Wien (OTS) – „Ein Spruch des Verfassungsgerichtshofes machte eine
Novelle des
Tierschutzgesetzes notwendig, um unseren Landwirten Rechtssicherheit
für den weiteren Betrieb zu gewährleisten, denn damit wurde die
Übergangsfrist für das Verbot von Vollspaltenbuchten auf das Jahr
2034 festgelegt“, so heute die freiheitliche Tierschutzsprecherin
NAbg. Irene Eisenhut in ihrem Debattenbeitrag.
Es sei wichtig, das nötige Augenmaß zum Erhalt der
österreichischen Landwirtschaft nicht zu verlieren, denn zu kurze
Fristen würden das Bauernsterben weiter vorantreiben. „Es darf nicht
sein, dass gerade die Schweinehaltung und -produktion ins Ausland
verlagert wird, in dem es nicht solche Standards wie in Österreich
gibt und die Tiere meist unter grausamen Bedingungen mittels
Lebendtiertransporten verbracht werden“, betonte Eisenhut.
„Diese Novelle hilft sowohl den Lebensbedingungen der Tiere als
auch den Bauern, deshalb werden wir diesem Antrag zustimmen“, so die
freiheitliche Tierschutzsprecherin.