Budgetausschuss schickt umfangreiches Budgetbegleitgesetz und weitere Regierungsvorhaben ins Plenum

Wien (PK) – Um das Budgetdefizit zu senken, hat sich die Regierung
auf eine Reihe
von ausgaben- und einnahmenseitigen Sparmaßnahmen verständigt. Einige
davon, etwa die Erhöhung der Bankenabgabe und höhere
Krankenversicherungsbeiträge für Pensionist:innen, hat das Parlament
bereits beschlossen, nun soll mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 der
größte Baustein folgen. Nach einer knapp dreistündigen Diskussion im
Budgetausschuss des Nationalrats gaben SPÖ, ÖVP und NEOS heute grünes
Licht für das umfangreiche Gesetzespaket mit 72 Gesetzesnovellen
sowie einem neuen Gesetz und schickten es ins Plenum. Zuvor waren
noch geringfügige Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen worden.
Zusätzlich hat der Ausschuss weitere Vorhaben wie die
Wiedereinführung der NoVA-Befreiung für Kraftfahrzeuge, die
hauptsächlich der Güterbeförderung dienen, und die Halbierung des
amtlichen Kilometergeldes für Motor- und Fahrräder auf 25 Cent auf
den Weg gebracht.

Mit dem Budgetbegleitgesetz werden unter anderem das Aus für den
Klimabonus, das zweijährige Einfrieren der Familienbeihilfe und
weiterer Familienleistungen sowie der erschwerte Zugang zur
Korridorpension besiegelt. Außerdem entfällt bis zum Jahr 2029 die
Verpflichtung, das dritte Drittel der sogenannten kalten Progression
für steuerliche Entlastungsmaßnahmen zu verwenden. Dazu kommen
dutzende weitere Maßnahmen, die von einer Erhöhung der Servicegebühr
für die E-Card und dem vorübergehenden Einfrieren der
Geringfügigkeitsgrenze über mehr Fußfesseln für Straftäter:innen bis
hin zur Besteuerung von Umwidmungsgewinnen reichen. Allerdings
enthält das Budgetbegleitgesetz auch einzelne Entlastungen, etwa für
Gemeinden und Pendler:innen.

Mittels eines im Ausschuss eingebrachten und bei der Abstimmung
mitberücksichtigten Abänderungsantrags wurden unter anderem
Klarstellungen im Grunderwerbsteuergesetz hinsichtlich der geplanten
neuen Steuerregeln für große Immobilientransaktionen vorgenommen.
Außerdem wurden die Bestimmungen betreffend die Gewinnabschöpfung von
Stromerzeugern nochmals adaptiert. Zwar bleibt es bei deutlich
restriktiveren Regeln, was die Anrechnung begünstigter Investitionen
betrifft, der maximale Absetzbetrag wird nun aber mit 25 Ꞓ je MWh
Strom statt wie im Budgetbegleitgesetz ursprünglich vorgesehen mit 20
Ꞓ festgelegt. Gleichzeitig wird die Anrechnung begünstigter
Investitionen verbundener Unternehmen erleichtert.

NoVA-Befreiung, amtliches Kilometergeld, Handwerkerbonus

Ergänzend zum Budgetbegleitgesetz haben ÖVP, SPÖ und NEOS
außerdem kurzfristig eine weitere Sammelnovelle mit Änderungen im
Normverbrauchsabgabegesetz, im Bundesimmobiliengesetz, in der
Reisegebührenvorschrift und im Bundesgesetz über die Förderung von
Handwerkerleistungen vorgelegt und beschlossen. Demnach werden
Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, die
hauptsächlich der Güterbeförderung dienen, wieder von der
Normverbrauchsabgabe (NoVA) befreit, wie das bereits bis Juli 2021
der Fall war. Das betrifft vor allem klassische Kasten- und
Pritschenwägen, wie sie zum Beispiel von Gewerbebetrieben verwendet
werden, wobei detaillierte Bestimmungen – etwa in Bezug auf die
maximale Anzahl von Sitzplätzen und die Ausstattung – Missbrauch
verhindern sollen.

Mit dem Paket wird außerdem erneut am amtlichen Kilometergeld für
beruflich genutzte Privatfahrzeuge geschraubt. Erst mit dem
Progressionsabgeltungsgesetz 2025 ist dieses auf 50 Cent erhöht und
für Pkw, Motorräder und Fahrräder vereinheitlicht worden. Nun wird es
ab 1. Juli für Motor- und Fahrräder wieder auf 25 Cent gesenkt.
Erleichtert wird der Zugang zum Handwerkerbonus: Die Voraussetzung,
dass die Arbeiten von einem österreichischen Unternehmen ausgeführt
werden müssen, entfällt. Vielmehr werden nun auch Unternehmen mit
Sitz oder Niederlassung in der EU bzw. im EWR-Raum umfasst, um
unionsrechtliche Bedenken auszuräumen. Der Förderwerber bzw. die
Förderwerberin muss zum Zeitpunkt der Antragstellung über einen
aufrechten Wohnsitz in Österreich verfügen. Schließlich wird im
Bundesimmobiliengesetz eine spezielle gesetzliche Grundlage für eine
einmalige Aussetzung der Mietzinsanpassung für vom Bund bzw. von
ausgegliederten Rechtsträgern gemietete Gebäude, die der
Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) gehören, geschaffen.

