Finanzausschuss beschließt Betrugsbekämpfungsgesetz – Krainer: „Ein Paket zum Schutz der ehrlichen Steuerzahler“

Wien (OTS) – Der Finanzausschuss hat heute Vormittag das
Betrugsbekämpfungsgesetz
beschlossen. Es verbessert die Datenverfügbarkeit und den
Informationsaustausch für die Behörden, es werden Steuerschlupflöcher
geschlossen und es gibt neue Maßnahmen gegen Sozialabgabenbetrug
durch Scheinunternehmen. Im kommenden Jahr wird die verbesserte
Betrugsbekämpfung 270 Millionen Euro zusätzliche Steuereinnahmen
bringen. SPÖ-Finanzsprecher Jan Krainer sagt, „das ist ein Paket zum
Schutz der ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, ein Paket
zum Schutz der ehrlichen Unternehmen“. ****

Der Finanzausschuss hat auch eine Abänderung zur Anpassung und
teilweisen Abschaffung der NoVa-Vergütung bei Verbringung von
Gebrauchtwagen ins Ausland beschlossen. Damit wird weiterhin die
notwendige Bekämpfung von Betrügereien bei ins Ausland verbrachte
Wracks sichergestellt und gleichzeitig auf Bedenken der
Stakeholder/der Branche Rücksicht genommen.

Künftig soll – analog zur EU-rechtlich notwendigen aliquoten
Berechnung der NoVA bei vorübergehender Inlandsverwendung – bei
vorübergehender Zulassung von maximal 4 Jahren im Inland weiterhin
eine NoVA-Vergütung bei Verbringungen ins Ausland zustehen. Zur
Sicherstellung der Vergütungshöhe ist in Zukunft bei
Vergütungsbeträgen über 5.000 Euro pro Fahrzeug ein Gutachten
erforderlich, das den tatsächlichen Wert nachweist.

Mit der Änderung sollen eine Schlechterstellung von inländischen
Leasinggebern und unerwünschte wirtschaftliche Effekte auf den
österreichischen Autohandel verhindert werden.

Die budgetären Kosten der Änderung sollen im Gesamtpaket der
Betrugsbekämpfung durch andere Maßnahmen abgedeckt werden, u.a. durch
zusätzliche Maßnahmen gegen Gewinnverschiebungen innerhalb von
Konzernstrukturen. Unter anderem sollen die bestehenden nationalen
Regelungen gegen Gewinnverschiebungen im Konzern, die sogenannte
Hinzurechnungsbesteuerung sowie das Abzugsverbot für konzerninterne
Zins- und Lizenzzahlungen im Körperschaftsteuergesetz, auf das
globale Mindeststeuerniveau von 15 Prozent angehoben werden. (Schluss
) wf/ff