Wien (PK) – Im Finanzausschuss standen heute mehrere Berichte des
Finanzministeriums auf der Tagesordnung. So gibt der EU-
Vorhabenbericht für 2025 Einblicke in die Prioritäten und geplanten
Gesetzesinitiativen zu den finanzpolitischen Vorhaben auf
europäischer Ebene und hält die Positionen des österreichischen
Finanzministeriums dazu fest. Der Bericht wurde im Ausschuss von
allen Fraktionen ,außer der FPÖ, mehrheitlich zur Kenntnis genommen.
Ebenfalls ohne die Stimmen der Freiheitlichen wurde der Bericht
des Finanzministeriums zur Finanzierung internationaler
Entwicklungsorganisationen zur Kenntnis genommen. Einstimmigkeit im
Ausschuss herrschte zum Evaluationsbericht zur begleitenden Kontrolle
im Finanzamt für Großbetriebe sowie zum Fortschrittsbericht 2024 der
Nationalen Finanzbildungsstrategie.
EU-Jahresvorschau: Vereinfachung von Vorgaben,
Wettbewerbsfähigkeit sowie Verbesserung der Verteidigungsfähigkeit im
Fokus
Vor dem Hintergrund großer wirtschaftlicher und geopolitischer
Unsicherheit würden für die Europäische Kommission (EK) drei zentrale
Handlungsfelder im Fokus stehen: die Vereinfachung und effiziente
Implementierung von europarechtlichen Vorgaben und Regulierungen, die
Steigerung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit sowie die
Verbesserung der Verteidigungsfähigkeit bzw. der internen Sicherheit,
heißt es in der EU-Jahresvorschau für 2025 ( III-152 d.B. ). So
würden zum Abbau bürokratischer Hürden drei sogenannte Omnibus-Pakete
vorgestellt. Laut dem Bericht werden seitens Österreichs diese
Bemühungen begrüßt. Im Bereich der Förderung von Wachstum und
Beschäftigung setzt das Finanzministerium insbesondere auf die
Verbesserung der Rahmenbedingungen für Innovationen und deren
kommerzielle Nutzung. Österreich spricht sich zudem für eine
transparente und konsequente Umsetzung der EU-Fiskalregeln aus, das
Finanzministerium verweist jedoch darauf, dass das Regelwerk die
wirtschaftlichen Realitäten angemessen berücksichtigen müsse.
Was die Banken- und Kapitalmarktunion betrifft, sei das oberste
Ziel die Bewahrung eines robusten Bankensektors und der allgemeinen
Finanzmarktstabilität sowie des Anleger- und Investorenvertrauens.
Die Vertiefung der Kapitalmarktunion wird vom Finanzministerium
unterstützt. Es sei von zentraler Bedeutung, dass die Bürger:innen
einen gleichen und fairen Zugang zu Finanzdienstleistungen und den
Kapitalmärkten bekommen, so der Bericht. Die Einführung eines
digitalen Euro wird begrüßt. Dieser soll eine Ergänzung zum Bargeld
darstellen, wobei die Wahlfreiheit gewahrt bleiben müsse.
Grundsätzlich vom Finanzministerium befürwortet werden auch die Ziele
der Kleinanlegerstrategie sowie die sogenannte FASTER-Richtlinie zur
Vermeidung von Doppelbesteuerung und zum Abbau von Hürden für den
Binnenmarkt. In Bezug auf die Ukraine wird seitens Österreichs die
Nutzung der Veranlagungsgewinne des immobilisierten russischen
Zentralbankvermögens unterstützt.
Eibinger-Miedl begrüßt Maßnahmen zum Bürokratieabbau und zur
Stärkung der Verteidigungsfähigkeit
Der Bericht gebe einen guten Überblick über die von der EK
gewählten Hauptprioritäten für das Jahr 2025, hielt die den
Finanzminister vertretende Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl
einleitend im Ausschuss fest. So seien etwa bereits erste Schritte
bei den Omnibus-Paketen zum Bürokratieabbau und bei der
Nachhaltigkeitsberichterstattung gesetzt worden. Eibinger-Miedl
begrüßte den Fokus auf die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit
Europas, die auch einen Schwerpunkt des polnischen Ratsvorsitzes
bilde.