Kritik von FPÖ und Grünen

Breite Kritik am Gesetzespaket äußerten im Ausschuss insbesondere
die Grünen. Das Budgetbegleitgesetz enthalte zwar auch einige
positive Punkte, meinte Budgetsprecher Jakob Schwarz, und man müsse
anerkennen, dass die Regierung die Budgetkonsolidierung in Angriff
nehme, insgesamt orten er und seine Parteikolleg:innen aber
gravierende Mängel. So würden mit der Wiedereinführung der NoVA-
Befreiung „für die dreckigsten Autos“ und der Verdreifachung des
Pendlereuro klimaschädliche Förderungen ausgebaut, statt diese zu
reduzieren. Damit drohe eine Verfehlung der Klimaziele, warnte auch
Lukas Hammer. Zudem befürchtet er, dass die Änderungen beim
Energiekrisenbeitrag-Strom als „Investitionsbremse“ im Bereich der
erneuerbaren Energien wirken werden. Elisabeth Götze kritisierte
fehlende Auflagen für Gemeinden für vom Bund geförderte
Investitionen. Man sehe, dass mit kurzen Begutachtungsfristen die
Qualität von Gesetzen nicht steigt, hielt Nina Tomaselli zur
Umwidmungsabgabe fest.

Die Abschaffung des Klimabonus qualifizierte Hammer als
„unsoziale Maßnahme“. Überhaupt sehen die Grünen Menschen mit
niedrigen Einkommen durch das Budgetbegleitgesetz überproportional
belastet. Um dem entgegenzuwirken, brachte Sozialsprecher Markus Koza
vier Abänderungsanträge ein, konnte sich damit aber nicht
durchsetzen. Sie zielten unter anderem darauf ab, die
Steuertarifstufen in den Jahren 2026 bis 2028 nur zu einem Drittel an
die Inflation anzupassen und das zweite Drittel zur Verbesserung der
finanziellen Situation von Kindern aus sozial benachteiligten
Familien zu verwenden. Zudem forderte Koza die Beibehaltung des
Bildungsbonus für Sozialhilfe-Bezieher:innen, Erleichterungen bei der
Zuverdienstmöglichkeit für Arbeitslose und die Anpassung der
Nachtschwerarbeitsbeiträge.

Von Seiten der FPÖ wertete Werner Herbert den erschwerten Zugang
zur Korridorpension als „sozial ungerecht“ und hinterfragte den
faktischen Nutzen dieser Maßnahme. Zudem äußerte er sich zu geplanten
Personaleinsparungen im öffentlichen Dienst kritisch. Das werde die
ohnehin schon prekäre Personalsituation in manchen Bereichen
verschärfen. Sein Parteikollege Gerhard Kaniak drängte auf eine
Kostenstellenanalyse im Bereich der Sozialversicherung und regte an,
neu zugezogenen Personen erst nach einer gewissen Wartefrist vollen
Zugang zum Gesundheitssystem zu gewähren. Er befürchtet überdies,
dass Grundstücke durch die Umwidmungsabgabe teurer werden könnten und
sich damit auch Wohnraum verteuern werde. Finanzsprecher Hubert Fuchs
ortet bei der Umwidmungsabgabe eine doppelte Besteuerung.

Schmidt: War Kraftakt, in acht Wochen Doppelbudget zu schnüren

Von Regierungsseite standen den Abgeordneten für die
Ausschussberatungen neben Finanzminister Markus Marterbauer auch
Bildungsminister Christoph Wiederkehr, Landwirtschaftsminister
Norbert Totschnig sowie die Staatssekretär:innen Ulrike Königsberger-
Ludwig, Alexander Pröll und Michaela Schmidt zur Verfügung. Die
Regierung hätte auch gerne ein anderes Budgetbegleitgesetz vorgelegt,
mit weniger Einsparungen und mehr Investitionen, sagte Schmidt.
Angesichts des Defizits sei es aber notwendig, das Budget zu sanieren
und zwar so, dass die Konjunktur nicht abgewürgt werde. Ihr zufolge
war es ein „Kraftakt“, in acht Wochen ein Doppelbudget zu schnüren.
„Wir haben aber die Verantwortung übernommen“, so die
Staatssekretärin. Gleichzeitig sei es auch gelungen, einige
Offensivmaßnahmen zu setzen. Staatssekretärin Königsberger-Ludwig hob
hervor, dass es zu keiner Anhebung des gesetzlichen Pensionsalters
komme.

Maßnahmenpaket gegen Steuerbetrug

Für die nächsten Monate kündigte Schmidt ein Maßnahmenpaket gegen
Steuerbetrug und „aggressive Steuermaßnahmen“ an. In diesem
Zusammenhang soll laut Finanzminister Marterbauer auch über die
bestehende Belegausdruckpflicht diskutiert werden. Eine Anhebung der
Werbekostenpauschale, wie von FPÖ-Abgeordneten Fuchs gefordert, würde
er grundsätzlich für sinnvoll halten, sagte Marterbauer, aufgrund der
daraus erwachsenden erheblichen Kosten sei das vorerst aber nicht
möglich.

