Sankt Pölten (OTS) – „Immer häufiger wenden sich Bürger an uns, weil
korrekt eingebrachte
Initiativanträge von Bürgermeistern verzögert, zurückgewiesen oder
durch rasch geschaffene politische und vertragliche Tatsachen
entwertet werden“, stellt FPÖ Niederösterreich Kommunal- und
Energiesprecher LAbg. GVV-Obmann Dieter Dorner gleich zu Beginn der
Pressekonferenz „Demokratie blockieren – Windkraftgewinne
garantieren“ am Mittwoch in St. Pölten klar.
„Dabei handelt es sich nicht um lose Unterschriftensammlungen
oder unverbindliche Petitionen: Die Initiativanträge werden
sorgfältig vorbereitet. Sie betreffen Gemeindeangelegenheiten,
enthalten eine klare Fragestellung, die mit Ja oder Nein beantwortet
werden kann und werden von mehr als zehn Prozent der Wahlberechtigten
unterstützt. Genau diese Voraussetzungen verlangt die NÖ
Gemeindeordnung für einen Initiativantrag, der auf die Durchführung
einer Volksbefragung gerichtet ist. Sind sie erfüllt, hat der
Gemeinderat die Volksbefragung anzuordnen und Punkt“, so Dorner
weiter und erklärt den gängigen Modus operandi der jeweiligen
Ortskaiser: „Kaum wird ein Initiativantrag eingebracht, setzen manche
Bürgermeister genau jene Angelegenheit, zu der die Bevölkerung
befragt werden möchte, auf die Tagesordnung der nächsten
Gemeinderatssitzung. Der Gemeinderat beschließt mit Stimmen der
Bürgermeisterpartei das Projekt, die Widmung oder sogar bereits einen
Partnerschaftsvertrag mit einem Projektbetreiber, während der
Initiativantrag aber vorerst liegen bleibt. Die Bürger werden nicht
zuerst gefragt. Stattdessen werden politische und vertragliche Fakten
geschaffen. Monate später erst erhalten die Bürgerinitiativen einen
Bescheid, mit dem die weitere Behandlung des Initiativantrages für
unzulässig erklärt wird. Die Begründungen: Stets an den Haaren
herbeigezogen“, sagt Dorner und ging auf fünf konkrete Fälle in fünf
nö. Gemeinden ein.
Fünf Beispiele, die keine Einzelfälle sind
-) Velm-Götzendorf, Thema Windkraft und PV-Anlagen : „Velm-
Götzendorf ist das abschreckende Beispiel dafür, wie direkte
Demokratie ausgehebelt wird. Zudem wurde mit Steuergeld die
Entscheidung zugunsten der Bürger bekämpft.“
-) Haringsee, Thema Wasserversorgung : „Eine politische
Grundsatzentscheidung über die künftige Wasserversorgung wurde als
angebliche Abgabenfrage dargestellt. Mehr als 150 Bürger wurden nicht
ernst genommen“, erläutert Dorner.
-) Mödling, Parkflächen: „In Mödling wurde beinahe jeder denkbare
Ablehnungsgrund zusammengesucht, um eine Volksbefragung über
Parkflächen zu verhindern. Eine politische Grundsatzfrage wird
gleichzeitig zur individuellen Verwaltungsentscheidung und zur
Abgabenfrage erklärt. Das zeigt, mit welchen konstruierten Argumenten
direkte Demokratie blockiert wird“, stellt Dorner klar.
-) Matzen-Raggendorf, Windkraft : „In Matzen-Raggendorf wurde
versucht, eine vollkommen verständliche Frage mit einer konstruierten
Begründung aus dem Wirkungsbereich der Gemeinde hinauszudrängen. Das
Landesverwaltungsgericht hat den Bescheid aufgehoben. Jetzt erwartet
die Bürgerinitiative, dass die Gemeinde dieses Erkenntnis respektiert
und die Volksbefragung anordnet“, so Dorner.