Im Austausch mit den Abgeordneten fragte Hubert Fuchs (FPÖ), ab
wann die FASTER-Richtlinie zur Vermeidung von Doppelbesteuerung und
zum Abbau von Hürden für den Binnenmarkt für das nationale Recht
maßgeblich sei. Geplant sei, dass diese ab Anfang 2030 anwendbar sein
soll, die technische Umsetzung auf nationaler Ebene müsse bis Ende
2028 abgeschlossen sein, informierte ein Experte des Finanzressorts.
Gegenüber Fuchs hielt die Staatssekretärin zudem fest, dass sich
Österreich stark für die Abschaffung der Zollbefreiung von Sendungen
mit einem Wert von unter 150 Ꞓ einsetze, da dies die
Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Wirtschaft stärke.
Jakob Schwarz (Grüne) und Kurt Egger (ÖVP) sprachen die im
Bericht genannte Stärkung der EU-Haushaltsdisziplin an. Während Egger
dies begrüßte, zeigte sich Schwarz skeptisch, da die anstehenden
großen Transformationen eine Herausforderung für die öffentlichen
Haushalte darstellen und künftig mehr Mittel einfordern würden. Es
gehe darum, die Ziele der grünen und digitalen Transformation nicht
außer Acht zu lassen, betonte die Staatssekretärin, die ein „enormes
Potenzial“ in der stärkeren Einbindung privater Investitionen sah.
Für Bereiche mit großen Ausgaben, würden zur Sicherstellung der
Finanzierung zudem sogenannte Safeguards geschaffen.
Für Kai Jan Krainer (SPÖ) gibt der Bericht ebenfalls einen guten
Einblick in die EU-Themen der nächsten zwei Jahre, die durch die
nationalen Umsetzungsschritte somit auch den Finanzausschuss stark
beschäftigen würden. Was die vom SPÖ-Mandatar ins Spiel gebrachten
Transaktionskosten des digitalen Euros betrifft, soll laut einem
Vertreter des Finanzministeriums ein faires Gebührenmodell geschaffen
werden, das Händler nicht mehr als bisher belasten soll. Zur
Umsetzung des digitalen Euros sei jedoch noch viel Vorarbeit in den
nächsten zwei bis drei Jahren zu leisten, betonte Barbara Eibinger-
Miedl. Sie sprach von einem wichtigen Schritt zur Verringerung der
Abhängigkeit Europas.
SPÖ-Abgeordneter Krainer zeigte sich zudem verwundert, dass von
den rund 200 Mrd. Ꞓ in der EU eingefrorenen russischen
Vermögenswerten nur 1 %, also etwa 2 Mrd. Ꞓ, in Österreich
konfisziert worden sei. Dabei handle es sich nur um das Geld der
russischen Zentralbank, das Vermögen von Privatpersonen sei hier
nicht inkludiert, so ein Vertreter des Finanzministeriums.
Gegenüber NEOS-Abgeordneten Markus Hofer hielt die
Staatssekretärin fest, dass für die „massiv unter Druck geratene
energieintensive Industrie“ Systemänderungen auf Bundes- und auf EU-
Ebene nötig seien. Es gehe darum, die heimische Produktion nicht zu
erschweren. In Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie
auf das Lieferkettengesetz ortete die Staatssekretärin Signale, dass
„erste Giftzähne“ gezogen worden seien. Hier sei aber das
Wirtschaftsministerium federführend.
BMF evaluiert begleitende Kontrolle für Großbetriebe
Als Alternative zur Betriebsprüfung durch die Finanzverwaltung
können Großbetriebe eine begleitende Kontrolle in Anspruch nehmen. In
der begleitenden Kontrolle arbeitet die Finanzverwaltung
kontinuierlich mit einem Unternehmen zusammen. Das Finanzministerium
hat nun dieses Instrument evaluiert und dem Parlament einen Bericht
dazu vorgelegt ( III-85 d.B. ). Darin wird von einem großen Mehrwert
für beide Seiten berichtet. Unternehmen würden insbesondere von der
Rechts- und Planungssicherheit profitieren. Bei der Finanzverwaltung
stehe die Gewährleistung einer zeitgerechten und zugleich
rechtssicheren Abgabenerhebung im Vordergrund. Zudem werde die Tax-
Compliance der Unternehmen gesteigert.