Zur Wiedereinführung der NoVA-Befreiung für Kfz zur
Güterbeförderung merkte Marterbauer an, Ziel der Maßnahme sei es,
„Handwerkerfahrzeuge“ zu begünstigen. Eine rein private Nutzung sei
nicht möglich, zumal die Fahrzeuge auch nur einfach ausgestattet sein
dürfen. Das Finanzministerium werde das „sehr streng handhaben“,
bekräftigte er. SPÖ-Abgeordneter Kai Jan Krainer wies zudem auf die
geplante Evaluierung der Maßnahme hin.

Marterbauer: Regierung bekennt sich zu Klimazielen

Ausdrücklich bekannte sich Marterbauer zu den Klimazielen. Diese
zu erreichen, sei ein gemeinsames Anliegen der Regierung, nicht nur
aus budgetären Gründen, erklärte er. Würden sie verfehlt, drohen ihm
zufolge Strafzahlungen von 4,7 Mrd. Ꞓ bis 5 Mrd. Ꞓ. Mit dem Thema
klimaschädliche Subventionen ist ihm zufolge eine Arbeitsgruppe
befasst. Umweltminister Norbert Totschnig hob hervor, dass zwischen
2026 und 2030 insgesamt 1,8 Mrd. Ꞓ für die Förderung von
Heizungstausch und thermischen Sanierungen bereitgestellt werden.

Dass die Investitionen in die Windkraft durch die vorgesehenen
Änderungen beim Energiekrisenbeitrag-Strom zurückgehen werden, glaubt
Marterbauer nicht. Die Windkraft sei „eine unschlagbare Investition“
und langfristig „ein großer Ertragsbringer“, meinte er. Zum von den
Grünen kritisierten Deckel bei der Umwidmungsabgabe hielt der
Finanzminister fest, dass dieser aus verfassungsrechtlichen Gründen
geboten sei. Mit einer Verteuerung von Grundstücken, wie die FPÖ
befürchtet, rechnet er nicht. Die Einsparungen durch das einmalige
Aussetzen der Wertanpassung von BIG-Mieten bezifferte er mit
dauerhaft 47 Mio. Ꞓ pro Jahr.

Korridorpension, Pensionsanpassung

Konkret sieht das Budgetbegleitgesetz 2025 ( 69 d.B. ) vor, den
Zugang zur Korridorpension für Geburtsjahrgänge ab 1964 zu
erschweren. Nach einer relativ kurzen Übergangsphase mit
schrittweisen Anpassungen wird man künftig erst mit 63 Jahren – mit
Abschlägen – in Frühpension gehen können. Gleichzeitig werden die
dafür notwendigen Versicherungszeiten von 40 auf 42 Jahre
hinaufgesetzt. Für Personen, die mit dem Arbeitgeber bzw. der
Arbeitgeberin eine Altersteilzeitvereinbarung getroffen haben, die
vor dem 1. April 2025 wirksam wurde, soll sich allerdings nichts
ändern. Das hob auch Staatssekretärin Königsberger-Ludwig im
Ausschuss auf eine Frage von SPÖ-Abgeordneter Barbara Treiber hervor.

Neu geregelt wird außerdem die erste Pensionsanpassung nach
Pensionsantritt: Ab 2026 sollen alle Pensionsneulinge – unabhängig
vom Kalendermonat ihres Pensionsantritts – die halbe Pensionserhöhung
bekommen.

Familienleistungen, E-Card-Gebühr

Die Familienbeihilfe (samt Geschwister- und Altersstaffel) und
andere Familienleistungen werden dem Entwurf zufolge erst im Jahr
2028 wieder an die Inflation angepasst. Das betrifft auch das
Kinderbetreuungsgeld, den Mehrkindzuschlag, das Schulstartgeld, den
Kinderabsetzbetrag und den Familienzeitbonus, der für den „Papamonat“
gewährt wird. Außerdem wird der Selbstbehalt für die Schüler:innen-
und Lehrlingsfreifahrt auf 29,60 Ꞓ angehoben. Auch die Servicegebühr
für die E-Card steigt, und zwar von 13,8 Ꞓ auf 25 Ꞓ. Sie wird ab 2027
überdies auch von Pensionist:innen – mit Ausnahme von
Ausgleichszulagenbezieher:innen und anderen von der Rezeptgebühr
befreiten Personen – zu zahlen sein. Die Geringfügigkeitsgrenze
bleibt bis Ende 2026 bei 551,10 Ꞓ eingefroren, ebenso wird die
Valorisierung des Krankengeldes und des Umschulungsgeldes für zwei
Jahre ausgesetzt.

Entlastet werden Schüler:innen und Lehrlinge, denen für den
Schulweg bzw. für den Weg zur betrieblichen Ausbildungsstätte keine
öffentlichen Verkehrsmittel oder eine andere unentgeltliche
Beförderung zur Verfügung stehen: die Fahrtbeihilfen werden deutlich
angehoben.

