Sartorius BIA Separations d.o.o. hat keinen Anspruch auf geistiges Eigentum

Eisenstadt (OTS) – Das Landesgericht Eisenstadt hat den zentralen
Klagsforderungen von
Michael Wagner, Masseverwalter der österreichischen BIA Separations
GmbH, gegen die frühere 100-prozentige Tochtergesellschaft Sartorius
BIA Separations d.o.o. aus Slowenien in nahezu vollem Umfang
stattgegeben. Das noch nicht rechtskräftige Urteil vom 12. Mai 2025 (
2 Cg 116/24d, 115/24g) stellt klar: Die Verträge, auf die sich die
slowenische Gesellschaft bei der Geltendmachung von Eigentumsrechten
an Immaterialgüterrechten und exklusiven Vertriebsrechten stützte,
sind rechtlich nichtig oder nicht wirksam abgeschlossen. Sie
basierten laut Gericht auf gefälschten Dokumenten, nachträglich
erstellten Vertragsanhängen und Kollusion.

Rückwirkende Verschiebung von Vermögenswerten, Eigentums- und
Vertriebsrechten

Laut Urteil wurde versucht, Vermögenswerte der insolventen BIA
Separations GmbH rückwirkend und ohne Wissen der zuständigen
Aufsichtsgremien auf die slowenische Tochtergesellschaft zu
übertragen – mit dem klaren Ziel, die tatsächlichen
Eigentumsverhältnisse zu verschleiern. Angeblich zentrale
Kooperationsvereinbarungen und mehrere Anhänge, mit denen geistiges
Eigentum sowie exklusive Vertriebsrechte an die slowenische
Gesellschaft übertragen werden sollten, erklärte das Gericht für
unwirksam und nichtig. Auch mehrere Zahlungen in Höhe von rund 1,2
Millionen Euro in den Jahren 2014 und 2015 an Sartorius BIA
Separations d.o.o. wurden vom Gericht als unrechtmäßig eingestuft.
Die slowenische Gesellschaft wurde zur Rückzahlung verpflichtet.
Darüber hinaus wurde Sartorius BIA Separations d.o.o. verpflichtet,
sämtliche Umsätze seit 20.04.2015 offenzulegen, die durch den Verkauf
der CIM®-Technologie außerhalb Sloweniens erzielt wurden. Ebenso muss
das Unternehmen das gesamte der BIA SLO zurechenbare geistige
Eigentum seit 18.10.2007 offenlegen.

Gezielte Täuschung und Manipulation

Bereits 2012 hatten Jahresabschlussprüfer Unstimmigkeiten bei den
Patentrechten festgestellt. Auf Anregung des ehemaligen Prokuristen
der BIA Separations d.o.o. Matej Penca und des Geschäftsführers Aleš
Štrancar versuchte die Geschäftsführung laut Gericht, diese
Auffälligkeiten zu vertuschen – durch rückwirkende Änderungen eines
Vertrages zur Rechteübertragung, wobei das ursprüngliche Datum
beibehalten wurde. In den Jahren 2013 bis 2015 schufen Matej Penca
und Ales Strancar die mit 18.10.2007 datierte
Kooperationsvereinbarung zudem eigenmächtig und ergänzten diese um
Annexe mit jährlichen Zahlungsverpflichtungen der österreichischen
Gesellschaft zugunsten der slowenischen Gesellschaft – ohne
Zustimmung durch den Gesellschafterbeirat oder die
Gesellschafterversammlung.

Das Gericht sah in diesen Vorgängen grob sittenwidriges Handeln
und eine gravierende Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze sowie
der geschäftlichen Sorgfaltspflicht – sowohl nach österreichischem
als auch slowenischem Recht. Die Verträge wurden heimlich erstellt
oder nachträglich geändert, ohne Wissen oder Zustimmung der
zuständigen Gremien. Das Gericht bewertete dieses Vorgehen als grob
sittenwidrig, gesetzeswidrig und unzulässig. Infolge dieser
Einschätzung wurden die Kooperationsvereinbarung und sämtliche
zugehörigen Annexe für nichtig bzw den Insolvenzgläubigern gegenüber
für unwirksam erklärt – aufgrund vorsätzlichen Handelns,
Machtmissbrauchs und schadensverursachender Maßnahmen zulasten der
österreichischen BIA Separations GmbH.

Michael Wagner, Masseverwalter der BIA Separations GmbH: „Dieses
Urteil ist ein wichtiger Erfolg. Es bestätigt, dass die angebliche
Rechtsgrundlage für den Eigentumsanspruch der slowenischen
Gesellschaft am geistigen Eigentum nie bestanden hat. Unser Ziel war
nicht die Auseinandersetzung, sondern der Schutz der Rechte aller
Gläubiger und Investoren der BIA Separations GmbH, die der
Geschäftsführung der Gesellschaft in gutem Glauben vertraut haben –
und die Sicherstellung von Transparenz bei Verträgen mit
weitreichenden rechtlichen und finanziellen Folgen. Das Urteil sendet
ein klares Signal: Verdeckte Versuche, sich ohne Rechtsgrundlage
Vermögen anzueignen, haben keinen Bestand.“

Das Urteil stellt die Nichtigkeit mehrerer zentraler Verträge
fest, die als Grundlage für den angeblichen Eigentumsanspruch von
Sartorius BIA Separations d.o.o. dienten. In einem nächsten Schritt
wird das Gericht nun die finanziellen Konsequenzen der Handlungen des
Geschäftsführers prüfen.