Wien (PK) – Der Rechnungshofausschuss befasste sich heute mit
Energie-Themen und
nahm dabei Berichte zu Energiehandelsgeschäften der Wien Energie
sowie zur Erdgas-Versorgungssicherheit unter die Lupe. Beim
Energiehandel der Wien Energie ortete der Rechnungshof Schwächen im
Liquiditäts-Risikomanagement sowie Defizite in Aufsicht und
Organisation. Im Bericht zur Erdgas-Versorgungssicherheit kritisiert
der Rechnungshof vor allem unzureichend durchgesetzte Einsichtsrechte
der Behörden, lückenhafte Marktinformationen und die Verlängerung der
Abhängigkeit von russischem Gas. Die beiden Berichte wurden
einstimmig zur Kenntnis genommen.
Eine rege Diskussion führten die Abgeordneten mit Michael Strebl,
Vorstand der E-Control, und Peter Weinelt, Generaldirektor der Wiener
Stadtwerke. Strebl hob Fortschritte durch das
Elektrizitätswirtschaftsgesetz und verbesserte Marktüberwachung
hervor, während Peter Weinelt auf Lehren aus der Krise und
verschärftes Risikomanagement verwies. Staatssekretärin Elisabeth
Zehetner sah die aktuellen Preisschwankungen deutlich unter dem
Niveau der Energiekrise 2022 und verwies auf das gesetzlich
verankerte Risikomanagement sowie die EU-Strategie REPowerEU zur
Reduktion der Abhängigkeit von russischem Gas.
Energiehandelsgeschäfte der Wien Energie
Der Rechnungshof erkannte systemische Schwächen im Management des
Liquiditätsrisikos der Energiehandelsgeschäfte der Wien Energie ( III
-44 d.B. ). Konkret geht es dabei um Folgendes: Saisonale
Schwankungen der Stromerzeugung bei relativ konstanten Absatzmengen
würden Absicherungsgeschäfte zum Ausgleich von Produktions- und
Bedarfsmengen erfordern, erklärte Kraker. Bei Termingeschäften an der
Börse werden Sicherheitsleistungen fällig. Die Wien Energie habe ab
2020 den Energiehandel zunehmend an die Börse verlagert. Bei der
Absicherung an Energiebörsen seien Sicherheitsleistungen zu
hinterlegen, deren Höhe von der Preisentwicklung im Großhandel
abhänge, führt das Kontrollorgan aus.
Infolge des extremen Preisanstiegs bei Strom und Gas am 26.
August 2022 habe die Wien Energie die fälligen Sicherheitsleistungen
von 1,8 Mrd. Ꞓ nur mit Unterstützung der Stadt Wien über 1,4 Mrd. Ꞓ
zahlen können. Defizite erkannte das Prüforgan auch in der
Organisation und im Zusammenwirken der Wien Energie und der Wiener
Stadtwerke. Denn die Wiener Stadtwerke hätten Finanzierungen für den
Börsenhandel bereitgestellt, ohne von der Geschäftsführung der Wien
Energie Alternativen einzufordern und finanzielle Limits festzulegen.
Aus Sicht des Rechnungshofs nahm der Aufsichtsrat der Wien Energie
seine Überwachungsfunktion im Hinblick auf das Liquiditätsrisiko
nicht umfassend wahr. Die Überwachungs-Tätigkeit des Aufsichtsrats
sei in der kritischen Phase nicht verstärkt worden. Der überprüfte
Zeitraum umfasste die Jahre 2017 bis 2022. Die Prüfung ergab keine
Hinweise auf den Abschluss spekulativer Handelsgeschäfte, hielt die
Rechnungshofpräsidentin fest. Kraker betonte auch: Nach dem 26.
August 2022 habe die Wien Energie ihre Absicherungsstrategie geändert
und das Liquiditätsrisiko reduziert.
Mängel zeigte die Prüfung auch bei der Besetzung des
Aufsichtsrats auf, die insbesondere für Dominik Oberhofer (NEOS) von
Bedeutung war. Aus Sicht des Prüforgans habe es kein transparentes
Auswahlverfahren für Aufsichtsratsmitglieder gegeben. Der
Rechnungshof pochte auf fachliche Ausgewogenheit und institutionelle
Unabhängigkeit bei der Besetzung. Christoph Pramhofer (NEOS) pochte
darauf, sicherzustellen, dass der Aufsichtsrat über ausreichend
Qualifikation verfüge.
