Wien (PK) – Vergangene Woche hat die Regierung dem Nationalrat das
Doppelbudget
2025/26 samt budgetbegleitender Gesetze vorgelegt. EinTeil dieser
Begleitmaßnahmen soll bereits diese Woche beschlossen werden. Bei der
Nationalratssitzung am 22. Mai werden die Abgeordneten unter anderem
über Gebührenerhöhungen für Reisepässe, Führerscheine und andere
Dokumente sowie über die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge
von Pensionist:innen von 5,1 % auf 6 % beraten. Auch Stiftungen
sollen stärker als bisher zur Kasse gebeten werden. Im Gegenzug ist
eine Anhebung der maximalen Negativsteuer für Pensionist:innen auf
710 Ꞓ und ein vorübergehendes Einfrieren der Rezeptgebühr geplant.
Die kostenlosen COVID-19-Impfungen bei niedergelassenen Ärzt:innen
werden voraussichtlich um zwei Jahre – bis Ende März 2027 –
verlängert.
Darüber hinaus werden sich die Abgeordneten in der Sitzung mit
dem Bericht der Volksanwaltschaft über das Jahr 2024 befassen und die
neuen Volksanwält:innen für die nächste sechsjährige Funktionsperiode
ab Juli 2025 wählen.
Aktuelle Stunde
Die Sitzung beginnt um 9.00 Uhr mit einer Aktuellen Stunde zum
Thema Integration. „Wer bei uns bleiben will, muss ein Teil unserer
Gesellschaft werden: Fokus auf Deutscherwerb, Arbeit und den
konsequenten Schutz unserer Werte“ lautet der von der ÖVP gewählte
Titel im Wortlaut.
Tätigkeitsbericht der Volksanwaltschaft für 2024
An der Spitze der Tagesordnung steht der Tätigkeitsbericht der
Volksanwaltschaft für das Jahr 2024. Fast 24.000 Beschwerden gingen
demnach im vergangenen Jahr bei der Volksanwaltschaft ein, was einem
leichten Plus gegenüber 2023 entspricht. 16.458 davon betrafen die
öffentliche Verwaltung und fielen damit in die Zuständigkeit der drei
Volksanwält:innen. Von den knapp 11.000 eingeleiteten Prüfverfahren
bezogen sich 7.386 auf die Bundesverwaltung, der Rest auf Länder und
Gemeiden. Dazu kommen 77 amtswegige Prüfverfahren wegen eines von der
Volksanwaltschaft selbst vermuteten Missstands. Bei den
abgeschlossenen 12.109 Prüfungen stellte die Volksanwaltschaft in
knapp einem Fünftel der Fälle (19,6 %) – konkret 2.368 – ein
Fehlverhalten der Behörde fest.
Als Hauptursache für die Missstände sehen die drei
Volksanwält:innen Bernhard Achitz, Gabriela Schwarz und Elisabeth
Schwetz nach wie vor Ressourcenmängel. Die anhaltenden Krisen der
letzten Jahre hätten den Informations- und Unterstützungsbedarf der
Menschen erhöht, gleichzeitig würden sich personelle und finanzielle
Engpässe im Gesundheits- und Pflegebereich, in der Justiz oder bei
der Polizei verschärfen, halten sie fest. Das wirke sich auf die
Qualität der erbrachten Leistungen aus. Auch bei der Überprüfung der
Einhaltung von Menschenrechten in Einrichtungen wie Justizanstalten,
Psychiatrien oder Pflegeeinrichtungen hat sich Ressourcenmangel laut
Volksanwaltschaft als zentraler Risikofaktor erwiesen. Bei 67 % der
458 in diesem Bereich durchgeführten Kontrollen wurden Defizite
festgestellt.
Im Ausschuss für Menschenrechte und Volksanwaltschaft wurde der
Bericht einstimmig zur Kenntnis genommen.
