Regierung erzielt Einigung: Neuregelung in der Schweinehaltung bringt mehr Tierwohl, Planungssicherheit und Versorgungssicherheit

Wien (OTS) – Nach mehrwöchigen Verhandlungen innerhalb der
Bundesregierung und im
engen Schulterschluss der Regierungsparteien konnte eine Einigung
über die Neuregelung für die Haltung von Schweinen auf
unstrukturierten Vollspaltenbuchten erzielt werden.

Mit der Einigung auf neue Übergangsfristen in der Schweinehaltung
gelingt der Bundesregierung ein wichtiger Schritt: Österreich bleibt
internationaler Vorreiter beim Tierwohl, bäuerliche Familienbetriebe
erhalten Planungssicherheit und die Versorgung mit regionalem
Schweinefleisch bleibt gesichert.

Der neue Kompromiss sieht vor, dass die Haltung auf
Vollspaltenböden mit 1. Juni 2034 ausläuft – sechs Jahre früher als
vorgesehen. Bis Ende 2026 wird das Forschungsprojekt IBeST+
abgeschlossen, um Tierwohlstandards auf wissenschaftlicher Basis
weiterzuentwickeln, Bäuerinnen und Bauern bei notwendigen
Umbaumaßnahmen zu unterstützen und Fördermaßnahmen
weiterzuentwickeln. Damit beginnen auch die Vorarbeiten für neue
Mindeststandards. Bereits ab 1. Juni 2029 treten erste Verbesserungen
in bestehenden Ställen in Kraft – darunter mehr Platz pro Tier und
verpflichtendes organisches Beschäftigungsmaterial. Damit wird die
Tierhaltung nachhaltig verbessert und zugleich Rechts- und
Planungssicherheit für die Landwirtschaft geschaffen. Das Ergebnis
ist ein breit getragener Kompromiss, der nächste Woche im Parlament
beschlossen wird und fristgerecht mit 1. Juni 2025 in Kraft treten
soll.

Die Bundesregierung zeigt damit: Tierwohl und Landwirtschaft sind
miteinander vereinbar – wenn gemeinsam, sachlich und mit Weitblick
verhandelt wird.

Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig „Tierschutz ist
dieser Bundesregierung ein zentrales Anliegen – und das kann nur in
enger Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft nachhaltig gelingen . Wir
haben eine Lösung erreicht, die das Wohl der Tiere spürbar verbessert
und gleichzeitig praktikable Rahmenbedingungen sowie Rechtssicherheit
für die Betriebe schafft. Ab 2027 wird auf wissenschaftlicher
Grundlage an einem neuen Mindeststandard gearbeitet, ab 2029 gibt es
erste Verbesserungen in bestehenden Ställen, und ab 2034 endet die
Haltung auf Vollspaltenböden – mit einer sachlich begründeten
Ausnahme für rund 170 Härtefälle. Wir reparieren das Gesetz, sorgen
für Verfassungsfestigkeit und schaffen damit eine tragfähige
Grundlage für den Tierschutz in Österreich – wissenschaftlich
fundiert, gesellschaftlich verantwortbar und politisch
zukunftsweisend. Ich bin sehr froh, dass uns das ohne große Aufregung
und im konstruktiven Miteinander gelungen ist. Mein Dank gilt allen,
die an diesem Ergebnis mitgewirkt haben.“

Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig: „Die Neuregelung ist
ein tragfähiger und verfassungskonformer Kompromiss. Damit
ermöglichen wir eine praxistaugliche Weiterentwicklung in der
Schweinehaltung, garantieren Versorgung mit regionalem
Schweinefleisch und ermöglichen umsetzbare Investitionen. Diese
Einigung sorgt dafür, dass es auch in Zukunft ausreichend Schnitzel
gibt – und zwar nicht von irgendwo her, sondern aus Österreich.“

„Ein neuer Stall kostet oft mehr als eine Million Euro – deshalb
braucht es klare Regeln und Verlässlichkeit. Wer Verantwortung für
einen Hof und Tiere übernimmt, braucht Planungs- und
Rechtssicherheit. Mit dieser Lösung schaffen wir endlich verlässliche
Rahmenbedingungen.“

„Die neuen Übergangsfristen sind ein realistischer Weg nach vorne
– in Richtung mehr Tierwohl. Tierwohl braucht Investitionen – und
Investitionen brauchen Rechtssicherheit. Mit dieser Lösung bringen
wir beides zusammen. Österreich bleibt beim Tierwohl an der Spitze –
jetzt mit einer praxistauglichen und verfassungskonformen Lösung.“

