Wien (PK) – Nach dem Amoklauf in Graz hat die Regierung
Erleichterungen für jene
Schüler:innen angekündigt, die dieses Jahr am Bundes-
Oberstufenrealgymnasium „Dreierschützengasse“ maturieren. Nun liegt
ein entsprechender Gesetzesantrag vor. Er wurde von den fünf
Nationalratsfraktionen gemeinsam eingebracht und soll noch diese
Woche im Nationalrat beschlossen werden.
Gemäß der vorgeschlagenen Novelle zum Schulunterrichtsgesetz (
321/A ) werden die diesjährigen Maturant:innen des BORG
Dreierschützengasse – also jener Schule, an dem ein ehemaliger
Schüler neun Schüler:innen und eine Lehrerin erschossen hat – keine
mündliche Matura ablegen müssen, wenn sie das nicht wollen. Vielmehr
soll die Leistungsbeurteilung im Reifeprüfungszeugnis in den
jeweiligen Fächern auf Basis des Jahreszeugnisses erfolgen. Bis zum
31. August 2025 erhalten die Schüler:innen demnach Zeit, einen
entsprechenden Antrag zu stellen. Durch den Amoklauf sei eine
geordnete Durchführung der Reifeprüfung nach den üblichen Regeln
nicht möglich, wird die Initiative begründet. Kandidat:innen, die
eine Prüfung ablegen möchten, können dies aber machen.
Der Bildungsausschuss will schon morgen Früh, noch vor Beginn der
Nationalratssitzung, über den Gesetzesantrag beraten. Die
Plenardebatte soll dann nach den Abstimmungen über das Doppelbudget
2025/26 am Mittwochabend, und zwar in der ersten der beiden geplanten
Zuweisungssitzungen, erfolgen. Ein entsprechender Präsidialrundlauf
wurde bereits genehmigt. (Schluss) gs