Der Bericht empfiehlt, die Umsatzerlösgrenze von 40 Mio. Ꞓ als
Teilnahmebedingung beizubehalten und regelmäßig an die Inflation
anzupassen. Die begleitende Kontrolle biete nur für entsprechend
große Unternehmen einen effizienten Mehrwert und für eine Absenkung
wären mehr Ressourcen erforderlich. Aus Sicht des Finanzamts für
Großbetriebe wäre aber die Entwicklung einer „begleitenden Kontrolle-
light“ für kleinere Unternehmen eine Alternative. Der Bericht legt
zudem nahe, ein zur begleitenden Kontrolle analoges System für den
Themenbereich Forschungsprämien einzuführen und die begleitende
Kontrolle auf Lohnabgaben und Sozialversicherungsbeiträge zu
erweitern.
Der Evaluierungsbericht bestärke das Finanzressort, die
begleitende Kontrolle weiterzuverfolgen, betonte Staatssekretärin
Barbara Eibinger-Miedl. Mit Stand 1. Mai 2025 seien rund 300
Unternehmen in die begleitende Kontrolle involviert, die für etwa 4 %
der KöSt- und Umsatzsteueraufkommen verantwortlich seien. Was den
Aufwand für die Prüfer:innen betrifft, sei dieser pro Prüfungsfall in
etwa mit den klassischen Außenprüfungen gleichzusetzen. Dem zu Beginn
höheren Ressourcenaufwand würde in weiterer Folge ein geringerer
Aufwand für die Finanzverwaltung entgegenstehen, so die
Staatssekretärin gegenüber Selma Yildirim (SPÖ), Jakob Schwarz (Grüne
) und Markus Hofer (NEOS). Man wolle schrittweise die eingebundene
Unternehmensanzahl ausweiten. Durch die begleitende Kontrolle ergebe
sich sowohl für den Finanzausschuss als auch für die Finanzverwaltung
ein erheblicher Mehrwert, da man Probleme direkt aus der Praxis
mitbekomme, ergänzte ein Experte des Finanzressorts. Man lerne Dinge,
die man bei einer klassischen Überprüfung nicht erfahren würde.
Die Vorschläge zur Etablierung einer „begleitenden Kontrolle-
light“ für kleinere Unternehmen und eine mögliche Erweiterung, etwa
auf Lohn- und Sozialversicherungsabgaben, müssten zuerst innerhalb
des Finanzministeriums diskutiert werden, hielt Eibinger-Miedl
gegenüber FPÖ-Mandatar Hubert Fuchs fest. Hier gebe es noch keinen
konkreten Zeitplan.
Angebot an Finanzbildungsmaßnahmen in Österreich steigt
Laut dem aktuellen Fortschrittsbericht zur Nationalen
Finanzbildungsstrategie nimmt das Angebot im Bereich der
Finanzbildung zu ( III-86 d.B. ). Insgesamt wurden 2024 unter diesem
Dach 154 Maßnahmen angeboten, im Jahr zuvor waren es 139. Sie haben
dem Bericht zufolge über 100.000 Bürger:innen erreicht. Die vom
Finanzministerium vorgelegte Strategie bildet einen
Orientierungsrahmen und einheitliche Zielsetzungen für Anbieter von
Finanzbildungsinitiativen in Österreich. Die am häufigsten
angesprochene Zielgruppe sind Schüler:innen. Vom Finanzministerium
und der österreichischen Nationalbank (OeNB) wurde zudem das
Finanzbildungsportal „Finanznavi“ zur Orientierung in finanziellen
Fragen initiiert.
Man könne auf eine „tolle Arbeit“ verweisen, bilanzierte
Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl im Ausschuss. Tagesaktuell
würden 185 Maßnahmen in diesem Bereich angeboten. In einem nächsten
Schritt wolle man Zertifikate für engagierte Schulen vergeben.
Derzeit arbeite das Ressort unter Einbindung von Stakeholdern an
einer Nachfolgestrategie zur Finanzbildung. Dabei müsse es gelingen,
die Zusammenarbeit mit den Stakeholdern zu verstärken, um so die
Sichtbarkeit zu verbessern. Zudem müsse man überlegen, wie das Thema
mehr in die Breite und in die Regionen gebracht werden kann, meinte
sie zu Hermann Brückl (FPÖ).
