
besuchen wollen, bedeutet das: Keine Entschädigung mehr, obwohl sie
stundenlang festsitzen. Das ist eine radikale Bruchlandung für den
Konsumentenschutz und dem werden wir uns in den bevorstehenden
Verhandlungen mit aller Entschlossenheit entgegenstellen.“ ****
Andreas Schieder betont: „Statt Passagierrechte auszuhöhlen,
braucht es vielmehr klare Verbesserungen. Diese sind in dem
derzeitigen Entwurf der Verkehrsminister:innen nur mit der Lupe zu
finden. Zwar begrüßen wir, dass der Vorschlag vorsieht, den Zugang zu
Entschädigungsansprüchen zu erleichtern, etwa durch vorausgefüllte
Formulare bei Flugannullierungen, doch dieses Detail ändert nichts am
eigentlichen Problem: Bei Verspätungen müssen Passagiere nach wie vor
mühsam ihr Recht erstreiten, oft gegen Widerstand und
Verzögerungstaktiken der Airlines. Damit muss Schluss sein! Wir
fordern eine automatische Entschädigung ohne komplizierten
Papierkram. Wenn ein Flug verspätet ist, muss das Geld innerhalb
weniger Tage auf dem Konto der Betroffenen landen, nicht erst nach
Monaten zähen Schriftverkehrs. Gleichzeitig braucht es dringend eine
Beweislastumkehr. Denn bislang liegt es an den Fluggästen, unter
großem Aufwand nachzuweisen, dass ihnen eine Entschädigung zusteht.
Dieser Aufwand schreckt viele ab, ihre Rechte überhaupt geltend zu
machen. Künftig muss diese Verantwortung bei den Fluggesellschaften
liegen. Sie sollen belegen müssen, warum eine Auszahlung nicht
gerechtfertigt ist. Nur so wird aus einem theoretischen Anspruch ein
praktisches und umsetzbares Recht.“ (Schluss) ls