Debatte um Energiemarkt: Forderungen nach strengeren Kontrollen
Wolfgang Moitzi (SPÖ) machte sich dafür stark, künftig die
Limitüberwachung lückenlos zu gewährleisten. Lukas Hammer (Grüne)
wollte wissen, weshalb keine klaren Limitierungen eingefordert
wurden, obwohl das Liquiditätsrisiko gestiegen sei.
Reges Interesse hegte auch Paul Hammerl (FPÖ). Er pochte darauf,
Markbeeinflussung künftig zu unterbinden. Außerdem hinterfragte er,
ob das Beteiligungsmanagement mit ausreichend Personalkapazität
betraut sei.
Angela Baumgartner (ÖVP) wollte wissen, ob die aktuellen
Preisschwankungen mit der Lage im August 2022 vergleichbar seien. Aus
Sicht von Staatssekretärin Elisabeth Zehetner ist dies nicht der
Fall, es gebe viel geringere Sprünge, hielt sie fest. Im
Elektrizitätswirtschaftsgesetz sei überdies ein verpflichtendes
Risikomanagement geschaffen worden.
Weinelt: Zu diesem Zeitpunkt habe niemand die hohen
Gaspreissteigerungen für möglich gehalten
Weinelt beschrieb die hohe Volatilität des Markts anhand
persönlicher Erfahrungen im Jahr 2022. Die Anregungen des
Rechnungshofs seien ernst genommen worden, vieles sei in Umsetzung,
berichtete er etwa über eine neue Task Force. Limitgrenzen seien
nicht gesetzt worden, da zu diesem Zeitpunkt die hohen
Gaspreissteigerungen niemand für möglich gehalten habe. Mittlerweile
werde das System breiter aufgestellt und in Windkraft und
Photovoltaik investiert. Weinelt bewertete das Kontrahentenrisiko,
also die Gefahr, dass ein Handelspartner bei Finanzgeschäften
ausfällt, als eines der größten Risiken.
Der Kritik an der Besetzung des Aufsichtsrats hielt er entgegen,
dass man sich am Risikomanagement von Banken und Versicherungen
orientiert habe und die Besetzung daher gerechtfertigt sei.
Strebl: Wesentliche Fortschritte durch das
Elektrizitätswirtschaftsgesetz
Am Fall der Wien Energie habe man gesehen, wie komplex der
Strommarkt sei, so Hammer. Privatwirtschaftlich hätte das
Risikomanagement wohl anders ausgesehen, spielte er darauf an, dass
davon ausgegangen worden sei, dass der Eigentümer als Backup
einspringen könne.
Die E-Control handle auf Basis gesetzlicher Grundlagen, hielt
Strebl fest. Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz habe wesentliche
Fortschritte gebracht, zeigte er sich überzeugt, siehe
Parlamentskorrespondenz 1179/2025 . Zudem liefere das REMIT-System (
Regulation on Wholesale Energy Market Integrity and Transparency, EU-
Verordnung, die speziell den Großhandelsmarkt für Energie überwacht)
eine gute Marktübersicht. Jede Art von Marktmissbrauch werde
aufgezeigt, so Strebl.
Rechnungshof: Defizite bei Gas-Versorgungssicherheit und
Markttransparenz
Weder das Klimaschutzministerium noch die E-Control hätten ihre
Einsichtsrechte in Gaslieferverträge vollständig durchgesetzt, so
Prüferinnen und Prüfer des Rechnungshofes im Bericht „Erdgas –
Versorgungssicherheit“ ( III-97 d.B. ). Trotz gegenläufiger Klima-
und Energiestrategie sei die Abhängigkeit von russischem Erdgas 2018
zeitlich verlängert und auch mengenmäßig vergrößert worden. Die
Europäische Union (EU) habe den grenzüberschreitenden Ausbau der
Energieinfrastruktur seit 2010 forciert – ohne diesen hätte die Krise
2022 weniger gut bewältigt werden können, ist im Rechnungshof-Bericht
zu lesen. Überprüft wurden die Jahre 2018 bis 2022. Die Kündigung des
langfristigen Liefervertrags durch die OMV Aktiengesellschaftsei erst
nach dem überprüften Zeitraum erfolgt.
