Wien (OTS) – Umwelt- und Naturschutz wurde ausgehebelt:
Umweltdachverband,
Naturschutzbund Ö, Alpenverein und Greenpeace erheben nach
gegenstandslos erklärter Beschwerde durch das
Landesverwaltungsgericht OÖ außerordentliche Revision
Der Umweltdachverband kritisiert die jüngste Entscheidung des
Landesverwaltungsgerichts OÖ (LVwG OÖ) rund um die Gasbohrungen in
Molln und erhebt gemeinsam mit Naturschutzbund Österreich,
Österreichischem Alpenverein und Greenpeace in Zentral- und Osteuropa
eine außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof. „Aus
unserer Sicht hätte das LVwG OÖ über potenzielle Verletzungen des
Unionsrechts – insbesondere der FFH-Richtlinie, entscheiden müssen,
denn es gibt zahlreiche Hinweise darauf, dass im Gebiet der
Testbohrungen mehr streng geschützte Arten leben, als in der
behördlichen Prüfung berücksichtigt wurden. Das LVwG OÖ hat mit
seiner Entscheidung allen NGOs ihr Recht auf Zugang zu Gericht
verwehrt – das ist ein klarer Bruch der Aarhus-Konvention. Damit
hatte der Umweltdachverband trotz Beschwerdelegitimation keine
Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit der Gasbohrungen zu prüfen “,
kritisiert Franz Maier , Präsident des Umweltdachverbandes.
Zwtl.: Naturschutz vor wirtschaftliche Interessen stellen
Die Testbohrungen könnten bereits heute irreversible Schäden für
Flora und Fauna in einem der hochwertigsten und artenreichsten
Naturgebiete Österreichs verursacht haben. „Wir werden uns weiterhin
dagegen wehren, dass vor den Toren des Nationalparks Kalkalpen eine
fossile Industrielandschaft entsteht und obendrein Beschwerderechte
von anerkannten Umweltorganisationen des Profits wegen untergraben
werden. Es darf nicht sein, dass Interessen eines australischen
Bergbauunternehmens Vorrang vor dem Schutz unserer wertvollsten
Naturgebiete haben. Die außerordentliche Revision soll das LVwG OÖ
nun dazu verpflichten, Klarheit zu schaffen und eine tatsächliche
Sachentscheidung über die eingebrachten Beschwerden zu treffen. Die
Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, ob die Bohrungen
rechtmäßig waren“, so Maier abschließend.
Einen kompakten Überblick über die Verfahrenshistorie finden Sie
hier .