Wien/Baden (OTS) – Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat das auf
Grund der Anzeige
des BMB geführte Verfahren mit Beschluss vom 5.12.2025 – nunmehr
rechtskräftig – eingestellt. Dies erfolgte, weil das Vorgehen der PH
„nicht mit gerichtlicher Strafe bedroht ist“.
Die Behauptung des Bildungsministeriums, die Abberufung des
Rektors wäre auf Grund von schwerwiegenden strafrechtlich relevanten
Vorwürfen erfolgt, erweist sich somit als haltlos.
Der Rechtsanwalt des Rektors, Mag. Dominik Konlechner dazu: „Die
Anzeige stand von Anfang an auf tönernen Füßen. Es ist erschütternd,
dass man einen verdienten Bildungswissenschaftler mit unbegründeten
Vorwürfen öffentlich und beruflich ‚hinrichten‘ kann.“
Die Verfahrenseinstellung ändert nämlich nichts an der
rechtswidrigen Abberufung als Rektor, dagegen ist noch ein
Zivilverfahren vor dem Arbeitsgericht anhängig.
Rektor Rauscher: „Die falschen Vorwürfe wurden als solche
erkannt. Jetzt wäre es Zeit für den Minister, seine Entscheidung zu
überdenken, um nicht weiter die Gerichte zu bemühen.“





