FPÖ – Stefan warnt vor demokratiepolitischem Rückschritt durch Bundesstaatsanwalt

Wien (OTS) – „Aus unserer Sicht kann das bestehende funktionierende
System
beibehalten werden und daher braucht es auch keine
Bundesstaatsanwaltschaft. In Wahrheit will diese schwarz-rot-pinke
Regierung eine politisch besetzte Weisungsspitze etablieren, die im
Gegensatz zum Minister keinerlei politische Verantwortung tragen
muss. Das wäre nämlich ein demokratiepolitischer Rückschritt mit
einer Entmachtung der parlamentarischen Kontrolle bei gleichzeitiger
Zementierung parteipolitischen Einflusses“, so FPÖ-Justizsprecher
NAbg. Mag. Harald Stefan zu den Aussagen von SPÖ-Justizministerin
Sporrer im Ö1-„Journal zu Gast“.

„Es soll zudem, wie das die Justizministerin auch heute
bestätigte, ein Dreiersenat werden. Bei der aktuellen
Regierungskonstellation, die bekanntlich aus drei Parteien besteht,
kann man sich dann schon ungefähr ausrechnen, wie die Besetzung
aussehen wird“, erklärte Stefan und weiter: „Ein Staatsanwalt hat die
Interessen des Staats und der Strafrechtspflege zu verfolgen und er
ist im Unterschied zum Richter eben weisungsgebunden. Die
Weisungsspitze der Staatsanwaltschaft muss beim Justizminister
angesiedelt sein. Nur dann ist er nämlich dem Parlament gegenüber zur
Rechenschaft verpflichtet und nur dann kann der Minister auch zur
Verantwortung gezogen werden. Aber vielleicht ist die versuchte
Flucht vor der Verantwortung und der Kontrolle durch das Parlament
der Grund dafür, warum ÖVP, SPÖ und NEOS das Projekt
‚Bundesstaatsanwalt‘ unbedingt wiederbeleben möchten.“

Der FPÖ-Justizsprecher übte auch Kritik daran, dass sich
Ministerin Sporrer nach wie vor gegen eine Herabsetzung der
Strafmündigkeit auf zwölf Jahre ausspricht: „Wenn unter 14-Jährige in
der Lage sind, einen Raub zu begehen oder sogar eine Vergewaltigung
zu verüben, dann müssen sie auch in der Lage sein, für ihr Handeln
Verantwortung zu übernehmen. Eine Gesellschaft muss in der Lage sein,
entsprechend zu reagieren, wenn derart schwere Straftaten von so
jungen Menschen begangen werden – und sie muss auch die Möglichkeit
haben, Zwangsmaßnahmen ergreifen zu können.“