Kritik gab es auch an den nicht vollständig durchgesetzten
Einsichtsrechten von Klimaschutzministerium und E-Control. Betriebs-
und Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen seien vertraulich zu
behandeln, räumte der Rechnungshof ein. Dennoch seien
Erdgasunternehmen verpflichtet, dem Ministerium als zuständiger
Behörde beziehungsweise der Regulierungsbehörde E-Control Daten zu
übermitteln und Einsicht in Unterlagen, unter anderem in
Gaslieferverträge, zu gewähren. Diese Meldepflichten seien nicht
vollständig durchgesetzt worden, vorgesehene Geldstrafen blieben aus.
Überdies habe das Finanzministerium 2022 bei Prüfung von Optionen zur
Sicherstellung der Gasversorgung auf eine Kooperation mit dem
Klimaschutzministerium verzichtet, kritisierte Kraker.
Geschwärzte Verträge erschweren Kontrolle
Teile des Langfristvertrags zwischen OMV und Gazprom seien
großflächig geschwärzt gewesen. Dem Klimaschutzministerium sei dieser
Langfristvertrag im überprüften Zeitraum nicht vorgelegen. In diesem
Sinne empfahl der Rechnungshof, die bestehenden nationalen und EU-
rechtlichen Informations-, Auskunfts- und Einsichtsrechte der
Behörden bei Erdgasunternehmen durchzusetzen und effektiv anzuwenden.
Kraker fasste die Hauptprobleme zusammen: Erdgas sei als
Energiequelle kurzfristig nicht substituierbar, es gebe eine hohe
Importabhängigkeit, die Gasinfrastruktur sei auf eine Ost-West-
Ausrichtung ausgelegt, der Gasbezug zu wenig diversifiziert. Zudem
sei die Verfügbarkeit von Marktinformationen für die öffentliche Hand
lückenhaft und die Versorgungssicherheit im Risikomanagement der ÖBAG
unzureichend berücksichtigt.
Zehetner warnt davor, russisches durch amerikanisches Gas zu
ersetzen und spricht sich für Diversifizierung aus
Nina Tomaselli (Grüne) wollte wissen, ob es eine überarbeitete
Strategie zur Importabhängigkeit gebe und ob es heute auch noch
möglich sei, einen langfristigen Vertrag wie damals abzuschließen.
Bernhard Höfler (SPÖ) erkundigte sich nach dem aktuellen Stand der
österreichischen Pipelines und machte sich für Transparenz stark.
Michael Fürtbauer (FPÖ) bezeichnete den Ausstieg aus Gas als
unrealistisch. „Wie lange soll an dem Ziel bis 2040 klimaneutral zu
werden, angehalten werden? So viele Windräder können wir in ganz
Österreich nicht aufstellen“, führte er aus.
Johann Höfinger (ÖVP) fragte, ob noch russisches Gas nach
Österreich komme. Dazu verwies Zehetner auf die Strategie REPowerEU,
der auch Österreich zugestimmt habe. Ziel sei die Abkehr von Gas und
Öl aus Russland. Die Staatssekretärin bekannte sich zum Klimaziel und
sprach sich für Diversifizierung aus. Zehetner warnte davor,
russisches durch amerikanisches Erdgas zu ersetzen. Bei Gas handelt
es sich aus ihrer Sicht um eine „Brückentechnologie, die wir noch
länger brauchen werden“. Generell gelte es auf erneuerbare
Energiequellen „aus eigener Hand“ umzustellen. Da Österreich nach wie
vor gasförmige Energie brauche, werde mit Nachdruck auch auf
Wasserstoff gesetzt, so Zehetner.
REPowerEU untersage Importe aus Russland, betonte Strebl. Ein
jährlicher Bericht zur Gas-Versorgungssicherheit soll
Markttransparenz herstellen.
Hammerl brachte die Turkstream-Pipeline zur Sprache. Sollte diese
geschlossen werden, müsse die Osteuropa-Versorgung über Österreich
laufen, sagte er. Auf Hammerls Frage führte Strebl aus, dass es
ungefähr 50 Tage dauern würde, um die Speicher zu füllen.
Ohne Debatte nahm der Rechnungshofausschuss schließlich den
Bericht betreffend ausgewählte Leistungen im Zusammenhang mit COVID-
19 im Tourismus- und Gesundheitsbereich ( III-10 d.B. ) einstimmig
zur Kenntnis. (Schluss Rechnungshofausschuss) gla





