Linz (OTS) – Ab sofort unterstützt die Arbeiterkammer Oberösterreich
ihre
Mitglieder mit einer neuen Direktleistung, dem AK-Mundhygiene-Bonus.
Wer sich bei einem Zahnarzt oder in einer Ambulanz für Zahnmedizin
seine Zähne professionell reinigen lässt, erhält nun einen Teil der
Kosten zurück. Die Höhe des Zuschusses beträgt einmalig 50 Euro.
Der Zeitraum, für den der Nachweis der Behandlung akzeptiert
wird, muss zwischen 1. Juli 2025 und 30. Juni 2026 liegen. Der Antrag
muss online gestellt werden und kann erst mit einer Rechnung ab dem
1. Juli 2025 eingereicht werden. Als Beleg für die Behandlung dient
eine Honorarnote lautend auf den Namen des Mitglieds, ausgestellt
durch eine für professionelle Mundhygiene qualifizierte
österreichische Einrichtung.
Für Familienmitglieder und Angehörige kann der Antrag nicht
gestellt werden. Den AK-Mundhygiene-Bonus erhalten Mitglieder ab 18
Jahren. Kinder und Jugendliche von 10 bis 18 Jahren haben laut
Österreichischer Gesundheitskasse (ÖGK) einen Anspruch auf eine
unentgeltliche Behandlung pro Jahr. Der/die Antragsteller:in muss zum
Zeitpunkt der Behandlung innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten
davor (in Summe mindestens 30 Tage lang) Mitglied der Arbeiterkammer
Oberösterreich gewesen sein.
„ Neben den ohnehin hohen Preisen für Miete, Energie und
Grundnahrungsmittel werden auch die Kosten für die eigene Gesundheit
immer mehr zu einem Problem für viele Menschen. Mit unserem AK-
Mundhygiene-Bonus wollen wir unsere Mitglieder finanziell entlasten
“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.
Alle Informationen zum AK-Mundhygiene-Bonus finden Sie hier .
Wer Fragen zur neuen Direktleistung der AK OÖ hat, kann sich
telefonisch unter 050 6906-1615 bei uns melden.