Wien (PK) – Der Sozialausschuss des Nationalrats hat zum Auftakt
seiner heutigen
Sitzung Detailänderungen im Sozialversicherungsrecht gebilligt. Dabei
geht es unter anderem um die Mitversicherung einer Lebensgefährtin
bzw. eines Lebensgefährten, kleinere Nachbesserungen bei der neuen
Teilpension und die knappschaftliche Pensionsversicherung. Zudem
spricht sich der Ausschuss für sozialrechtliche Verbesserungen für
Überlebende des Holocaust in Zusammenhang mit dem Nachkauf von
Pensionsversicherungszeiten und dem Bezug von Pflegegeld im Ausland
aus. Betroffen davon sind Personen, die Österreich erst in den späten
1940er- bzw. frühen 1950er-Jahren verlassen haben. Dieser Antrag
wurde einstimmig angenommen, die anderen Änderungen haben den
Ausschuss gegen die Stimmen der FPÖ passiert.
Vertagt wurden die Beratungen über mehrere Oppositionsanträge:
Sie haben die Wiedereinführung der abschlagsfreien Frühpension bei 45
Arbeitsjahren (sogenannte „Hacklerregelung“), eine stärkere
Begrenzung von „Luxuspensionen“ sowie Erleichterungen für
Selbstständige bei der Nachentrichtung von
Sozialversicherungsbeiträgen im Insolvenzfall zum Ziel.
Detailänderungen im Sozialversicherungsrecht
Basis für die Beschlüsse im Ausschuss bildeten zum einen eine
Regierungsvorlage ( 299 d.B. ) und zum anderen ein Fünf-Parteien-
Antrag (Details dazu siehe weiter unten). So ist etwa geplant,
einzelne Klarstellungen und Nachbesserungen in Bezug auf die neue
Teilpension vorzunehmen. Demnach soll es beispielsweise nicht nötig
sein, die mit dem Dienstgeber vereinbarte Arbeitszeitreduktion auf
ganze Arbeitsstunden zu runden. Zudem soll sichergestellt werden,
dass Bezieherinnen und Bezieher einer Teilpension, die nach Erreichen
des Regelpensionsalters weiterarbeiten, in Bezug auf den damit
verbundenen Pensionsbonus nicht benachteiligt werden.
Darüber hinaus wird eine Bestimmung betreffend die
Mitversicherung einer Lebensgefährtin bzw. eines Lebensgefährten
adaptiert. Nach der geltenden Rechtslage ist eine solche
Mitversicherung in der Krankenversicherung nur dann möglich, wenn
seit zehn Monaten eine Hausgemeinschaft besteht und die betreffende
Person in dieser Zeit unentgeltlich den Haushalt geführt hat. Diese
Vorgaben können laut Sozialministerium bei einer abwechselnden
Elternkarenz nach Auslaufen des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld zu
einem Problem werden. Daher soll nun auch dann eine Mitversicherung
ermöglicht werden, wenn sich der Lebensgefährte bzw. die
Lebensgefährtin der Erziehung eines oder mehrerer im gemeinsamen
Haushalt lebender Kinder widmet, wobei die Voraussetzung einer
mindestens zehnmonatigen Hausgemeinschaft weiterhin bestehen bleibt.
Mit einem von den Koalitionsparteien eingebrachten
Abänderungsantrag wurde außerdem eine Günstigkeitsklausel für
Personen, die nach 1954 geboren wurden und der knappschaftlichen
Pensionsversicherung zugehörig sind, um zehn Jahre – bis Ende 2035 –
verlängert. Es handle sich um nur sehr wenige Einzelfälle, ein
Auslaufen der Übergangsbestimmung könnte für die individuell
betroffenen Personen aber erhebliche Nachteile bringen, wird diese
Maßnahme begründet. Stimmberechtigten Funktionärinnen und
Funktionären der Verwaltungskörper der Sozialversicherungsträger wird
mit der Gesetzesnovelle die Video-Teilnahme an Sitzungen erleichtert.