Landwirtschaftssprecher Abg. z. NR Georg Strasser: „Trotz großer
wirtschaftlicher Herausforderungen sind die Bäuerinnen und Bauern
bereit, Verantwortung zu übernehmen und ihre Betriebe
weiterzuentwickeln. Unsere Bäuerinnen und Bauern stellen sich neuen
Anforderungen – vorausgesetzt, es gibt verlässliche
Rahmenbedingungen. Die nun vorliegende Novellierung des
Tierschutzgesetzes war aufgrund eines Erkenntnisses des
Verfassungsgerichtshofs aus dem Jänner 2024 notwendig. Die
ausverhandelte Lösung schafft Planungssicherheit für die Betriebe und
ermöglicht eine Weiterentwicklung der Branche.“

„Gleichzeitig braucht es eine gesamtgesellschaftliche
Mitverantwortung: Wer mehr Tierwohl fordert, muss auch bereit sein,
heimisches Fleisch bewusst zu kaufen. Tierwohl darf keine
Einbahnstraße sein – es braucht Unterstützung entlang der gesamten
Wertschöpfungskette, vom Handel bis zu den Konsumenten. Nur wenn
Wertschätzung und Nachfrage zusammenkommen, kann echte
Weiterentwicklung gelingen.“

Die Neuregelung im Detail:

Beschluss im Parlament: Die Änderung des Tierschutzgesetzes wird
kommende Woche beschlossen und tritt fristgerecht am 1. Juni 2025 in
Kraft.

Verbot für Neubauten: Seit 1. Jänner 2023 sind Neu- und Umbauten
mit unstrukturierten Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereiche
verboten. Vorgeschrieben sind mehr Platz, strukturierte Buchten, eine
Klimatisierung und mehr Beschäftigungsmaterial.

Mit 1. Juni 2034 endet die Haltung auf Vollspaltenböden. Die
Betriebe haben damit 9 Jahre, um ihre Ställe umzustellen.

Für Betriebe, die zwischen Juni 2018 und Dezember 2022 in neue
Ställe investiert haben, gilt eine individuelle Übergangsfrist von 16
Jahren, je nach Zeitpunkt der Fertigstellung der baulichen Maßnahmen.
Für rund 170 Betriebe wurde somit eine sachlich begründete
Härtefallregelung geschaffen. Um diese in Anspruch zu nehmen, ist
eine Meldung bis zum Ende 2027 notwendig.

Stallbau 2022 → Nutzung bis 2038

Stallbau 2021 → Nutzung bis 2037

Stallbau 2020 → Nutzung bis 2036

Stallbau 2019 → Nutzung bis 2035

Stallbau Juni 2018 → Nutzung bis Juni 2034

z.B.: Bei Fertigstellung der baulichen Maßnahmen im Oktober 2019
gilt eine Übergangsfrist von 16 Jahren. Das bedeutet: Die
Übergangsfrist endet für diesen Betrieb im Oktober 2035.

Ab 1. Juni 2029 gelten bessere Standards und damit neue
Anforderungen (Gruppenhaltung NEU) hinsichtlich der Besatzdichte und
zusätzlichem organischen Beschäftigungsmaterial, wie Strohraufen oder
Hanfseile.

Bis Ende 2026 wird das Forschungsprojekt IBeST+ abgeschlossen, um
Tierwohlstandards auf wissenschaftlicher Basis langfristig
weiterzuentwickeln, Bäuerinnen und Bauern bei notwendigen
Umbaumaßnahmen zu unterstützen und Fördermaßnahmen
weiterzuentwickeln. 2027 folgt dann eine fachliche Begutachtung, ehe
die Vorarbeiten für neue Mindeststandards beginnen – samt
differenzierter, ausreichend langer Übergangsregelungen.

Förderung : Mit der Einigung schafft die Bundesregierung klare
Perspektiven für die Landwirtschaft. Die Umstellung ist
anspruchsvoll, aber die Bäuerinnen und Bauern werden mit gezielten
Förderungen unterstützt, um den Wandel zu stemmen. Die Umstellung
wird durch Investitionsförderungen im Rahmen der Gemeinsamen
Agrarpolitik unterstützt.

Tierwohl: Österreich gehört mit dieser gesetzlichen Regelung beim
Tierschutz zur internationalen Spitze. Die neue Einigung setzt genau
dort an und ermöglicht eine realistische, schrittweise
Weiterentwicklung der Branche.

Zwtl.: Fazit: Verlässlicher Rahmen für Betriebe und klare
Fortschritte beim Tierwohl

Ende der unstrukturierten Vollspaltenbucht mit Juni 2034

Erste Verbesserungen ab 2029 – mehr Platz und
Beschäftigungsmaterial

Härtefallregelung – individuelle Übergangsfrist für Ausnahmefälle

Verfassungs- und europarechtskonforme Lösung

Abschluss von IBeST+ bis Ende 2026, Weiterentwicklung von
Tierwohlstandards, Fördermaßnahmen für Bäuerinnen und Bauern, sowie
Vorarbeiten für neue Mindeststandards.

Rückfragehinweis:

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und
Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
Lisa Neuhauser, BA
Telefon: +43 1 71100 DW 606747
E-Mail: [email protected]
Website: https://www.bmluk.gv.at/