Aus für Klimabonus, Einschränkungen für Arbeitslose

Gänzlich abgeschafft wird der Klimabonus. Zwischen 145 Ꞓ und 290
Ꞓ haben alle Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich zuletzt im Jahr
2024 als Ausgleich für die CO2-Bepreisung bekommen. Außerdem will die
Regierung das dritte Drittel der „kalten Progression“ in den
kommenden Jahren einbehalten und nicht für Entlastungsmaßnahmen
verwenden. Arbeitslose werden künftig nur noch in Ausnahmefällen
parallel zum Bezug von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe
geringfügig dazuverdienen dürfen, wobei von den Ausnahmen
insbesondere ältere Langzeitarbeitslose und Personen mit
Behindertenstatus umfasst sind.

Gemeinden, „Pendlereuro“, Kleinunternehmen

Mit einer Finanzspritze können die Gemeinden rechnen. Die übrig
gebliebenen Zweckzuschüsse aus den Gemeindehilfspaketen 2020, 2023
und 2025 werden in Finanzzuweisungen umgewandelt und damit ohne
Verpflichtung zur Kofinanzierung zur Verfügung stehen. Auch weitere
Bedingungen entfallen. Zudem ist vorgesehen, den „Pendlereuro“ – als
Kompensation für die Abschaffung des Klimabonus – auf 6 Ꞓ pro
Kilometer Wegstrecke zu erhöhen. Gleichzeitig wird die Negativsteuer
für geringverdienende Pendler:innen von bisher maximal 608 Ꞓ auf 737
Ꞓ (plus Inflationsanpassung) hinaufgesetzt. Auch die
Umsatzsteuerbefreiung für Verhütungsmittel und Frauenhygieneartikel –
etwa Antibabypillen, Kondome, hygienische Binden und Tampons – sowie
eine steuerfreie Mitarbeiterprämie bis zu 1.000 Ꞓ im Jahr 2025
gehören zu den Entlastungsmaßnahmen. Ab 2026 soll es außerdem wieder
frisches Geld für die Förderung des Heizungstauschs geben.

Kleinunternehmen werden durch Erleichterungen bei der
Geltendmachung von Betriebsausgaben entlastet. So steigt die
Umsatzgrenze für Pauschalierungen in zwei Schritten von 220.000 Ꞓ auf
zunächst 320.000 Ꞓ und ab 2026 auf 420.000 Ꞓ an. Gleichzeitig wird
der derzeitige Pauschalsatz von 12 % auf 13,5 % 2025 bzw. 15 % ab
2026 erhöht.

Grundstücke, Glücksspiel, Gerichtspraxis, Fußfesseln

Nachgebessert werden muss bei der Gewinnabschöpfung von
Energiekonzernen, um die angepeilten 200 Mio. Ꞓ, die diese jährlich
zur Budgetkonsolidierung beitragen sollen, tatsächlich zu erreichen.
Weiters sollen die Schließung einer Lücke im Grunderwerbsteuergesetz
in Bezug auf große Immobilientransaktionen, die Besteuerung von
Umwidmungsgewinnen bei Grundstücksverkäufen, ein höherer
Eingangssteuersatz für Zuwendungen an Privatstiftungen ab 2026 (3,5 %
statt 2,5 %) und höhere Glücksspielabgaben zusätzliche Mittel in die
Staatskasse spülen.

Im Justizbereich ist neben einer Verkürzung der Gerichtspraxis
von sieben auf fünf Monate geplant, bedingte Haftentlassungen zu
forcieren und den elektronischen Hausarrest für Straftäter:innen (
Fußfesseln) auszuweiten. So soll künftig auch bei einem noch zu
erwarteten Strafrest von 24 Monaten (derzeit 12 Monate) eine
Fußfessel gewährt werden können, wobei bestimmte Strafen – etwa für
schwere Gewaltdelikte, Sexualverbrechen oder Terrorakte – ausgenommen
sind. Gleichzeitig wird ein Passus, der bisher bedingte Entlassungen
aus generalpräventiven Gründen verzögert hat, mit 1. Jänner 2026 aus
dem Strafgesetzbuch gestrichen. Neu sind überdies die Einrichtung von
Senaten für bedingte Entlassungen unter Einbeziehung fachkundiger
Laienrichter:innen, neue Befugnisse für Justizanstalten zur
Durchsetzung von Handyverboten sowie die Verlängerung von
Überprüfungsfristen bei der gerichtlichen Erwachsenenvertretung (
Vormundschaft). Zudem werden Notar:innen und Rechtsanwält:innen bei
Fehlen anderer geeigneter Personen in diesem Bereich wieder stärker
in die Pflicht genommen.