Wahl der Volksanwält:innen
Nachdem die aktuelle Funktionsperiode der Volksanwält:innen mit
30. Juni 2025 ausläuft, hat der Hauptausschuss des Nationalrats dem
Plenum einen Gesamtvorschlag für die Wahl des neuen Kollegiums
unterbreitet. Demnach sollen zwei der bisherigen Volksanwält:innen
das Amt auch in den kommenden sechs Jahre ausüben, nämlich Bernhard
Achitz, der von der SPÖ nominiert worden war, und Gabriela Schwarz,
nominiert von der ÖVP. An die Stelle von Volksanwältin Elisabeth
Schwetz soll der von der FPÖ nominierte Christoph Luisser treten. Er
ist derzeit noch freiheitlicher Landesrat in Niederösterreich.
Gemäß der Bundesverfassung obliegt es den drei mandatsstärksten
Parteien im Nationalrat, ein Mitglied der Volksanwaltschaft zu
nominieren. Die Wahl erfolgt en bloc mit einfacher Mehrheit. Eine
einmalige Wiederwahl ist möglich. Im Hauptausschuss stimmten ÖVP,
SPÖ, NEOS und FPÖ für den vorliegenden Wahlvorschlag. Die Grünen
sprachen sich für eine Neuregelung des Bestellmodus bzw. für ein
Hearing aus (siehe dazu auch den letzten Punkt der Tagesordnung).
Weitere Sparmaßnahmen zur Budgetsanierung
Erste Maßnahmen zur Budgetkonsolidierung hat der Nationalrat
bereits im März beschlossen, also noch vor den Verhandlungen über das
Doppelbudget 2025/26. SPÖ, ÖVP und NEOS hatten sich damals unter
anderem auf eine Erhöhung der Bankenabgabe und ein vorübergehendes
Aus für die Bildungskarenz verständigt. Nun sollen mit dem
Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 Teil II weitere Sparmaßnahmen
folgen. 760 Mio. Ꞓ – bei gleichzeitigen Entlastungen von 20 Mio. Ꞓ –
will die Regierung damit für den Bundeshaushalt lukrieren. Auch diese
Sammelnovelle ist allerdings nur ein Vorbote für ein noch viel
umfangreicheres Sparpaket, das dann – unter dem Titel
Budgetbegleitgesetz 2025 – im Juni gleichzeitig mit dem Doppelbudget
2025/26 verabschiedet werden soll.
Im Vordergrund des zweiten Budgetsanierungsmaßnahmengesetzes
stehen die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge für
Pensionist:innen von 5,1 % auf 6 % ab Juni 2025 bzw. Jänner 2026
sowie eine deutliche Anhebung dutzender Bundes- und Konsulargebühren.
So soll ein Reisepass ab Juli 112 Ꞓ statt 75,90 Ꞓ kosten, für einen
Führerschein werden 90 Ꞓ statt 60,50 Ꞓ auszulegen sein. Auch die
Kosten für die Staatsbürgerschaft und für Aufenthaltstitel sowie für
Eingaben bei den Höchstgerichten steigen. Begründet wird das mit der
seit Jahren nicht erfolgten Inflationsanpassung der Gebühren.
Zusätzliche Einnahmen erwartet sich die Regierung außerdem von einer
Anhebung der Zwischensteuer für Stiftungen und weiteren Maßnahmen in
diesem Bereich.
Zu den geplanten Entlastungsmaßnahmen gehören unter anderem die
Anhebung der maximalen Sozialversicherungs-Rückerstattung (
Negativsteuer) für Pensionist:innen von 637 Ꞓ auf 710 Ꞓ ab 2025 und
das vorübergehende Einfrieren der Rezeptgebühr im Jahr 2026. Zudem
sollen künftig auch Medikamente, die weniger als die Rezeptgebühr
kosten, in den Rezeptgebührendeckel eingerechnet und dieser in den
Jahren 2027 bis 2030 schrittweise von 2 % des Jahresnettoeinkommens
auf 1,5 % gesenkt werden. Darüber hinaus sieht das Gesetzespaket eine
Verlängerung der kostenlosen COVID-19-Impfung in Ordinationen um zwei
Jahre – bis Ende März 2027 -, geänderte Vorgaben für das
Arbeitsmarktservice (AMS) in Bezug auf die Arbeitsmarktrücklage und
auf Datenaufbewahrungen sowie eine Gesetzesreparatur für den Bereich
der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und
Bergbau (BVAEB) vor.
