Gaál: Sonnenschutzförderung der Stadt Wien rechtzeitig beantragen

Wien (OTS) – Insbesondere in den zunehmend heißen Sommermonaten soll
die
Überwärmung von Wohnungen im mehrgeschossigen Wohnbau vermieden
werden. Deshalb fördert die Stadt Wien die nachträgliche Montage von
außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen wie z.B. Rollläden.
Gefördert werden 50 % der anfallenden Kosten mit maximal 1.500 Euro.
Bisher wurde die Unterstützung für Sonnenschutzmaßnahmen seit 2020
bereits über 18.000-mal in Anspruch genommen und Förderungen in Höhe
von über 20 Millionen Euro ausbezahlt.

„Die Wohnqualität in den eigenen vier Wänden auch während der
häufiger gewordenen Hitzephasen sicherzustellen, beschäftigt viele
Wienerinnen und Wiener. Deshalb fördert die Stadt Wien gezielt die
Nachrüstung mit Rollläden, Jalousien und Fassadenmarkisen als
effektive und nachhaltige Maßnahme für mehr Lebensqualität. Denn die
außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen helfen unmittelbar, ein
angenehmes und gesundes Raumklima zu erhalten und Energie zu sparen“,
betont Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál.

Wohnhaus muss nicht mehr alt sein

Förderbar sind außenliegende Rollläden und Lamellenbehänge bzw.
Jalousien sowie vertikale Fassadenmarkisen und Fensterläden. Durch
den Einsatz dieser Sonnenschutzeinrichtungen werden Innenräume
spürbar weniger aufgeheizt. Der Energiebedarf für eine etwaige
Raumkühlung kann effektiv verringert werden. Zudem ist außenliegender
Sonnenschutz auch wirtschaftlicher als Klimaanlagen, die im Betrieb
viel Energie verbrauchen und in der Anschaffung sehr teuer sind.

Seit Inkrafttreten der Sanierungs- und
Dekarbonisierungsverordnung 2024 gilt kein Mindestalter für das
Bestandsgebäude mehr. Hierdurch wurde nicht nur eine Erweiterung des
Kreises der Förderwerber*innen, sondern auch eine Vereinfachung der
Förderungsabwicklung erreicht.

Bis zu 1.500 Euro für alle Wohnungen im mehrgeschossigen Wohnbau

Gefördert werden 50 % der anfallenden Kosten, maximal 1.500 Euro
je Wohneinheit. Die Förderung kann auch ein zweites Mal in Anspruch
genommen werden, wenn der Einbau der Sonnenschutzeinrichtungen
schrittweise stattfindet, sofern der Maximalbetrag von 1.500 Euro je
Wohneinheit noch nicht erreicht wurde.

Antragsberechtigt sind alle Eigentümer*innen, Mieter*innen und
Nutzungsberechtigte einer Wohnung im mehrgeschossigen Wohnbau in
Wien, die ihren Hauptwohnsitz in der betreffenden Wohnung führen. Die
für die Förderung vorgelegte Rechnung der Sonnenschutzeinrichtung
darf nicht älter als maximal sechs Monate sein.

Bei Mietwohnungen muss die Zustimmung der Hauseigentümerin bzw.
des Hauseigentümers zur Montage vorliegen. Alle Rechnungen, die von
Montagefirmen gelegt werden, können zur Förderung herangezogen
werden. Reine Materialkosten mit Eigenleistungen können nicht in
Rechnung gestellt werden. Innerhalb von Schutzzonen muss eine
entsprechende Bewilligung vorliegen.

Erforderliche Unterlagen

Bei Fassadenmarkisen ein Qualitätsnachweis (Datenblatt) des
Herstellers

Rechnung, deren Datum zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht
länger als 6 Monate zurückliegt

Bei Mietwohnungen schriftliche Zustimmung der Hauseigentümerin
bzw. des Hauseigentümers zur Montage der Sonnenschutzeinrichtung

Innerhalb von Schutzzonen muss eine Bewilligung der
Magistratsabteilung 19 vorliegen. Diese erfolgt im Wege der MA 37 (
Baubewilligung oder Kenntnisnahme der Bauanzeige durch die MA 37)

Der Antrag ist bei der MA 50, 20., Maria-Restituta-Platz 1, 6.
Stock oder online unter folgendem Link
https://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-
wohnen/wohnbaufoerderung/foerderungsantraege/sonnenschutz.html zu
stellen.