Kürzung von Umweltförderungen, 5 Mio. Ꞓ für Erhalt der
Biodiversität

Bei den Umweltförderungen werden die Mittel für die Ausweitung
und Dekarbonisierung von Fernwärme- und Fernkältesystemen sowie für
einkommensschwache Haushalte zur Förderung von thermischen
Sanierungen und Heizungstausch deutlich gekürzt. Die entsprechenden
Fördertöpfe seien in der Vergangenheit nicht ausgeschöpft worden,
wird dieser Schritt – abseits von Sparvorgaben – begründet.
Gleichzeitig erspart sich das Umweltressort durch Förderumstellungen
im Bereich des Energieeffizienz-Fonds und des Transformationsfonds
für die Industrie einiges an Geld. Vorübergehend werden außerdem
weniger Fördermittel für die Kreislaufwirtschaft zur Verfügung
gestellt, in die auch der Reparaturbonus hineinfällt.

Für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen und thermische
Sanierungen will die Regierung ab 2026 jährlich 360 Mio. Ꞓ
bereitstellen, insgesamt also 1,8 Mrd. Ꞓ bis zum Jahr 2030. Die
Fördermittel sollen dabei laut Erläuterungen „zielgerichtet und
effizient“ eingesetzt werden, eine 75%-ige Förderung für den
Heizungstausch wird nicht mehr angestrebt. Details zur Fördervergabe
stehen aber noch nicht fest. Eine neue Förderschiene plant die
Regierung für den Erhalt der Biodiversität, insbesondere zur
Umsetzung der österreichischen Biodiversitätsstrategie: Hierfür
werden zwischen 2025 und 2029 jährlich 5 Mio. Ꞓ bereitgestellt.

Im Bildungsbereich sind unter anderem Einsparungen bei der
Unterstützung von Pflichtschuldirektor:innen durch
Klassenlehrer:innen und eine Bündelung verschiedener Aufgaben im
Bereich der Erwachsenenbildung beim Bundesinstitut für
Erwachsenenbildung (BIFEB) vorgesehen.

Weitere Maßnahmen

Zu den zahlreichen weiteren Maßnahmen gehören unter anderem: Die
Streichung des Bildungsbonus für Sozialhilfebezieher:innen bei
längeren Schulungsmaßnahmen, die Nicht-Valorisierung der
Parteienförderung 2026, die Neufestsetzung des Universitätsbudgets
für die Periode 2025 bis 2027 bei einem zu erzielenden Sparvolumen
von 129 Mio. Ꞓ, die Einstellung von Förderungen für Unternehmen nach
dem Gasdiversifizierungsgesetz, die Reduzierung der besonderen
Sportförderung, Einsparungen bei der Versicherungsprämienförderung im
Bereich der Hagelversicherung, ein verpflichtender Klimacheck bei
Gesetzesvorhaben, die Aussetzung der Anpassung des Nachtschwerarbeits
-Beitrags für die Jahre 2025 und 2026, Kürzungen beim Waldfonds, beim
ORF und bei der Wiener Zeitung, eine Teilsanierung des
Konferenzzentrums (VIC) sowie eine höhere Basisabgeltung für die
Statistik Austria, die Spanische Hofreitschule, die AGES und das
Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und
Landschaft (BFW). Zudem werden die Entschädigungsregelungen für
Schäden durch Tierseuchen im Tiergesundheitsgesetz adaptiert, die
Arbeitslosenversicherungspflicht für doppelt oder mehrfach
geringfügig beschäftigte Personen neu geregelt und der Kreis jener
Personen, die zur Akzeptierung der elektronischen Zustellung
verpflichtet ist, erweitert. Teile des sanierungsbedürftigen
Schlosses Ursprung in Elixhausen (Salzburg), in dem eine
landwirtschaftliche Schule untergebracht ist, sollen samt
landwirtschaftlicher Flächen der Landwirtschaftlichen
Bundesversuchswirtschaften GmbH übertragen werden. Genaueres zum
gesamten Gesetzespaket finden Sie in der Parlamentskorrespondenz Nr.
406/2025 .

Grüne bringen vier Abänderungsanträge ein

Kritisch zum Budgetbegleitgesetz äußerten sich FPÖ und Grüne. So
drängte Grünen-Sozialsprecher Markus Koza etwa darauf, Familien mit
niedrigem Einkommen stärker zu entlasten. Würde man die
Steuertarifstufen in den Jahren 2026 bis 2028 nur zu einem Drittel –
statt zu zwei Dritteln – an die Inflation anpassen, könnte man die
dadurch freiwerdenden Mittel für eine Kindergrundsicherung, die
Valorisierung des Kinderabsetzbetrags in den Jahren 2026 und 2027 und
eine Ausweitung des Kinderzuschlags verwendet werden, hob er hervor.
Auch Paarhaushalte, die trotz Erwerbstätigkeit beider Elternteile nur
ein geringes Einkommen haben, sollten demnach den im
Einkommensteuergesetz verankerten Kinderzuschlag von 60 Ꞓ im Monat
erhalten. Der Vorschlag wäre budgetneutral und auch ein gewisser
Ausgleich für den Verlust des Klimabonus, machte Koza geltend.

