Wien (OTS) – Als „leicht durchschaubares Ablenkungsmanöver“ vom
eigenen Versagen
bezeichnete heute der Vorsitzende des parlamentarischen
Gesundheitsausschusses und freiheitliche Gesundheitssprecher NAbg.
Mag. Gerhard Kaniak Forderungen von SPÖ-ÖGK-Obmann Huss: „Noch mehr
Belastungen für die Beitragszahler, noch weniger Leistungen bei
gleichzeitig noch mehr Einnahmen und ein Schuss Bevormundung: So
stellt sich das ÖGK-Obmann Huss also vor. So geht’s nicht!
Stattdessen sollten die Herren Funktionäre – das gilt für ÖVP und SPÖ
gleichermaßen –einmal beginnen, ihre Hausaufgaben zu machen: Struktur
– und Verwaltungsreformen sucht man nämlich vergebens. Am Geld kann
es nicht liegen. 2022 lagen die laufenden Gesundheitsausgaben bei
50,3 Milliarden Euro, 2023 bereits 52,8 Milliarden und vergangenes
Jahr stiegen sie um rund elf Prozent auf 57 Milliarden Euro. Die
Kennzahlen im Gesundheitssystem lassen allerdings keine
Verbesserungen für die Bevölkerung erkennen, weder bei den
Wartezeiten, den Kassenstellen noch beim Leistungsangebot. Und
angesichts dieser immer schlechter werdenden öffentlichen
Gesundheitsversorgung den Österreichern auch noch die Möglichkeiten
einer privaten Zusatzversicherung und der Privatmedizin verbieten zu
wollen, sie stattdessen durch weitere Beitragserhöhungen ins
Sozialversicherungssystem auch noch weiter belasten und entmündigen
zu wollen, das ist – mit Verlaub – schäbig!“ SPÖ-Funktionär Huss möge
sich also an der eigenen Nase nehmen, aber nicht nur er: „Die Methode
‚Abputzen‘ und ‚Weiter wie bisher – nur schlechter‘ kennen wir von
der ÖVP-SPÖ-NEOS-Regierung genauso wie von Huss´ ÖVP-Pendant McDonald
– Stichwort Streichung des freien Facharztzugangs, des freien Zugangs
zu den Ambulatorien, der kostenlosen Krankentransporte usw.
Der FPÖ-Gesundheitssprecher verwies auch darauf, dass sich die
Krankenkassen allein 2025 von den Versicherten zusätzliche Mittel von
rund 1,2 Milliarden Euro holen würden – via KV-Beiträgen für die
Pensionisten, E-Card-Kosten und Hebesätzen. Das Motto der Regierung
sei jedenfalls offensichtlich. „Durch noch mehr Belastungen und noch
mehr Leistungskürzungen noch mehr Geld auszugeben, anstatt
strukturell etwas zu optimieren. Die Hoffnung der Bürger auf eine
bessere Versorgung wird allerdings unerfüllt bleiben“, warnte Kaniak
und verwies auf den freiheitlichen Maßnahmenkatalog für eine echte
Gesundheitsreform, von der die Versicherten auch tatsächlich
profitieren würden: Beginnend bei einer Neuaufstellung des
Österreichischen Strukturplans Gesundheit über die Evaluierung des
Personalbedarfs insgesamt und die finanzielle Fairness gegenüber
allen Mitarbeitern, Entbürokratisierung und Kompetenzerweiterung in
den Berufsfeldern bis hin zu einer „Mobilisierungsoffensive“ für den
niedergelassenen Bereich.
Der FPÖ-Gesundheitssprecher forderte darüber hinaus
Kostenwahrheit im Zusammenhang mit den Ausgaben für Asyl und
Migration durch die Einführung eines eigenen Rechnungskreises. All
diese Zahlen würden immer noch gehütet wie ein Staatsgeheimnis, die
Beitragszahler hätten jedoch ein Recht auf Transparenz und
Ehrlichkeit: „Und es ist ja wohl kein Zufall, dass seit 2015, dem
Beginn der illegalen Masseneinwanderung nach Österreich, die
öffentlichen laufenden Gesundheitsausgaben um rund 64 Prozent
gestiegen sind. Damals lagen sie bei rund 26,5 Milliarden Euro, 2024
bereits bei etwa 43,5 Milliarden. Während Asylanten und Migranten,
die noch nie ins System eingezahlt haben, sogar ohne Selbstbehalte
vollen Zugriff auf die Gesundheitsleistungen haben, werden die
Beitragszahler immer mehr zur Kasse gebeten. Und statt zuallererst
bei der eigenen Bevölkerung und ihrer Gesundheitsversorgung den
Rotstift anzusetzen, wäre es doch naheliegender bei jenen zu sparen,
die noch nie etwas für dieses Land geleistet bzw. beigetragen haben.
Das heißt, Asylanten und sonstigen Migranten aus Drittstaaten sollte
nur noch eine medizinische Basis- bzw. Elementarversorgung zur
Verfügung gestellt werden. Voller Versorgungsanspruch kann nur nach
einer mehrjährigen ‚Wartefrist‘ oder, so wie bei jedem Österreicher
auch, bei entsprechenden Beitragszahlungen z.B. auf Grund einer
Erwerbstätigkeit gewährt werden“, betonte Kaniak.