GÖD-Justizgewerkschaft fordert Akademisierung: Justizberufe attraktiver und zukunftsfit gestalten

Wien (OTS) – In einer einstimmigen Entscheidung haben die
GÖD-Justizgewerkschaft
und die gesetzliche Personalvertretung bei ihrer gemeinsamen Sitzung
am 22. Mai 2025 einen richtungsweisenden Antrag eingebracht, der die
Akademisierung von Diplomrechtspfleger:innen und leitenden
Justizmanager:innen zum Ziel hat. Ziel ist es, die Attraktivität der
Berufe im Justizressort signifikant zu steigern und den steigenden
Anforderungen in einer modernen, digitalisierten Justiz gerecht zu
werden.

Akademisierung als Zukunftsmodell

„Die Bediensteten der Justiz leisten tagtäglich hervorragende
Arbeit und tragen maßgeblich zur Funktionsfähigkeit unseres
Rechtsstaats bei“, betont Werner Gschwandtner, Vorsitzender der
Justizgewerkschaft und des Zentralausschusses beim Bundesministerium
für Justiz. Insbesondere die zunehmende Digitalisierung und die
steigende Komplexität rechtlicher Aufgaben machen eine höhere
Qualifizierung unumgänglich.

Kernpunkt der geplanten Maßnahmen ist die Einführung eines
sechssemestrigen Bachelorstudiums für Diplomrechtspfleger:innen sowie
für leitende Justizbedienstete mit Schwerpunkt „New Public
Management“. Damit soll nicht nur die fachliche Qualifikation erhöht,
sondern auch eine klarere Trennung zwischen rechtsprechenden und
verwaltenden Aufgaben geschaffen werden.

Maßgeschneiderte Ausbildung mit Praxisbezug

Die neue Grundausbildung soll ab 2026 in Kraft treten und
weiterhin auf einem dualen System beruhen. Die theoretische
Ausbildung an einer Fachhochschule wird mit praktischen
Ausbildungsabschnitten kombiniert. Erst nach erfolgreichem Nachweis
der praktischen Erfahrung erfolgt die Zulassung zur Diplomprüfung.
Teilprüfungen und Bachelorarbeiten werden den Abschluss der
Ausbildung bilden. Auch Fernstudienelemente sind vorgesehen, um
berufsbegleitendes Lernen zu ermöglichen.

Zur Umsetzung der Pläne soll das Justizbildungszentrum Schwechat
auf das Niveau einer Fachhochschule angehoben und die Studienpläne
speziell auf die Anforderungen in der Justiz zugeschnitten werden.

Gerechte Bezahlung für höhere Qualifikation

Die Akademisierung soll auch besoldungsrechtlich anerkannt
werden. Der Vorschlag sieht eine Einstufung in das höhere
Gehaltsschema A 1, Stufen 2 bis 4, vor – abhängig von Funktion und
Verantwortung. Dies soll unter anderem den Wegfall der bisherigen
Mehrleistungszulage für neue Bedienstetengruppen kompensieren und
Einkommensverluste verhindern.

Darüber hinaus wird für derzeitige Bedienstete die Möglichkeit
einer freiwilligen Nachqualifikation geschaffen. Durch gezielte
Fortbildungsmaßnahmen sollen sie Zugang zu den neuen Karrierewegen
erhalten. Eine transparente Darstellung der zu erwartenden
Gehaltsverläufe soll bei der Entscheidungsfindung helfen.

Integration und Aufwertung bestehender Funktionen

Ein weiterer zentraler Punkt betrifft die geplante Eingliederung
von Funktionen des bisherigen Fachdienstes in den gehobenen Dienst.
So sollen beispielsweise IT-Leitbediener:innen, Rechnungsführer:innen
oder Teamleiter:innen in Servicecentern künftig in der höheren
Gehaltsklasse geführt werden – eine Anerkennung ihrer zunehmend
komplexen Aufgaben.

Forderung nach raschen Verhandlungen

Mit dem beschlossenen Antrag richtet sich der Zentralausschuss
nun an die zuständigen Entscheidungsträger und fordert eine rasche
Aufnahme von Verhandlungen. „Wenn wir auch künftig qualifizierte
Fachkräfte für die Justiz gewinnen wollen, müssen wir jetzt handeln“,
appelliert Gschwandtner. Die Aufwertung der Justizberufe sei eine
notwendige Investition in die Zukunft eines funktionierenden
Rechtsstaats.