In einem weiteren Abänderungsantrag forderte Koza die
Beibehaltung des Bildungsbonus für Sozialhilfebezieher:innen, die
eine längere Umschulung bzw. Ausbildung machen, wobei er dessen
Finanzierung dem AMS übertragen will. Überdies hält er das
weitreichende Zuverdienstverbot für Bezieher:innen von
Arbeitslosengeld und Notstandshilfe für „überschießend und wenig
zielgerichtet“ und glaubt nicht, dass sich dadurch die erwarteten
Einsparungen erzielen lassen. Arbeitslosen werde damit die
Gelegenheit genommen, mit einem Fuß in der Arbeitswelt zu bleiben,
warnte er. Überdies erwartet er eine Zunahme von Armut.

Um Sozialmissbrauch und Schwarzarbeit zu verhindern, wäre es nach
Meinung von Koza sinnvoller, müssten Dienstgeber von geringfügig
Beschäftigten vorab die Lage der Arbeitszeit melden. Vorstellen kann
er sich außerdem ein kurzes Zuverdienstverbot in den ersten 100 Tagen
des Bezugs von Arbeitslosengeld – mit verschiedenen Ausnahmen etwa
für Lehrtätigkeit, Künstler:innen oder Schuldner:innen -, wobei
Bezieher:innen niedriger Leistungen in diesem Zeitraum eine
Kompensation in Form höherer Zuschläge (maximal 85 % Arbeitslosengeld
für Personen mit Anspruch auf Familienzuschlag, maximal 70 % ohne
Anspruch auf Familienzuschlag) erhalten sollten. Schließlich
kritisierte Koza das Vorhaben, den Nachtschwerarbeitsbeitrag auch in
den Jahren 2025 und 2026 nicht anzupassen.

Schwarz begrüßt Erhöhung von Glücksspielabgaben

Als positive Punkte im Budgetbegleitgesetz wertete Grünen-
Budgetsprecher Jakob Schwarz die Erhöhung der Glücksspielabgaben, die
neuen Bestimmungen für den Energiekrisenbeitrag im Bereich der
fossilen Energieträger sowie die Umsatzsteuerbefreiung für
Frauenhygieneartikel und Verhütungsmittel. Auch der neuen
Umwidmungsabgabe können die Grünen etwas abgewinnen, wobei Nina
Tomaselli eine gewissen Schieflage sieht. Für sie ist es nicht
nachvollziehbar, dass beim Verkauf umgewidmeter Grundstücke die
Steuerbelastung durch den vorgesehenen Deckel prozentuell niedriger
ausfällt, je höher der Gewinn ist.

Zur Sprache brachte Schwarz auch die vorgesehenen Änderungen im
Erwachsenenschutzrecht, die ihm zufolge „überfallsartig“ in das
Budgetbegleitgesetz eingebaut und auch nicht vorab breit mit den
Betroffenen diskutiert wurden. Überdies vermisst er Maßnahmen zur
Unterstützung der Industrie.

Was die Gemeindehilfspakete betrifft, bedauerte Elisabeth Götze (
Grüne), dass nunmehr keine Auflagen für die Gemeinden mehr vorgesehen
seien. Ihrer Meinung nach wäre es sinnvoll gewesen, die
ursprünglichen Zweckwidmungen – etwa für Klimaschutzinvestitionen
oder Kindergärten – beizubehalten. Außerdem erwartet sie, dass die
steuerfreie Mitarbeiterprämie zu einem guten Teil Besserverdienenden
zugutekommen und es zahlreiche „Mitnahmeeffekte“ geben wird.

Auch mit dem vorgesehenen „Klimacheck“ von Gesetzesvorhaben
zeigten sich die Grünen unzufrieden. Weder handle es sich um einen
unabhängigen Check, noch gebe es irgendwelche Konsequenzen, beklagte
Lukas Hammer. Er machte zudem darauf aufmerksam, dass regulatorische
Maßnahmen im Umweltbereich – als Alternative zu Förderungen – in der
Vergangenheit am politischen Willen von ÖVP und SPÖ gescheitert
seien.

Zur schon beschlossenen Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge
für Pensionist:innen hielt Koza fest, dass diese das Budget mit 700
Mio. Ꞓ belasten würden. Zum einen fallen ihm zufolge die
Lohnsteuereinnahmen dadurch um 200 Mio. Ꞓ niedriger aus, zum anderen
führe die Erhöhung auch zu höheren Ausgaben für die
Pensionsversicherung, da sie gesetzlich dazu verpflichtet sei, die
Krankenversicherungsbeiträge für Pensionist:innen durch „Hebesätze“
aufzustocken.

FPÖ hält erschwerten Zugang zur Korridorpension für sozial
ungerecht

Als „sozial ungerecht“ bewertete FPÖ-Abgeordneter Werner Herbert
den erschwerten Zugang zur Korridorpension. Menschen, die ihre Leben
lang gearbeitet hätten, müssten nun am Ende ihres Arbeitszyklus noch
einmal länger arbeiten, kritisierte er. Für ihn ist außerdem
fraglich, ob die Betroffenen dazu gesundheitlich in der Lage sein
werden. Wenn ältere Menschen länger im Arbeitsprozess bleiben, würden
sie außerdem indirekt die Aufnahme von jungen Menschen behindern, was
zum Anstieg der Arbeitslosigkeit führen könnte, gab Herbert zu
bedenken. Angesichts der „prekären Personalsituation“ in vielen
Bereichen des öffentlichen Dienstes hält der FPÖ-Abgeordnete außerdem
nichts davon, jede dritte Planstelle nicht mehr nachzubesetzen. Auch
die mehrfachen EuGH-Urteile zum Thema Vorrückungsstichtag wurden von
ihm angesprochen.

