Wien (OTS) – „In einer zunehmend digitalen Welt brauchen unsere
Sicherheitsbehörden klare gesetzliche Grundlagen, um auch
verschlüsselte Kommunikation im Kampf gegen schwerste Bedrohungen
effektiv überwachen zu können – unter strenger rechtsstaatlicher
Kontrolle. Denn ein moderner Staatsschutz braucht zeitgemäße
Werkzeuge“, betont ÖVP-Sicherheitssprecher Ernst Gödl am Rande des
heutigen Innenausschusses. Die Bundesregierung setzt mit der Novelle
des Staatsschutz- und Nachrichtendienstgesetzes (SNG) sowie
begleitender Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz (SPG) und
Bundesverwaltungsgerichtsgesetz (BVwGG) einen wichtigen Schritt zur
Stärkung der inneren Sicherheit und zur effektiven Gefahrenabwehr.
Die Gefährderüberwachung wurde mit den Koalitionsstimmen von ÖVP, SPÖ
und Neos mehrheitlich beschlossen.
Die Eckpunkte der Reform im Überblick:
Erweiterung der Ermittlungsbefugnisse:
Erstmals wird es möglich, im Einzelfall durch richterlichen
Beschluss auch verschlüsselte digitale Kommunikation zu überwachen,
um etwa Terroranschläge verhindern zu können – ausschließlich bei
schwersten Straftaten mit mehr als zehn Jahren Strafandrohung.
Starker Rechtsschutz & Kontrolle:
Der unabhängige Rechtsschutzbeauftragte im Innenministerium wird
frühzeitig eingebunden, erhält uneingeschränkte Einsichtsrechte und
unterliegt künftig einer verpflichtenden
Vertrauenswürdigkeitsprüfung.
Strenge gerichtliche Bewilligung & klare Begrenzungen:
Überwachungsmaßnahmen sind nur mit Zustimmung des
Bundesverwaltungsgerichts möglich, technisch begrenzt auf den
konkreten Bewilligungszeitraum und Zweck, begleitet von umfangreicher
Dokumentationspflicht und Löschung nicht relevanter Daten.
Transparenz & parlamentarische Kontrolle:
Der Innenminister ist verpflichtet, bei Überschreitung von 30
Fällen jährlich, sowie zur erstmaligen Programminbetriebnahme samt
Leistungsbeschreibung und laufenden Kosten, dem ständigen
Unterausschuss für innere Angelegenheiten zu berichten.
Flexibilitätsklausel für neue Gefahrenlagen:
Mit der Einführung einer befristeten „Flexiklausel“ wird der
Direktor des Nachrichtendienstes ermächtigt, in klar abgegrenzten
Fällen Aufgaben des Staatsschutzes wahrzunehmen – befristet bis Ende
2029, inklusive verpflichtender Evaluierung nach drei Jahren.
„Diese Maßnahmen ermöglichen es unseren Behörden,
verfassungsgefährdende Angriffe im Vorfeld zu erkennen und abzuwehren
– ohne dabei Grundrechte zu kompromittieren. Wir setzen auf klare
Regeln, effektive Kontrolle und volle Transparenz. Der Schutz unserer
Demokratie beginnt dort, wo wir vorbereitet sind“, so Gödl
abschließend. (Schluss)