Wien (OTS) – Transparency International Austrian Chapter (TI-Austria)
spricht sich
klar gegen die am 2. Juli im Verfassungsausschuss beschlossene
Novelle zum Parteiengesetz aus. Die geplante gesetzliche Änderung
erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen die Mitwirkung von
Mitarbeiter: innen aus Ministerbüros an Social-Media-Accounts von
Regierungsmitgliedern, Klubobleuten und Abgeordneten – auch dann,
wenn diese Accounts nicht dem jeweiligen Ministerium zugeordnet sind,
sondern von der Partei betrieben werden.
Der Unabhängige Parteien-Transparenzsenat (UPTS) sowie der
Rechnungshof hatten diese Praxis bislang als unzulässige Parteispende
des Bundes gewertet. Die Neuregelung setzt sich darüber hinweg – und
soll überdies rückwirkend gelten. Dadurch könnten hohe
Verwaltungsstrafverfahren gegen Regierungsparteien wie ÖVP, NEOS und
Grüne nachträglich verhindert oder aufgehoben werden – obwohl diese
Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind. TI-Austria
kritisiert diese Rückwirkung als rechtsstaatlich bedenklich und
demokratiepolitisch gefährlich. Sie greift in laufende
Kontrollverfahren ein, schwächt die Unabhängigkeit des UPTS und
stellt einen problematischen Präzedenzfall dar.
„Ein Gesetz, das in dieser Form rückwirkend Strafen aufhebt,
stellt die Unabhängigkeit rechtsstaatlicher Kontrolle infrage und
schafft einen gefährlichen Präzedenzfall politischer
Selbstentlastung. Die vorgesehene Regelung benachteiligt die
Opposition strukturell und öffnet künftiger Machtkonzentration Tür
und Tor. Was heute im Interesse der Regierungsmehrheit steht, könnte
morgen von autoritären Akteuren missbraucht werden. Festzuhalten ist:
Öffentlich finanzierte Mitarbeiter: innen dürfen keine Parteiarbeit
leisten – unabhängig davon, wer regiert .“ erklärt Bettina Knötzl,
Vorstandsvorsitzende von TI-Austria.
Auch der Rechnungshof hatte zuletzt deutlich vor einer
Vermischung staatlicher und parteipolitischer Kommunikation gewarnt.
TI-Austria fordert den Nationalrat nachdrücklich auf, der Novelle
in ihrer derzeitigen Form nicht zuzustimmen. Stattdessen braucht es
eine klare gesetzliche Trennung zwischen Regierungs- und
Parteikommunikation sowie das uneingeschränkte Wirken unabhängiger
Kontrollorgane – auch dann, wenn deren Entscheidungen für politische
Akteur: innen unangenehm sind.