Bürokratische Erleichterungen bei der Belegspflicht vermisst
Hubert Fuchs (FPÖ) im Budgetbegleitgesetz. Seiner Meinung nach hätte
es für die Basispauschalierung außerdem eine einfachere Lösung
gegeben. Auch der Umwidmungszuschlag bei Grundstücksverkäufen erzeugt
seiner Meinung nach viel Bürokratie. Zudem ortet er eine doppelte
Besteuerung. FPÖ-Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak kann sich
vorstellen, für neu zugezogene Personen zunächst nur eine
gesundheitliche Basisversorgung vorzusehen, wobei er insbesondere
Leistungen für mitversicherte Personen hinterfragte.

ÖVP begrüßt NoVA-Befreiung von Kasten- und Pritschenwägen

Von Seiten der Regierungsparteien verteidigte Andreas
Ottenschläger (ÖVP) die Wiedereinführung der NoVA-Befreiung für zur
Güterbeförderung genutzte Kraftfahrzeuge. Es gehe um „Handwerker-
Fahrzeuge“ und nicht um „Spaßfahrzeuge“, betonte er. Im Prinzip sei
das Auto in diesen Fällen ein „Arbeitsgerät“.

Was die Industrie betrifft, wären Ottenschläger zufolge raschere
und einfachere Verfahren wichtig. Das würde nicht nur Kosten senken,
sondern auch Investitionen beschleunigen. Allgemein ortet er ein
fraktionsübergreifendes Ziel aller Parteien: einen ausgeglichenen
Haushalt in Österreich zu erreichen.

ÖVP-Abgeordneter Georg Strasser bedankte sich bei
Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig für die gute
Zusammenarbeit in Zusammenhang mit dem Ausbruch der Maul- und
Klauenseuche in Ungarn und der Slowakei. Es sei gelungen, Tierleid in
Österreich zu verhindern und enormen wirtschaftlichen Schaden
hintanzuhalten.

SPÖ: Alle „Offensivmaßnahmen“ sind gegenfinanziert

SPÖ-Budgetsprecher Kai Jan Krainer hob hervor, dass alle von der
Regierung vorgesehenen „Offensivmaßnahmen“ gegenfinanziert seien. Das
sei in den vergangenen Jahren anders gewesen. So habe „Schwarz-Grün“
mit der jährlichen Valorisierung der Familienleistungen einen
ungedeckten Scheck ausgestellt, „der jetzt platzt“. Dass dieser nun
nicht eingelöst werden könne, sei den Ausstellern anzukreiden. Zudem
machte Krainer die „verfehlte Inflationspolitik“ unter der
Vorgängerregierung für die nunmehrige Budgetmisere mitverantwortlich.

Erfreut über die Finanzzuweisungen an die Gemeinden äußerte sich
SPÖ-Abgeordnete Karin Greiner. Durch den Wegfall der
Kofinanzierungspflicht könnten nun auch finanzschwache Gemeinden auf
die Mittel zugreifen, betonte sie. Auch weitere Auflagen hält sie für
entbehrlich: Die Gemeinden wüssten selber, wo sie investieren
müssten. Was die Förderungen für klimafreundliche Heizungen betrifft,
kritisierte Greiner, dass durch die großzügigen Unterstützungen auch
neueste Heizungsanlagen ausgetauscht worden seien.

NEOS: Es braucht Maßnahmen zur Absicherung des Pensionssystems

Der Kritik von FPÖ-Abgeordnetem Herbert am erschwerten Zugang zur
Korridorpension konnte Markus Hofer (NEOS) nichts abgewinnen. Es
brauche Maßnahmen, um das Pensionssystem abzusichern, mahnte er.
Zudem werde es wieder ein Problem mit qualifizierten Arbeitskräften
geben, wenn das Wachstum anspringe. Wichtig ist ihm, zeitgerecht zu
evaluieren, ob die gesetzten Maßnahmen wirken. Die Fertigstellung der
Industriestrategie stellte Hofer für Ende dieses Jahres in Aussicht.

Was den Enerergiekrisenbeitrag-Strom betrifft, äußerte Karin
Doppelbauer (NEOS) ein gewisses Verständnis für die Kritik der
Grünen. „Wir haben es uns nicht leicht gemacht und auch mit der
Branche viel diskutiert“, sagte sie. Da man sich aber auf einen
Beitrag der betreffenden Unternehmen zur Budgetkonsolidierung von 200
Mio. Ꞓ pro Jahr verständigt habe, habe es einen Kompromiss gebraucht.

