Tiroler Gastronom hinterzog über Onlineplattform 230.000 Euro Steuern

Wien (OTS) – Die verpflichtende Übermittlung von Umsatzdaten durch
Online-
Plattformen an die Finanzverwaltung trägt maßgeblich zur
Sicherstellung der Steuerehrlichkeit bei. Ein aktueller Fall zeigt
deutlich, dass Steuerhinterziehung auch bei digitalen Leistungen
konsequent aufgedeckt wird.

Seit dem 1. Jänner 2020 sind Plattformbetreiber, die den Verkauf
von Waren und Dienstleistungen an Kundinnen und Kunden in Österreich
ermöglichen, verpflichtet, detaillierte Informationen zu den
erzielten Umsätzen aufzuzeichnen und an die Finanzverwaltung zu
melden. Dazu gehören unter anderem die Identität des Verkäufers,
seine Bankverbindung, die Höhe der Umsätze sowie eine Beschreibung
der gehandelten Waren. Diese Aufzeichnungen werden zur Überprüfung
der ordnungsgemäßen Versteuerung an das Finanzamt Österreich
übermittelt.

Ein Tiroler Gastronomiebetreiber missachtete diese gesetzlichen
Vorgaben. Der 40-Jährige hatte die Umsätze aus Bestellungen von
Kunden über Online-Plattformen für Speisen und Getränke nicht
angegeben.

Dank der übermittelten Plattformdaten konnte das Finanzamt
Österreich die Unregelmäßigkeiten identifizieren und eine
Betriebsprüfung veranlassen.

Unter dem Druck des Wissens um das Vorhandensein der Daten
erstattete der Unternehmer vor Prüfungsbeginn Selbstanzeige.

Der Abgleich der Plattformdaten mit den Steuererklärungen des
Unternehmers ergab, dass er diese Umsätze verschwiegen und so 230.000
Euro Steuern hinterzogen hatte.

„Wer betrügt, schadet nicht nur dem Staat, sondern allen
ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern. Ich gratuliere den
Kolleginnen und Kollegen vom Finanzamt Österreich zu diesem wichtigen
Erfolg. Steuerbetrug ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Angriff
auf unser Gemeinwesen. Niemand darf sich aus Steuerpflichten
davonstehlen. Das ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern
stärkt auch die Steuermoral und die breite Akzeptanz der steuerlichen
Verpflichtungen“, sagt Finanzminister Markus Marterbauer.

Aufgrund finanzstrafrechtlicher Bestimmungen wurden die
hinterzogenen und nachzuzahlenden Steuern um 20 % erhöht, inklusive
Säumniszuschläge und Zinsen wurden dem Unternehmer rund 286.000 Euro
vorgeschrieben.