Ottenschläger: Klarstellung zur NoVA-Vergütung bringt Rechtssicherheit

Wien (OTS) – Nach der Begutachtungsphase wurde das
Steuerbetrugsbekämpfungspaket
gezielt nachgeschärft: „Die Regeln für die NoVA-Rückvergütung bei
Fahrzeugen, die ins Ausland gebracht werden, werden klarer und
praxistauglicher gestaltet“, sagt heute, Dienstag, ÖVP-Finanzsprecher
Andreas Ottenschläger am Rande der Sitzung des Finanzausschusses.
Analog zur EU-rechtlich notwendigen aliquoten Berechnung der NoVA bei
vorübergehender Inlandsverwendung soll künftig bei vorübergehender
Zulassung von maximal vier Jahren im Inland weiterhin eine NoVA-
Vergütung bei Verbringungen ins Ausland zustehen. Zur Sicherstellung
der Vergütungshöhe ist in Zukunft bei Vergütungsbeträgen über 5.000
Euro pro Fahrzeug ein Gutachten erforderlich, das den tatsächlichen
Wert nachweist. Zur Einordnung: Das entspricht einem Fahrzeugwert von
etwa 80.000 Euro.

„Die Klarstellung zur NoVA-Vergütung bringt Rechtssicherheit und
verhindert eine Schlechterstellung von inländischen Leasinggebern.
Damit wird weiterhin die notwendige Bekämpfung von Betrügereien bei
ins Ausland verbrachte Wracks sichergestellt, aber unerwünschte
wirtschaftliche Effekte auf den österreichischen Autohandel
verhindert“, so Abgeordneter zum Nationalrat Andreas Ottenschläger.
„Wir setzen uns für einen fairen Wettbewerb ein und wollen all jene
steuerehrlichen Unternehmen, die sich an die Regeln halten, schützen.
Gleichzeitig soll daraus kein überbordendes Maß an Bürokratie
entstehen”, so Ottenschläger abschließend. (Schluss)