St. Pölten (OTS) – Seit 12. August gilt die neue
EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Was
als sinnvoller Beitrag zum Umweltschutz gedacht war, entpuppt sich
für kleine Betriebe zunehmend als Bürokratiewahnsinn, weil bestimmte
Vorgaben so gut wie nicht zu erfüllen sind, ihnen einen enormen
Aufwand und hohe Zusatzkosten abverlangen. Der Sozialdemokratische
Wirtschaftsverband Niederösterreich (SWV NÖ) wendet sich nun direkt
an Staatssekretär Sepp Schellhorn, der für Entbürokratisierung
zuständig ist, und fordert rasche Nachbesserungen.
„Die Verpackungsverordnung ist ein Paradebeispiel dafür, wie gut
gemeinte EU-Regeln an der Realität kleiner Betriebe vorbeigehen“,
informiert KommR Thomas Schaden, SWV NÖ-Präsident und WKNÖ-
Vizepräsident. „Während sich Großkonzerne eigene Rechtsabteilungen
dafür leisten können, sitzen unsere Einpersonenunternehmen und
kleinen Händler:innen plötzlich mit Konformitätserklärungen,
Lizenzierungspflichten und Bevollmächtigten in jedem EU-Land da. Das
können und sollen sie nicht stemmen müssen!“
Wo es für Kleinbetriebe besonders eng wird
Schaden verweist auf mehrere Punkte, die kleine Unternehmen laut SWV
NÖ besonders hart treffen: Die aufwendige Rollenprüfung, die für jede
einzelne Verpackung neu erfolgen muss. Die offene Frage, ob
Informationen über Verpackungsmaterial aus Drittstaaten überhaupt
zugänglich sind. Das Machtungleichgewicht gegenüber internationalen
Großlieferanten, denen kleine Händler:innen kaum verlässliche
Datenblätter abringen können. Die verpflichtende Lizenzierung, die
unabhängig von der Betriebsgröße gilt und nun höhere Kosten
verursacht. Und nicht zuletzt der grenzüberschreitende Versandhandel,
der durch Bevollmächtigte und Lizenzierung pro Zielland deutlich
teurer und bürokratischer wird.
„Ein kleines Geschäft ist kein Industriekonzern. Wer das gleich
behandelt, hat die Realität der kleinen Betriebe nicht verstanden“,
meint Schaden.
Was der SWV NÖ verlangt
Der SWV NÖ fordert von Staatssekretär Schellhorn ein rasches
Eingreifen auf EU- und nationaler Ebene:
– Eine praxisgerechte Erweiterung der Kleinstunternehmer-Ausnahme ,
damit manuelle Befüllung und Verpackung im kleinen Maßstab nicht zu
denselben Auflagen führt wie bei industriellen Erzeugern.
– Die Verankerung der Nachweispflicht bei den Produzenten – nicht bei
den kleinen Abnehmern, die vom Goodwill der Großen abhängig sind. Für
die Kleinstbetriebe muss es bei der Konformitätserklärung
Erleichterungen und Befreiungen geben! Die Pflicht zur Bereitstellung
aller Konformitätsnachweise muss rein bei den Produzenten von
Verpackungen liegen, auch wenn diese in Drittstaaten tätig sind .
– Eine echte Erleichterung bei Lizenzierung und Bevollmächtigten ,
etwa durch eine zentrale EU-Anlaufstelle oder Sammel-
Lizenzierungsmodelle statt Einzelmeldungen pro Land.
„Umweltschutz bei Verpackungen ist wichtig und richtig – aber die
Umsetzung darf nicht auf dem Rücken der kleinen Unternehmen
ausgetragen werden. Faire Regeln heißt auch: Der Aufwand muss zur
Betriebsgröße passen. Herr Staatssekretär Schellhorn, hier braucht es
jetzt rasch eine Entschärfung!“, verlangt Thomas Schaden.