Im Budgetausschuss hat das Gesetzespaket die Zustimmung von ÖVP,
SPÖ und NEOS erhalten. Die Grünen forderten unter anderem eine
raschere Senkung des Rezeptgebührendeckels, konnten sich mit einem
Abänderungsantrag aber nicht durchsetzen. Kritik an den Sparmaßnahmen
kam dort auch von der FPÖ: Die Erhöhung der
Krankenversicherungsbeiträge für Pensionist:innen belaste eine
Personengruppe vermehrt, bemängelte sie. Laut SPÖ sollen im Plenum in
einzelnen Bereichen noch Adaptierungen vorgenommen werden.
Formale Änderungen im Kraftfahrgesetz und im Arbeitszeitgesetz
Um eine neue EU-Richtlinie korrekt umzusetzen, haben ÖVP, SPÖ und
NEOS eine Änderung des Kraftfahrgesetzes, des Arbeitszeitgesetzes und
des Arbeitsruhegesetzes beantragt. Dabei geht es um Lenk- und
Ruhezeiten im Güterkraftverkehr sowie die Verwendung von
Fahrtenschreibern. Zwar gelten die einschlägigen EU-Vorgaben bereits
seit längerem auch in Österreich, allerdings sind entsprechende
Zitatanpassungen noch ausständig. Das soll nun nachgeholt werden.
Hintergrund dafür ist ein von der EU-Kommission eingeleitetes
Vertragsverletzungsverfahren. Außerdem wollen die Regierungsparteien
im Arbeitsruhegesetz eine neue EU-Lenkzeitenverordnung in Bezug auf
Lenkzeiten für Reisebusse nachvollziehen und redaktionelle Versehen
im Bereich der Lenkzeiten-Regelungen beseitigen.
Im Verkehrsausschuss wurde der Antrag einstimmig angenommen,
wobei die ÖVP auf die Bedeutung EU-weit einheitlicher Regelungen zur
Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs im Güterverkehr und zur
Vermeidung von Sozialdumping verwies.
Neuer Bestellmodus für Volksanwält:innen
Beim letzten Punkt der Tagesordnung wird es dann wieder um die
Volksanwaltschaft gehen. Die Grünen wollen mit einer
Verfassungsnovelle den Bestellmodus für die drei Volksanwält:innen
ändern. Ihrer Ansicht nach ist es nicht mehr zeitgemäß, dass die drei
mandatsstärksten Parteien im Nationalrat jeweils ein Mitglied der
Volkanwaltschaft nominieren dürfen, zumal die Volksanwaltschaft seit
2011 auch das Mandat einer Nationalen Menschenrechtsorganisation
habe. Sie drängen daher auf ein transparentes Auswahlverfahren
inklusive einer öffentlichen Ausschreibung und eines öffentlichen
Hearings im Hauptausschuss des Nationalrats, um die Unabhängigkeit
der Volksanwaltschaft zu stärken. Gleichzeitig soll das Erfordernis
einer Zweidrittelmehrheit bei der Wahl im Nationalrat ein
Mitspracherecht der Opposition sicherstellen.
Eine Abstimmung über den Gesetzesantrag ist nicht vorgesehen:
Nach der Ersten Lesung wird er dem Ausschuss für Menschenrechte und
Volksanwaltschaft zur weiteren Beratung zugewiesen, wobei ein
gleicher Antrag auch im Verfassungsausschuss liegt. (Schluss) gs/mbu
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können
auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand
in der Mediathek des Parlaments verfügbar.