Hermann Brückl (FPÖ) sprach sich gegen ein eigenes Schulfach zur
Finanzbildung aus und befürwortete fächerübergreifende Angebote. Zu
der Frage, ob es ein eigenes Schulfach zu Finanzbildung geben soll,
verwies die Staatssekretärin auf den Bildungsminister. Es sei aber
unstrittig, das Thema weiter als Querschnittsmaterie zu verankern.
Barbara Kolm (FPÖ) thematisierte die Zusammenarbeit mit
bestehenden nationalen und internationalen Anbietern und meinte, dass
das „Rad nicht neu“ erfunden werden müsse.
Die Vermittlung von Finanzwissen sei für die Menschen angesichts
der Dimension und Auswirkungen mancher Entscheidungen wichtig,
betonte Ausschussobmann Andreas Ottenschläger (ÖVP).
Man müsse auf die Breite der Maßnahmen achten, plädierte
Maximilian Köllner (SPÖ). Ein Großteil der Maßnahmen würde auf
Schüler:innen und junge Menschen abzielen, meinte eine Expertin des
Finanzressorts dazu. Man versuche als Ressort, weitere Bereiche
anzusprechen.
Die Ergebnisse der PISA-Studie würden zeigen, dass Österreich in
diesem Segment Vorreiter ist, meinte Christoph Pramhofer (NEOS). Die
Teilnahmezahl sei positiv, im Verhältnis zur Gesamtschüleranzahl
wiederum nicht so viel. Studien würden aber zeigen, dass junge
Menschen sich mehr Finanzbildung wünschen würden. Die 100.000
Teilnahmen seien im Vergleich zu den Schüler:innenzahlen vielleicht
wenig, die Zahlen würden aber die Finanzbildung im Regelunterricht
nicht erfassen, meinte demgegenüber die Expertin des Ressorts.
Zu der Frage von Jakob Schwarz (Grüne), wie nichtstaatliche
Anbieter überprüft werden, berichtete die Expertin, dass diese vorab
überprüft und auch regelmäßig Angebote abgelehnt würden.
Finanzminister berichtet über Finanzierung von
Umweltschutzprojekten in Entwicklungsländern und Afrikanischen
Entwicklungsfonds
Das Finanzministerium informiert in einem Bericht über die
Entwicklungen bei internationalen Entwicklungsorganisationen ( III-
133 d.B. ). Sowohl die globale Umweltfinanzierung als auch der
afrikanische Entwicklungsfonds wurden trotz schwierigen Umfelds als
sehr erfolgreich eingestuft. Das Finanzministerium sieht hohen Bedarf
an globaler Umweltfinanzierung. Die Globale Umweltfazilität (Global
Environment Facility – GEF) ist ein internationaler
Finanzierungsmechanismus zur Behebung globaler Umweltprobleme.
Finanziert werden damit Programme und Projekte zur Behebung von
globalen Umweltproblemen in mehr als 140 Entwicklungs- und
Transformationsländern. Bei der letzten Einzahlung 2022 wurden
Ressourcen von 5,33 Mrd. $ erzielt, 58,76 Mio. Ꞓ davon aus
Österreich. Die Schwerpunkte Biodiversität, Klimawandel,
Landverödung, Chemikalien/Abfall und internationale Gewässer seien
damit erfolgreich fortgesetzt worden. Der Afrikanische
Entwicklungsfonds (AfEF) stellt den wirtschaftlich ärmsten
afrikanischen Ländern Kredite zu besonders günstigen Bedingungen zur
Verfügung. 2023 wurden umgerechnet 7,57 Mrd. Ꞓ eingezahlt, 127,42
Mio. Ꞓ davon aus Österreich.
Von einer sehr positiven Halbzeitbilanz und zwei sinnvollen
Instrumenten sprach Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl im
Ausschuss. Bei der Globalen Umweltfazilität seien 18 geprüfte
Agenturen akkreditiert, berichtete eine Expertin des Ressorts Georg
Strasser (ÖVP). Für die Wiederbefüllung der Mittel würden Gespräche
laufen, sagte sie zu Gerhard Kaniak (FPÖ) und Jakob Schwarz (Grüne).
Entsprechende Mittel seien im budgetären Plan des Ressorts
reserviert. (Fortsetzung Finanzausschuss) med/pst