Ausdrücklich begrüßt wurden die Regierungsvorschläge von Michael
Hammer (ÖVP) und Fiona Fiedler (NEOS). Es handle sich in Summe um
gute Präzisierungen und Anpassungen, sagte Hammer. Auch FPÖ-
Abgeordnete Andrea Michaela Schartel konnte einzelnen Bestimmungen
wie jener zur Mitversicherung von Lebensgefährtinnen bzw.
Lebensgefährten etwas abgewinnen. Allerdings habe die FPÖ die
Teilpension abgelehnt und könne daher auch die vorgesehenen
Änderungen nicht mittragen, betonte sie. Auch die Bestimmung
betreffend die Video-Teilnahme von Funktionärinnen und Funktionären
an Sitzungen sieht sie kritisch.
Sozialrechtliche Verbesserungen für Überlebende des Holocaust
Personen, die während des „Ständestaates“ bzw. der NS-Herrschaft
in Österreich politisch verfolgt wurden oder aus religiösen Gründen
bzw. wegen ihrer Abstammung ihre Heimat verlassen mussten, wird nach
bestehender Rechtslage die Möglichkeit eingeräumt,
Pensionsversicherungszeiten begünstigt nachzukaufen. Für jeden Monat
der Auswanderung können demnach Beiträge von 44,22 Ꞓ (Wert 2025)
nachentrichtet werden, wobei die Nachkaufmöglichkeit für den Zeitraum
bis zum 31. März 1959 besteht. Diese Bestimmung kann auch von
Personen in Anspruch genommen werden, die erst in den unmittelbaren
Nachkriegsjahren ausgewandert sind, etwa weil sie KZ-Häftlinge waren
oder sich in der NS-Zeit vor Verfolgung verstecken mussten.
Nun wird der Stichtag für diese Sonderregelung gemäß einem
gemeinsamen Antrag der fünf Parlamentsparteien ( 587/A ) vom 31.
Dezember 1949 auf den 15. Mai 1955 verlegt. Das Zentralkomitee der
Juden aus Österreich in Israel habe darauf hingewiesen, dass eine
nicht unbeträchtliche Zahl von Holocaust-Überlebenden erst zu Beginn
der 1950er-Jahre aus Österreich ausgewandert ist, wird dieser Schritt
von den Abgeordneten Michael Hammer (ÖVP), Josef Muchitsch (SPÖ),
Fiona Fiedler (NEOS), Dagmar Belakowitsch (FPÖ) und Markus Koza (
Grüne) begründet. Sie sollen gegenüber jenen Verfolgten, die
Österreich zwischen dem 4. März 1933 und dem 9. Mai 1945 dauerhaft
verlassen haben, nicht benachteiligt werden. Ausgezahlt werden
etwaige neue bzw. höhere Pensionsansprüche ab Jänner 2026.
Eine analoge Stichtagsregelung sieht der Gesetzesantrag überdies
für den Bezug von Pflegegeld außerhalb Österreichs vor: Demnach steht
künftig auch Personen, die Österreich aus den oben genannten Gründen
nach dem 9. Mai 1945 und vor dem 15. Mai 1955 verlassen haben,
Pflegegeld ohne Wohnsitz in Österreich zu, sofern sie die anderen
Kriterien erfüllen.
In der Debatte wies Verena Nussbaum (SPÖ) darauf hin, dass es nur
noch wenige Personen gibt, denen die Gesetzesnovelle zugutekommt.
Dennoch zeigte sie sich wie Michael Hammer (ÖVP), Fiona Fiedler (NEOS
) und Markus Koza (Grüne) darüber erfreut, dass es gelungen sei, alle
Parteien ins Boot zu holen. Koza hob hervor, dass der Staat Israel
erst 1948 gegründet wurde und viele Holocaust-Überlebende erst danach
ausgewandert seien.
