Wien (PK) – Zur Förderung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für
Beschäftigte
im Tourismus wird es künftig einen eigenen Fonds, dotiert mit 6,5
Mio. Ꞓ pro Jahr, geben. Der Sozialausschuss des Nationalrats hat
heute den Weg für einen entsprechenden Gesetzesvorschlag der
Regierung geebnet. Auch Sonderunterstützungen nach Arbeitsunfällen
oder Jobverlust sollen mit den Fondsmitteln möglich sein. Ziel ist
es, Beschäftigte in der Tourismusbranche bzw. im bestehenden
Beschäftigungsverhältnis zu halten. Der Beschluss fiel mit den
Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen. Zuvor wurden mittels
Abänderungsantrag noch einige Präzisierungen, formelle und
datenschutzrechtliche Änderungen im Gesetz vorgenommen.
Neuerlich diskutiert wurde im Ausschuss auch über die neue
Trinkgeld-Regelung, wobei sich die FPÖ mit der Forderung, Trinkgeld
gänzlich von der Sozialversicherungspflicht zu befreien, nicht
durchsetzen konnte. Die Beratungen über den Antrag wurden vertagt.
Unterstützungen sollen Tourismusbeschäftigte in der Branche
halten
Begründet wird die Einrichtung des Tourismusbeschäftigtenfonds (
253 d.B. ) von der Regierung damit, dass es etliche Ausbildungen im
Tourismus gebe, die vom AMS nicht gefördert würden. Als Beispiel
werden etwa Kurse wie „Food und Beverage Management“, Housekeeping-
Managerin oder -Manager oder ein Diplomlehrgang für diätisch
geschulte Köchinnen und Köche genannt. Hier könnte in Zukunft der
Tourismusbeschäftigtenfonds einspringen. So sollen beispielsweise
eine Tourismusfachkraft, die sich im Rahmen ihres bestehenden
Dienstverhältnisses weiterbilden möchte, oder eine Saisonkraft, die
eine ganzjährige Beschäftigung im Tourismus anstrebt, Förderansuchen
stellen können. Festgelegt werden sollen die Förderkriterien laut
Gesetzesentwurf in Form einer Leistungsordnung, wobei darauf zu
achten ist, dass sich Beihilfen und Leistungen nicht mit Leistungen
des AMS überschneiden.
Ursprünglich war vorgesehen gewesen, Unterstützungsleistungen auf
Personen mit Hauptwohnsitz und unbeschränktem Arbeitsmarktzugang in
Österreich zu beschränken. Davon haben die Koalitionsparteien
aufgrund praktischer Überlegungen und rechtlicher Bedenken allerdings
wieder per Abänderungsantrag Abstand genommen.
Dem dreiköpfigen Vorstand des Fonds sollen je eine Vertreterin
bzw. ein Vertreter der Arbeiterkammer und der für
Tourismusbeschäftigte zuständigen Gewerkschaft sowie eine unabhängige
Expertin bzw. ein unabhängiger Experte aus dem Bereich der
Tourismusforschung angehören. Bestellt werden sie von
Sozialministerin Korinna Schumann, der auch die Aufsicht über den
Fonds obliegt. Die Abwicklung von Leistungen kann an einen
Dienstleister ausgelagert werden. Drei Jahre nach Aufnahme seiner
operativen Tätigkeit soll der Fonds evaluiert werden.
Koalition sieht „guten Tag für den Tourismus“; FPÖ bewertet Fonds
als wenig sinnvoll
Von einem „guten Tag für den Tourismus“ sprach Melanie Erasim (
SPÖ). Gerade in Zeiten der Rezession stelle der Tourismus einen
Stabilitätsfaktor dar, der gerade hinsichtlich des Personals
unterstützt werden müsse, auch wenn das AMS nicht helfen kann. So
solle ein längerer Verbleib in der Branche gefördert und dem
Tourismus ein „Booster“ verliehen werden. Ähnlich sah dies Margreth
Falkner (ÖVP), die den Fonds auch als „wichtiges Zeichen der
Wertschätzung“ für die im Tourismus Beschäftigten wertete.
Andrea Michaela Schartel (FPÖ) zeigte sich weniger überzeugt
davon, dass der Fonds das leisten werde, was sich die Koalition
verspreche. „Spannend“ fand sie, dass aus ihrer Sicht jene
Ausbildungen gefördert werden sollen, die das AMS nicht für
arbeitsmarktpolitisch sinnvoll halte. Es sei laut Schartel durchaus
wichtig, etwas für den Tourismus zu tun, doch gäbe es „sinnvollere
Dinge“, die mit 6,5 Mio. Ꞓ umgesetzt werden könnten. Im Gegensatz zur
Trinkgeldpauschale werde der Fonds die Beschäftigten im Tourismus
„nicht jucken“, erklärte Peter Wurm (FPÖ). Zudem gab er zu bedenken,
dass die Bundesregierung eigentlich den „Förderdschungel“ reduzieren
wolle und dass nun wieder „ein Fonds nach dem anderen“ gegründet
werde.
FPÖ pocht auf abgabenfreie Trinkgelder
Vom Ausschuss vertagt wurden die Beratungen über die Forderung
der FPÖ, Trinkgelder von sämtlichen Abgaben zu befreien ( 624/A(E) ).
Trinkgeld ist in Österreich zwar steuerfrei, bis zu einer bestimmten
Pauschale sind aber Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten, wobei
die Thematik vor kurzem neu geregelt wurde (siehe dazu
Parlamentskorrespondenz Nr. 906/2025 ). Trinkgeld sei eine
Anerkennung des Gastes und gehöre zu 100 % den Menschen, die es sich
durch ihre Leistung verdient hätten, argumentiert FPÖ-Abgeordneter
Christoph Steiner seinen neuerlichen Vorstoß.
Bekräftigt wurde die Forderung der FPÖ im Ausschuss von den
Abgeordneten Peter Wurm und Manuel Pfeifer. Die bestehende Regelung
verstehe niemand, meinte etwa Wurm. NEOS-Abgeordnete Fiona Fiedler
plädierte hingegen dafür, einmal abzuwarten, wie die neue Regelung
„anläuft“. Bei etwaigen Problemen, könne man immer noch reagieren,
sie glaube aber, dass eine gute Lösung gelungen sei. (Fortsetzung
Sozialausschuss) wit/gs





