Wir stellen uns gegen krude Forderungen der Grünen und kuriosen Abänderungsantrag

Wien (OTS) – In der Pressekonferenz vom 29.1.2026 wird ein angeblich
„ungerechter
Tauschhandel“ zwischen Bundesregierung und Gewerkschaft kritisiert.
Für die gewerkschaftliche Zusage, die Gehaltseinbußen für den
öffentlichen Dienst mitzutragen, seien bis zu 3500,00 Euro an
monatlichen Zulagen für Gewerkschaftsfunktionär:innen in den
Gesetzesbeschluss zur Dienstrechtsnovelle eingeflossen. Es sei
ungerecht, „dass die große Mehrheit draufzahlt, während es für ein
paar wenige ganz oben mehr gibt“. Deshalb werden die Grünen einen
Abänderungsantrag im Parlament stellen, um die vermeintlich
ungerechtfertigten Zulagenerhöhungen zurückzunehmen.

Im Verlauf der Pressekonferenz kamen jedoch an Hand einiger
Wortmeldungen von Journalist:innen und gewerkschaftlichen Insidern
folgende Tatsachen ans Licht:

– Die gesetzliche Neuregelung stellt gegenüber der früheren
Rechtslage und Praxis, diese Materie über Erlässe festzulegen, einen
Beitrag zur Klarheit und Transparenz dar. Sie gilt für den gesamten
Personalvertretungsbereich im öffentlichen Dienst und nicht speziell
für GÖD Funktionär:innen.

– Staatssekretär Alexander Pröll hat bestätigt, dass diese
gesetzliche Regelung aufkommensneutral ist.

– Um den Vorwurf eines politischen Abtauschgeschäftes zu prüfen, sind
die an der Gesetzesvorlage beteiligten Verhandlungspartner:innen
aufzufordern, den Verhandlungsverlauf bis zum Ergebnis offen
darzulegen. Trifft der Vorwurf zu, so würde es sich um eine Täuschung
der Abgeordneten und der betroffenen Arbeitnehmer:innen handeln.

Zwtl.: Forderungen der UGÖD:

1. Die unabhängigen Gewerkschafter:innen in der GÖD positionieren
sich ausdrücklich gegen den geplanten Abänderungsantrag der Grünen,
sondern begrüßen die gesetzliche Regelung von Zulagen zur
Vereinheitlichung im Interesse der Rechtssicherheit. Der Oberste
Gerichtshof hat bereits in einer früheren Entscheidung das damalige
Fehlen einer Rechtsgrundlage kritisch gesehen. Der behauptete
„Tauschhandel“ muss untersucht werden und darf nicht mittels eines
personalvertretungsfeindlichen Abänderungsantrags kompensiert werden.
Die Haltung der Grünen ist widersprüchlich, weil sie sich einerseits
zur Sozialpartnerschaft bekennen, andererseits aber nichts dabei
finden, wenn sozialpartnerschaftliche Einigungen selbst im
Gesetzesrang wieder aufgehoben werden. So geschehen mit dem
gesetzlich fixierten Gehaltsabschluss 2024 für die Jahre 2025 und
2026 unter dem damaligen Vizekanzler Kogler von den Grünen (!).
Außerdem haben sie der Dienstrechtsnovelle 2025 selbst zugestimmt.

2. Die unabhängigen Gewerkschafter:innen in der GÖD positionieren
sich gegen den Gehaltsabschluss für die drei Jahre 2026 bis
einschließlich 2028, weil er deutlich unter der erwartbaren
Teuerungsrate liegt.

Wir verwehren uns dagegen, Lohnverzicht, der die arbeitende
Bevölkerung unverhältnismäßig belastet, zur Spielwiese für
parteipolitisches Kleingeld verkommen zu lassen.