In den heißen Sommermonaten wird die Kühlung von Wohnungen in Wien zu einer wachsenden Herausforderung. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, fördert die Stadt Wien die Installation von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Überwärmung von Wohnungen im mehrgeschossigen Wohnbau zu verhindern. Bereits seit 2020 unterstützt die Stadt Wien solche Projekte, und die Resonanz ist beeindruckend: Über 18.000 Förderanträge wurden bisher genehmigt, was zu Auszahlungen von mehr als 20 Millionen Euro geführt hat.
Effektive Maßnahme für mehr Lebensqualität
Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál hebt die Bedeutung dieser Förderung hervor: ‚Die Wohnqualität in den eigenen vier Wänden auch während der häufiger gewordenen Hitzephasen sicherzustellen, beschäftigt viele Wienerinnen und Wiener. Deshalb fördert die Stadt Wien gezielt die Nachrüstung mit Rollläden, Jalousien und Fassadenmarkisen.‘ Diese Einrichtungen tragen dazu bei, ein angenehmes Raumklima zu bewahren und gleichzeitig Energie zu sparen.
Förderung ohne Altersbeschränkung für Gebäude
Mit der neuen Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung 2024 entfällt die bisherige Altersgrenze für Gebäude, die für die Förderung in Frage kommen. Dadurch wird der Kreis der potenziellen Antragsteller erweitert und die Abwicklung der Förderungen erleichtert.
Bis zu 1.500 Euro Zuschuss pro Wohneinheit
Die Stadt Wien übernimmt 50 % der anfallenden Kosten für die Montage von Sonnenschutzeinrichtungen, allerdings maximal 1.500 Euro je Wohneinheit. Sollte der Einbau schrittweise erfolgen, kann die Förderung auch ein zweites Mal beantragt werden, sofern der Maximalbetrag noch nicht erreicht ist. Anspruchsberechtigt sind Eigentümer, Mieter und Nutzungsberechtigte von Wohnungen im mehrgeschossigen Wohnbau, die ihren Hauptwohnsitz in der Wohnung haben.
Antragsprozess und erforderliche Unterlagen
Um die Förderung zu beantragen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt und Unterlagen eingereicht werden. Dazu gehören:
- Ein Qualitätsnachweis (Datenblatt) des Herstellers bei Fassadenmarkisen
- Eine Rechnung, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als sechs Monate ist
- Die schriftliche Zustimmung des Hauseigentümers zur Montage bei Mietwohnungen
- Eine Bewilligung der Magistratsabteilung 19 innerhalb von Schutzzonen
Der Antrag kann bei der MA 50, Maria-Restituta-Platz 1, oder online eingereicht werden. Die Maßnahme ist nicht nur eine Antwort auf die klimatischen Herausforderungen, sondern auch ein wirtschaftlicher Schritt, da außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen eine energieeffiziente Alternative zu Klimaanlagen darstellen.