FPÖ pocht auf Wiedereinführung der „Hacklerregelung“
Neuerlich vom Ausschuss vertagt wurden die Beratungen über einen
Entschließungsantrag der FPÖ ( 351/A(E) ), der darauf abzielt, die
abschlagsfreie Frühpension bei 45 Arbeitsjahren, bekannt als
„Hacklerregelung“, wieder einzuführen. Ihrer Rechnung nach würde
diese Maßnahme „gut 500 Mio. Ꞓ pro Jahr kosten“, das sei angesichts
der Budgetlage nicht umsetzbar, erklärte Heike Eder (ÖVP). Sie wies
zudem darauf hin, dass vor allem Männer mit überdurchschnittlich
hohen Pensionen von der „Hacklerregelung“ profitieren würden, während
der als Ersatz beschlossene Frühstarterbonus viel mehr Personen
zugutekomme. Fiona Fiedler (NEOS) geht sogar von doppelt so hohen
Kosten wie Eder aus. Kritik an der Vertagung des Antrags übte FPÖ-
Abgeordneter Peter Wurm: Leistung müsse sich lohnen, 45 Arbeitsjahre
seien genug, machte er geltend.
Grüne wollen „Luxuspensionen“ stärker begrenzen
Auch eine Gesetzesinitiative der Grünen zur stärkeren Begrenzung
von „Luxuspensionen“ ( 462/A ) wurde erneut in die Warteschleife
geschickt. Geht es nach Abgeordnetem Koza soll die gesetzliche
Obergrenze für Pensionen von Funktionären und Bediensteten
staatsnaher Rechtsträger bis zum Jahr 2030 schrittweise auf das
Siebenfache der Ausgleichszulage gesenkt werden. Derzeit knüpft das
Gesetz an der zweifachen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage an, was rund
dem Zehnfachen der Ausgleichszulage entspricht. Es sei ein gewisser
Aufwand, das System zu reformieren, räumte Koza im Ausschuss ein, es
brauche aber eine gerechtere Regelung, zumal nach dem jetzigen System
die von den Betroffenen zu leistenden Pensionssicherungsbeiträge mit
höheren Pensionen sinken. Die Grünen seien bereit, der Koalition für
eine Reform die nötige Zweidrittelmehrheit zu liefern, sagte er.
Heike Eder (ÖVP) zeigte sich vom Antrag allerdings nicht
überzeugt. Die Ausgleichszulage sei in den letzten Jahren
überproportional angehoben worden, darauf abzustellen, könnte zu
Verzerrungen führen. Demgegenüber sieht auch FPÖ-Abgeordneter Peter
Wurm in Bezug auf „Luxuspensionen“ Handlungsbedarf.
Grüne fordern „echte zweite Chance“ für Selbstständige
Ein weiteres Anliegen ist den Grünen, Selbstständigen, die in die
Insolvenz schlittern, eine „echte zweite Chance“ zu geben. Derzeit
könnten ausstehende Sozialversicherungsbeiträge im Insolvenzfall zum
Teil jahre- und sogar jahrzehntelang gegen Pensionszahlungen oder
andere Leistungen der Sozialversicherung aufgerechnet werden, beklagt
Abgeordnete Elisabeth Götze. Sogar eine Aufrechnung unter das
Existenzminimum ist ihr zufolge möglich. Sie fordert daher eine
Angleichung der einschlägigen sozialversicherungsrechtlichen
Bestimmungen an die Insolvenzordnung ( 491/A(E) ). Schulden und
Rückstände bei Sozialversicherungsträgern sollten nicht dazu führen,
dass Menschen „in Armut geführt“ würden und bis ins hohe Alter alte
Beitragsrückstände in Raten abzahlen müssten, argumentiert sie.
Während FPÖ-Abgeordnete Andrea Michaela Schartel dem Antrag etwas
abgewinnen konnte und darauf verwies, dass das Problem vor allem Ein-
Personen-Unternehmen betreffe, zeigte sich Reinhold Binder (SPÖ)
skeptisch. Man müsste sich das „größer anschauen“, sagte er. Es gehe
nicht nur um den Schutz der Betroffenen, sondern auch um die
Finanzierung des Sozialversicherungssystems. Auch dieser
Entschließungsantrag wurde schließlich vertagt. (Fortsetzung
Sozialausschuss) gs





