Firmeninsolvenzen: AK fordert gesetzliche Obergrenze für Anzahlungen, um Konsument:innen zu schützen

Linz (OTS) – Die Insolvenz der Möbelkette kika/Leiner im Jahr 2024
kostete
tausenden Beschäftigten ihre Arbeitsplätze und vielen Kund:innen ihre
Anzahlungen. Um Konsumentinnen und Konsumenten besser zu schützen,
fordert AK-Präsident Andreas Stangl eine gesetzliche Obergrenze für
Anzahlungen.

Ein ehemaliger Geschäftsführer der insolventen Möbelkette
kika/Leiner sitzt seit Sonntag wegen des Vorwurfs systematischen
Betrugs in U-Haft. Er hatte im September 2024 eine „Unwetter-
Soforthilfe-Aktion“ gestartet und Kund:innen einen 20-prozentigen
Rabatt auf Möbelkäufe versprochen, um rasch liquide Anzahlungen zu
generieren. Von diesem Vorgehen waren laut Staatsanwaltschaft
mindestens 4.700 Kund:innen betroffen, die Anzahlungen leisteten,
jedoch keine Lieferung erhielten. Das Unternehmen war ab Jänner 2024
zahlungsunfähig gewesen.

Die AK Oberösterreich warnte Konsument:innen schon damals davor,
Anzahlungen zu leisten, und kritisierte, dass das Unternehmen noch
Gutscheine verkauft und Anzahlungen angenommen hatte, obwohl schon
monatelang eine Insolvenz im Raum gestanden war. Eine Familie meldete
sich damals bei der AK Oberösterreich und berichtete, dass sie einen
fünfstelligen Betrag für eine Küche vorgestreckt hatte. Die Küche
wurde nie geliefert.

Um derartige Härtefälle in Zukunft zu vermeiden, fordert AK-
Präsident Andreas Stangl eine gesetzliche Obergrenze für Anzahlungen:
Verträge, die unter das Konsumentenschutzgesetz fallen, sollten einer
verpflichtenden Begrenzung von vertraglich vereinbarten Anzahlungen
mit maximal 20 Prozent des Auftragswertes unterliegen. Höhere
Anzahlungen dürfen nur gegen eine vorhandene Insolvenzabsicherung (
z.B. Bankgarantie, Treuhandkonto, Versicherung) vereinbart werden.
Damit würden die Konsument:innen im Gegensatz zur derzeitigen
Rechtslage am Ende nicht ohne Geld und ohne Leistung dastehen.