PVA verweigert Handprothese – Volksanwalt Achitz: „Paradebeispiel für schlechte Verwaltung“

Wien (OTS) – Michael G. fehlt die rechte Hand, seit er 15 Jahre alt
ist. Er hat
zwar eine Prothese, aber ohne Funktionen – eine „Schmuckhand“, wie er
sagt. Damit der heute 57-Jährige besser arbeiten kann, und weil er
seinen Job bis zur Pension behalten will, hat er eine myoelektrische
Unterarmprothese mit Greiffunktion beantragt. Die PVA hat ihn die
Prothese zwei Wochen lang in einem Reha-Zentrum testen lassen – nur
um ihm dann mitzuteilen, dass er die Prothese gar nicht brauchen
würde – Antrag abgelehnt! Für Volksanwalt Bernhard Achitz ist das
nicht nachvollziehbar: „Michael G. braucht die Prothese für seinen
Beruf, deswegen muss sie die PVA bewilligen. Immer wird gefordert,
dass die Menschen länger erwerbstätig bleiben, aber wenn es darauf
ankommt, legt die Sozialversicherung Hürden in den Weg.“

Michael G. beantragte vor einem Jahr eine myoelektrische
Unterarmprothese mit Greiffunktion bei der
Pensionsversicherungsanstalt. Im Sommer absolvierte er eine
zweiwöchige Prothesen-Austestung im Rehabilitationszentrum Bad
Häring, die erfolgreich verlief. Dennoch wurde der Antrag im Dezember
überraschend abgelehnt. G. ist bei einer Handelsfirma tätig und
benötigt die Prothese auch zur Ausübung seines Berufs, etwa zur
Bedienung von Computertasten, beim Umblättern von Prospekten oder bei
Produktpräsentationen.

Problem wird innerhalb der Sozialversicherung hin- und
hergeschoben

Achitz kritisiert die Ablehnung nicht nur inhaltlich, auch der
Ablauf ist ein „Paradebeispiel für schlechte Verwaltung“. G. hatte
zuerst einen Antrag an die ÖGK gestellt, dort ist er sehr lang
liegengeblieben, bis er schließlich an die PVA weitergeleitet wurde,
und auch die hat sich viel Zeit für die Bearbeitung gelassen. „Man
schiebt das Problem innerhalb der Verwaltung hin und her“, so Achitz
in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ am 17. Mai: „Die
Sozialversicherungsträger sollen sich untereinander oder in ihrem
Dachverband ausmachen, wer zuständig ist, ohne dass der Betroffene
etwas davon merkt. Aber klar ist, die Sozialversicherung hat die
Prothese zu finanzieren.“

UN-Behindertenrechtskonvention: Recht auf Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben

Im Fall von Michael G. muss die Sozialversicherung die Prothese
finanzieren, weil er sie braucht, um länger im Beruf zu bleiben und
eine höherwertige Tätigkeit auszuüben. Aus Sicht der UN-
Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wäre aber ohnehin egal, ob er
die Prothese beruflich oder privat braucht. „Die UN-BRK verlangt,
dass Menschen mit Behinderung die volle Teilhabe am Alltag und am
gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird.“ Michael G. hat die
Ablehnung jedenfalls auch psychisch hart getroffen, nachdem man ihm
in der zweiwöchigen Testphase sozusagen die Karotte vor die Nase
gehalten hatte. Er will auf die Prothese nicht mehr verzichten, denn
„da wird man wieder zum vollwertigen Menschen.“

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