FPÖ – Tschank: „Keine grünen Umfärbungsfantasien auf dem Rücken der Volksanwaltschaft!“

Wien (OTS) – Im Rahmen der Debatte über einen Antrag der Grünen zur
Reform der
Volksanwaltschaft im Nationalrat übte der FPÖ-Sprecher für
Unvereinbarkeit, NAbg. Dr. Markus Tschank, Kritik an den
vorgeschlagenen Änderungen: „Warum diskutieren wir heute eigentlich
den Bestellungsmodus der Volksanwälte? Warum nicht die Ausweitung der
Kompetenzen der Volksanwaltschaft?“, fragte Tschank eingangs und
betonte die ursprüngliche Idee der Volksanwaltschaft als „Anwalt des
öffentlichen Rechtes“, wie sie bereits Hans Kelsen konzipiert habe.

Den Antrag der Grünen, künftig eine externe Auswahlkommission mit
der Bestellung der Volksanwälte zu betrauen, lehnte Tschank
entschieden ab: „Jetzt kommt da so ein Antrag der Grünen daher, der
das gesamte Bestellungssystem im Wesentlichen beseitigen will. Was
soll man davon halten? Was den Grünen nicht passt, soll passend
gemacht werden. Es ist den Grünen offensichtlich ein Dorn im Auge,
dass die FPÖ ein verfassungsmäßiges Vorschlagsrecht hat.“

Laut Tschank sei es nicht hinnehmbar, dass in Zukunft nicht mehr
die demokratisch gewählten Vertreter im Parlament, sondern NGO-nahe
Gremien darüber entscheiden sollen, wer Volksanwalt wird, was eine
Schwächung des Parlaments bedeuten würde: „Ginge es nach den Grünen,
soll nicht mehr die politische Mehrheit entscheiden, sondern mit
Steuergeld gefütterte linke Aktivisten. Wir werden nicht zulassen,
dass politische Mehrheiten umgangen werden, der Wille des Volkes
missachtet wird und parlamentarische Entscheidungen an Kommissionen
oder NGOs ausgelagert werden. Die demokratisch gewählten Parteien und
ihre Vertreter wissen selbst genau, wer geeignet ist und wen sie in
die Volksanwaltschaft entsenden“, argumentierte Tschank die Ablehnung
des grünen Antrags abschließend.