Wien (OTS) – „Das immer konkreter werdende Nachdenken der EU über
Zusatzgebühren
auf Warenlieferungen von Temu und Shein ist sehr zu begrüßen“, sagt
Martin Sonntag, Obmann des Bundesgremiums des Versand-, Internet- und
allgemeinen Handels der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Denn
derartige Gebühren seien ein sinnvoller Ansatz. „Wir freuen uns
daher, dass die Kommission unseren Forderungen folgt und endlich
gezielte Maßnahmen setzen will“, so Sonntag. Denn das derzeitige Zoll
– und Wareneinfuhrsystem der Europäischen Union bietet leider viele
Möglichkeiten zur gezielten Umgehung. „Chinesische Online-Plattformen
wie Temu fluten Europa mit Billigprodukten – und das großteils völlig
kostenlos; die Verlierer der Geschichte sind einheimische
Händler:innen, Konsument:innen, der Fiskus und die Umwelt“,
kritisiert Sonntag. Zusatzgebühren werden das Problem nicht vollends
lösen, sind jedoch ein erster, wichtiger Schritt und sollten
unbedingt noch 2025 eingeführt und eingehoben werden.
Das Bundesgremium des Versand-, Internet- und allgemeinen Handels
der WKÖ hatte bereits Ende 2023, als einer der Ersten in der EU, auf
das Thema aufmerksam gemacht und auf die Risiken im Zusammenhang mit
der Marktmacht der chinesischen Billiganbieter hingewiesen. Das Thema
ist komplex, und Lösungen bzw. Lösungsansätze dauern; umso wichtiger
ist es nun, diese Schritte rasch umzusetzen.
Nötig wäre Martin Sonntag zufolge, dass die eingehobenen
Zusatzgebühren zu einem Teil auch zweckgebunden der Förderung des
europäischen Handels zugutekommen, da dieser vorrangig der
Leidtragende der bisherigen Entwicklungen und Missstände war.
„Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Zusatzgebühren
dort eingehoben werden, wo sie notwendig sind, und nicht auf Umwegen
europäische und nationale Händlerinnen und Händler treffen“, sagt
Sonntag. Es sei daher sehr genau darauf zu achten, dass die Maßnahmen
schnell, effizient und zielgerichtet umgesetzt werden.
Eine Zusatzgebühr auf (Billig-)Lieferungen aus Drittstaaten mit
einem sehr geringen Warenwert wäre jedenfalls eine rasche und
effiziente Möglichkeit, einerseits die schier unendlichen Mengen an
Kleinstpaketen zu unterbinden und andererseits eine Art
Ausgleichszahlung für die schweren wirtschaftlichen und
umweltschädigenden Folgen dieser Lieferungen zu verlangen. (
PWK170/DFS)