-) Traismauer, Windkraft: „Traismauer ist das Lehrbuchbeispiel
dafür, wie direkte Demokratie systematisch ausgehebelt wird. 926
gültige Unterstützer verlangen eine gesetzlich geregelte
Volksbefragung. Die Gemeinderatsmehrheit beschließt aber zuerst den
Partnerschaftsvertrag, lehnt danach die Volksbefragung ab und der
Bürgermeister verweigert schließlich auch noch einen anfechtbaren
Bescheid. Zudem wurde mit einem Gutachten Steuergeld verbrannt“,
schüttelt Dorner den Kopf.
Dieter Dorner fasst zusammen: „Bürger dürfen offenbar nur so
lange mitreden, wie ihre Meinung mit jener des Bürgermeisters und der
Gemeinderatsmehrheit übereinstimmt. Ist es anders, greifen die
Ortskaiser in die Trickkiste. Besonders empörend ist, dass die Bürger
auch noch für die Verhinderung ihrer eigenen Mitbestimmung bezahlen
müssen.“
Marktprämie macht Windkraftpark zu lukrativem Geschäft
„Bei der Windkraft kommt jedoch noch eine weitere finanzielle
Belastung hinzu. Während Gemeinden auf Kosten der Steuerzahler gegen
Volksbefragungen vorgehen, profitieren die Betreiber von einem massiv
geförderten System. Gleichzeitig tragen die Stromkunden über ihre
Rechnungen auch die hohen Kosten für den erforderlichen Ausbau und
Betrieb der Stromnetze“, führt Dorner aus und skizziert das „Geschäft
Windkraft“.
„Warum sind Windparks ein lukratives Geschäft? Zu einem großen
Teil wegen der sogenannten Marktprämie. Denn diese Prämie nimmt jedem
Betreiber einen erheblichen Teil des Preisrisikos ab und ist auf 20
Jahre garantiert“, erläutert Dorner.
Was ist die Marktprämie? Die Marktprämie ist die finanzielle
Förderung nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), die die
Differenz zwischen den Produktionskosten einer Windkraftanlage und
dem tatsächlichen Marktpreis des Stroms ausgleicht! Betreiber von
Windkraftanlagen vermarkten ihren Strom nämlich selbst am Markt und
erhalten die Prämie als monatlichen Zuschuss (!) für tatsächlich
eingespeisten Strom. Der Wert orientiert sich am Normstandort bei
9,92 Cent pro Kilowattstunde. Sprich: Erzielt der Betreiber den
Referenzmarktwert nicht, greift die Prämie. Der Betreiber profitiert
also vom geförderten System, die Stromkunden zahlen über ihre
Rechnungen auch die hohen Kosten für den erforderlichen Ausbau und
Betrieb der Stromnetze.
Dorner führt dann noch anhand eines Muster-Windparkes die
Schieflage in der Förderung aus. Fazit: Ein Windkraftpark mit 10
Anlagen wirft 20 Jahre lang jedes Jahr einen Millionengewinn ab.
Windparks sind primär für die Betreiber, aber sekundär auch für die
Pächter und die Gemeinden ein lukratives Geschäft am Rücken der
Stromkunden, die verdeckt den Ausbau über ihre Rechnung blechen (
Anm.: Mehr als die Hälfte aller Windräder steht in NÖ; 830 von 1.447
Windrädern stehen in NÖ mit Stand Ende 2025 ).
„Wer über Windkraft spricht, muss deshalb nicht nur über Megawatt
sprechen, sondern darüber, wer zahlt, wer kassiert und wie lange der
Stromkunde das Geschäftsmodell absichern soll. Wenn ein Windpark über
20 Jahre eine erhebliche Erlösabsicherung erhält, gleichzeitig
Millionenbeträge an Gewinn erwirtschaftet und nach Ablauf der
Förderung schuldenfrei weiterproduzieren kann, muss offen über die
Angemessenheit dieses Fördermodells gesprochen werden“, schließt
Dorner.




