Volksanwaltschaft bei UNO in Genf: Österreich muss Situation minderjähriger Flüchtlinge verbessern

Wien (OTS) – „Die Volksanwaltschaft ist das Menschenrechtshaus der
Republik
Österreich. Hier ist der Menschenrechtsbeirat angesiedelt. Wir sind
für die Präventive Menschenrechtskontrolle in Gefängnissen, Alten-
und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit
Behinderungen zuständig, und wir bringen uns aktiv in die
Menschenrechtskontrolle der UNO ein“, sagt Volksanwältin Gaby
Schwarz. Am 25. und 26. November 2025 nahm die Volksanwaltschaft an
der UPR Pre-Session in Genf teil. Unter anderem forderte sie
Verbesserungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) und
kritisierte Personal- und Budgetmangel im Straf- und
Maßnahmenvollzug.

Die Universal Periodic Review (UPR) ist ein Instrument des
Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen, das geschaffen wurde, um
die Menschenrechtslage in den Mitgliedsstaaten zu überprüfen. Die UPR
Pre-Session findet vor der eigentlichen Staatenprüfung statt und
bietet nationalen Menschenrechtsinstitutionen die Möglichkeit, andere
Mitgliedstaaten zu informieren, damit diese ihre Empfehlungen für den
UPR-Prozess formulieren können.

Staatliche Obsorge für minderjährige Flüchtlinge ab dem ersten
Tag notwendig

Als Nationale Menschenrechtsinstitution hat die Volksanwaltschaft
in Genf mehrere Anliegen für Österreich eingebracht. Unter anderem
forderte sie gleiche Tagessätze für Heimträger, damit Pflegekinder
und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nicht unterschiedlich
behandelt werden. Außerdem sprach sie sich für ein bundesweit
einheitliches Obsorgeverfahren für minderjährige Flüchtlinge aus.
Volksanwalt Bernhard Achitz: „Es wäre sinnvoll, wenn die Kinder- und
Jugendhilfe die Obsorge unbegleiteter geflüchteter Kinder übernimmt,
sobald sie in Österreich angekommen sind. Dafür braucht sie natürlich
auch entsprechende Finanzierung.“

Straf- und Maßnahmenvollzug: Überfüllte Gefängnisse

Auch Personal- und Budgetmangel im Straf- und Maßnahmenvollzug,
der das Gewaltpotential in Anstalten steigert, hat die
Volksanwaltschaft thematisiert. Wegen des Personalmangels verlängern
sich die Einschlusszeiten, Betriebe, die Gefangene beschäftigen,
müssen schließen, und Freizeitaktivitäten werden gestrichen. Es kommt
zu Defiziten in der medizinischen, psychologischen und sozialen
Versorgung. Die Suizidprävention muss gestärkt werden. Es braucht
auch kurz- und langfristige Maßnahmen, um gegen die Überfüllung der
Gefängnisse vorzugehen.

Menschen mit Behinderung: Plan und Geld für De-
Institutionalisierung fehlen

Im Bereich Menschen mit Behinderungen forderte die
Volksanwaltschaft, dass alle Verantwortlichen der Länder sowie des
Bundes im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) gemeinsam
eine verbindliche Strategie für die De-Institutionalisierung
ausarbeiten. „Menschen mit Behinderung haben das Recht, möglichst
selbstbestimmt zu leben, das schließt auch die freie Wahl des
Wohnorts ein. Bund und Länder haben aber weder konkrete Pläne für
eine Strategie oder einen Zeitplan vorgelegt, noch wurde dafür Geld
bereitgestellt“, kritisiert Volksanwalt Achitz.

Während der Pre-Session konnten die ständigen Vertreterinnen und
Vertreter der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen Fragen zur
Menschenrechtslage in Österreich stellen. Grundlage für diesen
Austausch war der Schattenbericht, den die Volksanwaltschaft bereits
im Juli 2025 bei den Vereinten Nationen eingereicht hat. Download
Schattenbericht:
https://volksanwaltschaft.gv.at/fileadmin/user_upload/AOB_Shadow_Rep-
ort_UPR_4_Cycle_Final_bf.pdf

Die eigentliche Universelle Staatenprüfung findet im Jänner 2026
statt. Dann wird Österreich offiziell zu seiner Menschenrechtslage
befragt und erhält Empfehlungen der Mitgliedstaaten.

UPR Monitoring-Tool

In einer Wissenschaftskooperation haben die Österreichische Liga
für Menschenrechte und die Volksanwaltschttp://www.liga.or.at/uprhaft
ein Online-Monitoring-Tool entwickelt, das mit ein paar Mausklicks
zeigt, wo Österreich in Sachen Menschenrechte säumig ist. Und es
zeigt, dass dabei enormer Handlungsbedarf besteht.

Universal Periodic Review

Rückfragehinweis

Leitung Öffentlichkeitsarbeit Geschäftsbereich Volksanwältin Gaby
Schwarz
Mag. Pia Ulrich
Telefon: + 43 1 515 05 260
E-Mail: [email protected]