Schmidt begrüßt Fortführung von ORF Sport+

In Beantwortung der Fragen verteidigte Staatssekretärin Michaela
Schmidt unter anderem die vorgesehenen Änderungen im
Erwachsenenschutzrecht. Diese seien notwendig, weil es einen Mangel
an geeigneten Vertretungspersonen für Erwachsene gebe, die keine
Angehörigen haben, sagte sie. Aufgrund der Budgetknappheit sei es
auch nicht möglich, Erwachsenenschutz-Vereinen mehr Budgetmittel zur
Verfügung zu stellen. In ihrer Funktion als Sport-Staatssekretärin
zeigte sich Schmidt darüber erfreut, dass es trotz Sparmaßnahmen
gelungen sei, den ORF-Spartensender Sport+ vorläufig bis 2029 zu
erhalten.

Korridorpension: Königsberger-Ludwig sieht verträgliche Anhebung

Zum Thema Pensionen merkte Staatssekretärin Ulrike Königsberger-
Ludwig an, der SPÖ sei es wichtig, das solidarische Pensionssystem
aufrecht zu erhalten. In der Regierung habe man sich „committet“, das
gesetzliche Pensionsantrittsalter beizubehalten und das faktische
anzuheben. Beim erschwerten Zugang zur Korridorpension sieht sie eine
„verträgliche“ Anhebung in Etappen. Wenn Menschen länger im
Arbeitsprozess bleiben, hätten sie zudem aufgrund geringerer
Abschläge auch höhere Pensionen. Laut Königsberger-Ludwig treten 75,2
% der Männer und 73,8 % der Frauen die Pension aus dem Erwerbsleben
an, lediglich rund 15 % seien vor dem Pensionsantritt arbeitslos. Was
Zuverdienstmöglichkeiten neben dem Bezug von Arbeitslosengeld
betrifft, sagte die Staatssekretärin Abgeordnetem Koza zu, sich die
Situation von Künsterler:innen noch einmal anzuschauen.

In Richtung FPÖ-Abgeordnetem Kaniak führte Königsberger-Ludwig
aus, die Regierung habe nicht vor, Menschen von Gesundheitsleistungen
auszuschließen. Würde man bei den Leistungen darauf abstellen,
wieviel jemand zuvor in das System eingezahlt habe, müsste man zum
Beispiel auch die Leistungen für Lehrlinge beschränken. In Bezug auf
die Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche lobte Königsberger-Ludwig
die gute Zusammenarbeit in den Krisenstäben und mit den
Nachbarländern.

Bildungsminister Christoph Wiederkehr wies auf eine Frage von FPÖ
-Abgeordnetem Werner Herbert darauf hin, dass es in höheren Schulen
schon lange eine Unterstützung der Direktion durch
Klassenlehrer:innen in pädagogisch-administrativen Angelegenheiten
gebe. In Pflichtschulen werde das Projekt nun „redimensioniert“. Es
sei wichtig, dass die pädagogisch-administrative Unterstützung nicht
zu Fehlstunden in der Klasse führe.

Finanzminister Markus Marterbauer unterstrich, dass die
Finanzzuweisungen an die Gemeinden für Investitionen verwendet werden
müssten und nicht für laufende Ausgaben verwendet werden dürften. Er
vertraue den Gemeinden, dass „sie wissen, was sie tun“. Zudem gebe es
Berichtspflichten. Bei den Umweltförderungen werde vor allem auch
dort gekürzt, wo Gelder nicht abgeholt worden seien. Dass die kurze
Begutachtungsfrist die Qualität des Gesetzespakets beeinträchtigt
hat, glaubt der Minister nicht. Bei der Mitarbeiterprämien hält er
„Mitnahmeeffekte“ für möglich und kündigte eine Evaluierung an.

Totschnig: Nationaler Klima- und Energieplan gilt nach wie vor

Landwirtschaftsminister Norbert Totschinig bekräftigte, dass der
in Brüssel liegende Nationale Klima- und Energieplan nach wie vor
gelte. Für den Heizungstausch und thermische Sanierungen werden ihm
zufolge in den Jahren 2026 bis 2030 jeweils 360 Mio. Ꞓ pro Jahr zur
Verfügung gestellt. Totschnig hält es in diesem Zusammenhang für
wichtig, dass es eine kontinuierliche Förderung gibt: Das sei auch im
Sinne der Handwerksbetriebe, die Planungssicherheit bräuchten. Zudem
würden „Überbuchungen“ zu Preisanstiegen führen.

Zu Fragen des öffentlichen Dienstes und zum Parteiengesetz nahm
Staatssekretär Alexander Pröll Stellung. Ihm zufolge ist
sichergestellt, dass trotz Einsparungen in den Ministerien die
Personaloffensive in den Bereichen Bildung und Sicherheit fortgeführt
werden könne. Auch insgesamt hätten die Ressorts Spielräume.
Gegenüber den Grünen verteidigte Pröll das größere

Meldeintervall bei Parteispenden: Gerade für Ortsparteien hätte
die derzeit geltende vierteljährliche Meldepflicht einen großen
bürokratischen Aufwand bedeutet. (Schluss Budgetausschuss) gs